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   OLG Dresden, 04.12.2020 - 22 WF 872/20   

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OLG Dresden, 04.12.2020 - 22 WF 872/20 (https://dejure.org/2020,43910)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.12.2020 - 22 WF 872/20 (https://dejure.org/2020,43910)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 (https://dejure.org/2020,43910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 126 ZPO
    Prozessrecht

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 382
  • FamRZ 2021, 772
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2020 - 22 WF 872/20
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (GmS-OGB BGHZ 144, 160).

    Auch der Wille, einen solchen Schriftsatz dem Gericht zuzuleiten, kann in aller Regel nicht ernsthaft bezweifelt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160).

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.12.2010 - 3 K 1160/06

    Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2020 - 22 WF 872/20
    Dagegen wahrt das E-Mail-to-Fax-Verfahren das Schriftformerfordernis nicht (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 3 K 1160/06 -, juris Rn. 25).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 67/11 B
    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2020 - 22 WF 872/20
    Ein Hinweis auf eine Wiedereinsetzungsmöglichkeit (vgl. BSG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - B 14 AS 67/11 B -, BeckRS) ist entbehrlich, weil sich aus dem Verfahrensablauf ergibt, dass der Umgangspfleger, obwohl er diese Tätigkeit berufsmäßig ausübt, die in gerichtsförmigen Verfahren üblichen Kommunikationswege, einschließlich der die Schriftform wahrenden Wege der elektronischen Kommunikation wie DE-Mail ablehnt.
  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    Allein der Umstand, dass ansonsten identische Dokumente das Gericht in einem Fall über den Computer und im anderen über das Faxgerät erreichen, kann schon deshalb keinen Unterschied machen, weil beide inzwischen durch dieselbe Leitung und digital übermittelt werden (vgl. zum Ganzen OLG Dresden 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 - Rn. 6, juris; zust. H. Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 3. Februar 2022, § 130 ZPO Rn. 29_1; auch LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris) .
  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

    Allein der Umstand, dass ansonsten identische Dokumente das Gericht in einem Fall über den Computer und im anderen über das Faxgerät erreichen, kann schon deshalb keinen Unterschied machen, weil beide inzwischen durch dieselbe Leitung und digital übermittelt werden (vgl. zum Ganzen OLG Dresden 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 - Rn. 6, juris; zust. H. Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 3. Februar 2022, § 130 ZPO Rn. 29_1; auch LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - L 7 SO 3301/23
    Daher gewährleistet die Einreichung eines Schriftsatzes im E-Mail-to-Fax-Verfahren die Zuordnung des Schreibens zu einer bestimmten Person auch nicht besser als eine gewöhnliche E-Mail, die der Schriftform nicht genügt (Oberlandesgericht Dresden Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 -, juris Rdnr. 6; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER -, juris Rdnr. 3).
  • OLG Braunschweig, 29.10.2021 - 3 W 59/21

    Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Formwirksame

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob es sich bei dem am 26. Juli 2021 per Post eingegangene Schriftstück um das vom Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers handschriftlich im Rubrum unterschriebene Original des Schriftsatzes handelt, oder lediglich um eine Kopie dieses Originals, und ob eine solche Kopie dem Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG genügte (dagegen z.B. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 -, juris, Rn. 5; Sternal , in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 64, Rn. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 12 AS 311/21

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Gewährung einstweiligen

    Daher gewährleistet die Einreichung eines Schriftsatzes im "E-Mail-to-Fax"-Verfahren die Zuordnung des Schreibens zu einer bestimmten Person auch nicht besser als eine gewöhnliche E-Mail, die der Schriftform nicht genügt (OLG Dresden Beschluss vom 04.12.2020, 22 WF 872/20, juris Rn. 6; vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 90 Rn. 5a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 12 AS 279/21

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Gewährung einstweiligen

    Daher gewährleistet die Einreichung eines Schriftsatzes im "E-Mail-to-Fax"-Verfahren die Zuordnung des Schreibens zu einer bestimmten Person auch nicht besser als eine gewöhnliche E-Mail, die der Schriftform nicht genügt (OLG Dresden Beschluss vom 04.12.2020, 22 WF 872/20, juris Rn. 6; vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 90 Rn. 5a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2023 - L 6 AS 661/22
    Gerade hinsichtlich der hier so zentralen Authentizität des Absenders gibt es bei diesem Kommunikationsmittel keine Absicherung (vgl. zu dieser Frage auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.12.2018, L 6 SF 1/18 DS, juris Rn. 9 ff.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2021, L 12 AS 311/21 B ER, juris Rn. 3 unter Hinweis auf Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 04.12.2020, 22 WF 872/20, juris Rn. 6 m.w.N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 05.01.2023,L 6 AS 1482/22 B ER; Müller in jurisPK-ERV, Stand: 03.02.2023, § 145 SGG Rn. 41 f.; Müller, RDi 2021 S. 413 ff.).
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