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   OLG Dresden, 04.05.2004 - 3 W 480/04   

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https://dejure.org/2004,16390
OLG Dresden, 04.05.2004 - 3 W 480/04 (https://dejure.org/2004,16390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.05.2004 - 3 W 480/04 (https://dejure.org/2004,16390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 3 W 480/04 (https://dejure.org/2004,16390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 67, 39; HRV § 62 Nr. 4a
    Angabe der abstrakten Vertretungsbefugnis auch bei Anmeldung eines alleinigen Liquidators erforderlich (anders OLG Hamm, DNotI-Report 2005, 110)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Vertretungsregelung für Liquidatoren in der Satzung einer GmbH; Deklaratorische Wirkung der Eintragung des Liquidators; Verbindlichkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Liquidation durch den Geschäftsführer im Falle der Auflösung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 23/94

    Anmeldung der Auflösung einer GmbH zum Handelsregister; Entscheidung des

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2004 - 3 W 480/04
    Das Registergericht hatte auch nicht teilweise über die Anmeldung - etwa isoliert über die Anmeldung der Auflösung der .....-GmbH - zu entscheiden, da über die Anmeldung einheitlich zu entscheiden war (vgl. BayObLG MDR 1994, 566).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2004 - 3 W 480/04
    Eine Vorlage gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG ist nicht veranlasst, da die von dem Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des OLG Hamm auf der Rechtslage vor Inkrafttreten der Verordnung zur Erleichterung der Registerautomation vom 11.12.2001 beruht und daher im Ergebnis eine andere Rechtsfrage betrifft (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 28 Rdn. 18; BGH NJW 1993, 3069).
  • OLG Hamm, 27.08.1987 - 15 W 337/87

    Notwendigkeit eines weiteren Gesellschafterbeschlusses und einer zusätzlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2004 - 3 W 480/04
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, veröffentlicht in DNotZ 1988, 330 sei damit überholt.
  • OLG Dresden, 05.09.2006 - 2 W 1131/06

    Anmeldepflichtigkeit der abstrakten Vertretungsbefugnis bei Vorhandensein

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 30.09.2014 - 20 W 241/13

    Handelsregister: Anwendung von § 17 I 1 HRV auf nachträgliche tatsächliche

    Es handelt sich bei den Regelungen der HRV gerade um Gesetze im materiellen Sinne und nicht um bloße Verwaltungsvorschriften, mit der Folge, dass deren mögliche Verletzung mit der Beschwerde anfechtbar ist (vgl. u.a. Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 387 Rn.1, m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 05.05.2004, Az. 3 W 480/04, zur alten Rechtslage nach FGG, zitiert nach juris, Rn.12 m.w.N.).
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