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OLG Dresden, 04.05.2015 - 2 Ws 198/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Aussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe 19 Monate nach Ablauf der Bewährungszeit
- rechtsportal.de
Widerruf der Aussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe 19 Monate nach Ablauf der Bewährungszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Vertrauennschutzes bei der Information der Strafvollstreckungskammer an einen unter Bewährung stehenden Verurteilten; Widerruf der Aussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe 19 Monate nach Ablauf der Bewährungszeit; Information der Strafvollstreckungskammer über ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Information über Zuwarten von Straferlass ist kein Hinweis auf beantragtes oder schwebendes Widerrufsverfahren
Verfahrensgang
- LG Dresden, 19.03.2015 - 3 StVK 3075/15
- OLG Dresden, 04.05.2015 - 2 Ws 198/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 580 (Ls.)