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   OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3037/00   

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https://dejure.org/2001,22308
OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3037/00 (https://dejure.org/2001,22308)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.04.2001 - 9 U 3037/00 (https://dejure.org/2001,22308)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. April 2001 - 9 U 3037/00 (https://dejure.org/2001,22308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung des nichtbesitzenden Eigentümers für Wassergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 41 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 133, 145 ff.,151, 164 ff. BGB; § 27 AGBG; §§ 22, 30 AVBWasserV
    Wasserversorgungsvertrag/Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 41 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 133, 145 ff.,151, 164 ff. BGB; § 27 AGBG; §§ 22, 30 AVBWasserV
    Wasserversorgungsvertrag/Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3027/00

    Wasserversorgungsvertrag - Abschluss durch sozialtypisches Verhalten - keine

    Aktenzeichen: 9 U 3037/00 7-O-4359/00 LG Leipzig.
  • OLG Dresden, 03.07.2001 - 15 U 3174/00

    Bezahlung von Abwasserentsorgungsleistungen

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  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2019 - 230 C 4/19

    Anspruch eines Energieversorgers auf Duldung des Zutritts zu der

    Solche "gegenläufigen Anhaltspunkte, die im Einzelfall unübersehbar in eine andere Richtung weisen," d.h. dass der Vertrag nicht mit dem Eigentümer zustande kam, bestehen hier: Wird dem Eigentümer der Besitz des Grundstücks rechtswidrig vorenthalten, kommt der Grundversorgungsvertrag nicht mit dem Eigentümer zustande (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 5. April 2001 - 9 U 3037/00, OLG-Report Dresden 2001, 487, 488 (bei juris: Rn. 38)).
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