Rechtsprechung
OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um Neubesetzung einer Notarstelle; Wirtschaftliche Lebensfähigkeit bestehender Notarstellen; Schutz der Neutralität von Notaren durch Nichtzulassung von Notaren; Folgen einer Überbesetzung mit Notaren
- Judicialis
BNotO § 111 Abs. 1 Satz 1; ; BNotO § ... 12; ; BNotO § 111 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 4; ; BNotO § 111 Abs. 1 Satz 3, 1.HS; ; BNotO § 4 Satz 1; ; BNotO § 4 Satz 2; ; BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 201 Abs. 2, 2.HS; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; FGG § 13 a; ; KostO § 30
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 4 S. 1
Begriff der geordneten Rechtspflege; Anspruch der vorhandenen Stelleninhaber auf Nichtbesetzung einer frei gewordenen Notarstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97
Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
Denn so ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Antragsteller durch die Neubesetzung von XXXXXX in eigenen Rechten verletzt sind (dazu etwa BVerwGE 44, 1, 3; siehe auch Ronellenfitsch, DNotZ 1990, 75, 85 sowie namentlich BGH DNotZ 1996, 902, 904 : Art. 12 Abs. 1 GG; DNotZ 1999, 251 m.w.N.).Denn die damit einhergehende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO) ist nur dann sichergestellt, wenn dem Notar ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleistet ist (BGHZ 73, 54; BGH DNotZ 1998, 563; DNotZ 1999, 251).
Grundsätzlich hat der Antragsgegner die von ihm selbst als maßgeblich erachteten Zahlen zu beachten (BGH DNotZ 1999, 251).
- BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78
Errichtung neuer Notarstellen
Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
Denn die damit einhergehende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO) ist nur dann sichergestellt, wenn dem Notar ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleistet ist (BGHZ 73, 54; BGH DNotZ 1998, 563; DNotZ 1999, 251). - BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
Lediglich innerhalb dieses Rahmens bleibt es der Justizverwaltung vorbehalten, nach welchen Gesichtspunkten sie die Bedürfnisprüfung vornimmt (BGH DNotZ 1982, 372, 373).
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72
Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines …
Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
Denn so ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Antragsteller durch die Neubesetzung von XXXXXX in eigenen Rechten verletzt sind (dazu etwa BVerwGE 44, 1, 3; siehe auch Ronellenfitsch, DNotZ 1990, 75, 85 sowie namentlich BGH DNotZ 1996, 902, 904 : Art. 12 Abs. 1 GG; DNotZ 1999, 251 m.w.N.). - OLG Köln, 08.02.1984 - 2 VA (Not) 10/83
- BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94
Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen
Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
Denn so ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Antragsteller durch die Neubesetzung von XXXXXX in eigenen Rechten verletzt sind (dazu etwa BVerwGE 44, 1, 3; siehe auch Ronellenfitsch, DNotZ 1990, 75, 85 sowie namentlich BGH DNotZ 1996, 902, 904 : Art. 12 Abs. 1 GG; DNotZ 1999, 251 m.w.N.).
- OLG Dresden, 09.02.2024 - Not 2/23 So vertritt auch der Senat unverändert die Auffassung, die von der Justizverwaltung abverlangte individuelle Bedürfnisprüfung erfordere, dass die Lebensfähigkeit der wieder zu besetzenden Notarstelle gesichert erscheint (Senat, ZNotP 2001, 283).
- BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01
Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen
Das Oberlandesgericht hat dem Antragsgegner untersagt, die Notarstelle CHE-11 neu zu besetzen, und die Anträge im übrigen zurückgewiesen (ZNotP 2001, 283).