Rechtsprechung
OLG Dresden, 04.07.2007 - 8 U 279/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Justiz Sachsen
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- nomos.de , S. 30
Folgen einer unberechtigten Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überlassen des vom Verbraucherdarlehensnehmer gekauften PKW an einen zum Zwecke der Weitervermietung anmietenden Vermittler des Kaufvertrages und Darlehnsvertrages; Fehlende Kenntnis des Verbraucherdarlehnnehmers von einem in den Darlehensbedingungen enthaltenen ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
BGB § 314 Abs. 2; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 503 Abs. 2 Satz 5
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung einer zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs eingegangenen Darlehensverbindlichkeit durch die finanzierende Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 11.01.2007 - 4 O 2537/06
- OLG Dresden, 04.07.2007 - 8 U 279/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 39
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99
Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung
Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2007 - 8 U 279/07
Ein Leasinggeber, der infolge unberechtigter fristloser Kündigung des Finanzierungsleasingvertrages die geleaste Sache sicherstellen oder sie sich vom Leasingnehmer, der sich dem Herausgabeverlangen beugt, zurückgeben lässt, verliert mit Beginn und für die Dauer dieser vertragswidrigen Gebrauchsentziehung den Anspruch auf die Leasingraten (BGHZ 82, 121, 125; 144, 370, 379 m.w.N.). - BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00
Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher
Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2007 - 8 U 279/07
Der Eintritt der Rücktrittsfiktion samt den hieran anknüpfenden Rechtsfolgen setzt aber voraus, dass eine vom Kreditgeber ausgesprochene fristlose Kündigung wirksam war (vgl. BGH, Urteil vom 12.09.2001 - VIII ZR 109/00, WM 2001, 2162 unter II 1 c) oder sich die Kreditvertragsparteien zumindest über die Aushändigung der Sache an den Kreditgeber "aus freien Stücken" einig waren. - BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80
Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers
Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2007 - 8 U 279/07
Ein Leasinggeber, der infolge unberechtigter fristloser Kündigung des Finanzierungsleasingvertrages die geleaste Sache sicherstellen oder sie sich vom Leasingnehmer, der sich dem Herausgabeverlangen beugt, zurückgeben lässt, verliert mit Beginn und für die Dauer dieser vertragswidrigen Gebrauchsentziehung den Anspruch auf die Leasingraten (BGHZ 82, 121, 125; 144, 370, 379 m.w.N.). - BGH, 27.01.2000 - I ZR 159/99
Insolvenz des Nebenintervenienten
Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2007 - 8 U 279/07
Der Rechtsstreit betrifft bei einfacher Nebenintervention nicht unmittelbar die Insolvenzmasse (BGH, Beschluss vom 27.01.2000 - I ZR 159/99, www.bundesgerichtshof.de).