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   OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06   

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OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06 (https://dejure.org/2006,8198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.10.2006 - 8 U 639/06 (https://dejure.org/2006,8198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 8 U 639/06 (https://dejure.org/2006,8198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Darlehensvertrag; Anforderungen an die Sicherung einer Darlehenssumme durch ein Grundpfandrecht; Anforderungen an eine Schuldübernahme; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; ...

  • Judicialis

    BGB §§ 491 ff.; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Grundstückskäufers aus übernommenem Finanzierungsdarlehen des Verkäufers - formnichtige Schuldübernahme; Anwendbarkeit der Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung auf Formmangel verstößt gegen Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl auf den Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag (zuletzt BGHZ 165, 43 m.w.N.) als auch auf die Übernahme des Kreditvertrages durch einen Verbraucher im Wege dreiseitiger Vereinbarung (BGHZ 129, 371; 142, 23) die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. nunmehr die §§ 491 ff. BGB entsprechend anwendbar.

    Anderes gilt jedoch nach ganz überwiegender und zutreffender Auffassung im Schrifttum, wenn die Übernahme durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden Verbraucher unter nachträglicher Zustimmung des verbleibenden Kreditgebers erfolgt; denn dann fehlt es an einem Vertrag i.S.v. § 1 Abs. 2 VerbrKrG a.F. (jetzt § 491 Abs. 1 BGB) zwischen einem Kreditgeber und einem Verbraucher (Nachweise in BGHZ 142, 23).

    Für den Fall der hier gegebenen Vertragsübernahme gilt nichts anderes (vgl. BGH a.a.O.; ferner BGHZ 142, 23, 28 ff.).

    Ein solcher Ausnahmefall ist aber dann zu bejahen, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233; 142, 23, 33).

  • BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66

    Vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages - Folgen einer vorzeitigen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Beide Darlehensverträge enthielten ursprünglich, anders als der Beklagte meint, keine Regelung (auch nicht im Wege der Auslegung; vgl. insoweit BGH WM 1970, 402 = NJW 1970, 603), die eine Zeit für die Rückerstattung des Darlehens bestimmte (§ 609 Abs. 1 BGB a.F.; vgl. nunmehr § 488 Abs. 3 Satz 1 BGB).

    Eine solche, im Allgemeinen eher fernliegende Auslegung setzt aber nach der vorgenannten, im nachgereichten Schriftsatz auch vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.01.1970 (WM 1970, 402) voraus, dass die wohlverstandenen Interessen beider Vertragsparteien und der mit dem Darlehen erkennbar verfolgte Zweck eindeutig in diese Richtung weisen.

  • OLG Frankfurt, 23.01.1990 - 5 U 61/89
    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Ihr Wille, die beiden Darlehensverträge in jedem Falle - wenn nicht zum 30.04.2003, dann zum 30.07.2004 - zu beenden, ging aus dem Kündigungsschreiben in Anbetracht des weiteren, den Parteien seinerzeit bekannten Lebenssachverhaltes eindeutig hervor (vgl. zu dieser Voraussetzung einer Umdeutung der außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung entsprechend § 140 BGB: BGH WM 1981, 253; OLG Köln OLGR 2005, 55; OLG Düsseldorf DWW 1990, 304; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 337, jeweils für Pacht bzw. Miete).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98

    Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Wie der Bundesgerichtshof für den Fall des Schuldbeitritts zutreffend entschieden hat (WM 2000, 1799), spricht nichts dagegen, dass diese Informations- und Warnfunktionen der Effektivzinsangabe auch den Beitretenden von übereilten und unüberlegten Willenserklärungen abhalten können.
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Ein solcher Ausnahmefall ist aber dann zu bejahen, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233; 142, 23, 33).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 163/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Beweisantritten

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Denn eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten der Klägerin durch schuldhaften Abbruch von Vertragsverhandlungen trotz der Ehefrau des Beklagten in Aussicht gestellten Kredits (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 14.09.2005 - IV ZR 163/04 und Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 405/04, jeweils www.bundesgerichtshof.de) ist zu verneinen.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 405/04

    Haftung einer Bank wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Denn eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten der Klägerin durch schuldhaften Abbruch von Vertragsverhandlungen trotz der Ehefrau des Beklagten in Aussicht gestellten Kredits (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 14.09.2005 - IV ZR 163/04 und Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 405/04, jeweils www.bundesgerichtshof.de) ist zu verneinen.
  • OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00

    Verbraucherkreditvertrag - Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar könnte der Beklagte grundsätzlich gem. § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG a.F. unter Berücksichtigung der verminderten Zinsen eine Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten und gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen (vgl. BGHZ 149, 302, 310 zu Senatsurteil WM 2001, 1854; zur näheren Ausgestaltung des Neuberechnungsanspruchs jüngst BGH WM 2006, 1243).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar könnte der Beklagte grundsätzlich gem. § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG a.F. unter Berücksichtigung der verminderten Zinsen eine Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten und gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen (vgl. BGHZ 149, 302, 310 zu Senatsurteil WM 2001, 1854; zur näheren Ausgestaltung des Neuberechnungsanspruchs jüngst BGH WM 2006, 1243).
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl auf den Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag (zuletzt BGHZ 165, 43 m.w.N.) als auch auf die Übernahme des Kreditvertrages durch einen Verbraucher im Wege dreiseitiger Vereinbarung (BGHZ 129, 371; 142, 23) die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. nunmehr die §§ 491 ff. BGB entsprechend anwendbar.
  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01

    Kündigung eines Darlehensvertrages mit mehreren Darlehensnehmern

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

  • OLG Köln, 23.11.2004 - 22 U 77/04

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages in einer

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen

    Das Berufungsgericht führt in den Entscheidungsgründen aus, die Revision sei "schon" mit Rücksicht auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Dresden (OLGR 2007, 192, Tz. 45) zuzulassen.
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