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   OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00   

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https://dejure.org/2001,13114
OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00 (https://dejure.org/2001,13114)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.01.2001 - DSNot 15/00 (https://dejure.org/2001,13114)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Januar 2001 - DSNot 15/00 (https://dejure.org/2001,13114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um Neubesetzung einer Notarstelle; Wirtschaftliche Lebensfähigkeit bestehender Notarstellen; Schutz der Neutralität von Notaren durch Nichtzulassung von Notaren; Folgen einer Überbesetzung mit Notaren

  • Judicialis

    BNotO § 111 Abs. 1 Satz 1; ; BNotO § ... 12; ; BNotO § 111 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 4; ; BNotO § 111 Abs. 1 Satz 3, 1.HS; ; BNotO § 4 Satz 1; ; BNotO § 4 Satz 2; ; BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 201 Abs. 2, 2.HS; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; FGG § 13 a; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4 S. 1
    Begriff der geordneten Rechtspflege; Anspruch der vorhandenen Stelleninhaber auf Nichtbesetzung einer frei gewordenen Notarstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
    Denn so ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Antragsteller durch die Neubesetzung von XXXXXX in eigenen Rechten verletzt sind (dazu etwa BVerwGE 44, 1, 3; siehe auch Ronellenfitsch, DNotZ 1990, 75, 85 sowie namentlich BGH DNotZ 1996, 902, 904 : Art. 12 Abs. 1 GG; DNotZ 1999, 251 m.w.N.).

    Denn die damit einhergehende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO) ist nur dann sichergestellt, wenn dem Notar ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleistet ist (BGHZ 73, 54; BGH DNotZ 1998, 563; DNotZ 1999, 251).

    Grundsätzlich hat der Antragsgegner die von ihm selbst als maßgeblich erachteten Zahlen zu beachten (BGH DNotZ 1999, 251).

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78

    Errichtung neuer Notarstellen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
    Denn die damit einhergehende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO) ist nur dann sichergestellt, wenn dem Notar ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleistet ist (BGHZ 73, 54; BGH DNotZ 1998, 563; DNotZ 1999, 251).
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
    Lediglich innerhalb dieses Rahmens bleibt es der Justizverwaltung vorbehalten, nach welchen Gesichtspunkten sie die Bedürfnisprüfung vornimmt (BGH DNotZ 1982, 372, 373).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
    Denn so ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Antragsteller durch die Neubesetzung von XXXXXX in eigenen Rechten verletzt sind (dazu etwa BVerwGE 44, 1, 3; siehe auch Ronellenfitsch, DNotZ 1990, 75, 85 sowie namentlich BGH DNotZ 1996, 902, 904 : Art. 12 Abs. 1 GG; DNotZ 1999, 251 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.02.1984 - 2 VA (Not) 10/83
    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
    Die umstrittene Notarstelle ist nach wie vor nicht besetzt (dazu auch OLG Köln, DNotZ 1984, 712; Lemke in Schippel, BNotO, 7. Aufl., Rn. 16 zu § 111; Vetter, ebenda, Rn. 3 zu § 4).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2001 - DSNot 15/00
    Denn so ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Antragsteller durch die Neubesetzung von XXXXXX in eigenen Rechten verletzt sind (dazu etwa BVerwGE 44, 1, 3; siehe auch Ronellenfitsch, DNotZ 1990, 75, 85 sowie namentlich BGH DNotZ 1996, 902, 904 : Art. 12 Abs. 1 GG; DNotZ 1999, 251 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 09.02.2024 - Not 2/23
    So vertritt auch der Senat unverändert die Auffassung, die von der Justizverwaltung abverlangte individuelle Bedürfnisprüfung erfordere, dass die Lebensfähigkeit der wieder zu besetzenden Notarstelle gesichert erscheint (Senat, ZNotP 2001, 283).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

    Das Oberlandesgericht hat dem Antragsgegner untersagt, die Notarstelle CHE-11 neu zu besetzen, und die Anträge im übrigen zurückgewiesen (ZNotP 2001, 283).
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