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   OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18   

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https://dejure.org/2020,53734
OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18 (https://dejure.org/2020,53734)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.06.2020 - 12 U 358/18 (https://dejure.org/2020,53734)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 12 U 358/18 (https://dejure.org/2020,53734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag geht in Abrechnungsverhältnis über: Verjährung beginnt mit Schadensersatzverlangen! (IBR 2021, 475)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Hat das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist gesetzt oder haben die Parteien dem Gericht nach Erhalt des Gutachtens innerhalb eines angemessenen Zeitraums Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt, endet das Beweisverfahren erst mit Verstreichen dieser Frist oder der Erledigung der Anträge oder Ergänzungsfragen (so: BGH, Urteil vom 27.01.2011, VII ZR 186/09, BGHZ 188, 128 ff., zitiert nach juris, Tz. 50), jedenfalls aber, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden (so: BGH, Urteil vom 28.10.2010, VII ZR 172/09, NJW 2011, 594 ff., zitiert nach juris, Tz. 14).

    Wollte man für die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens auf die damit verbundene Ungewissheit und deren Beseitigung durch einen - auch vorliegend nicht gefassten - gerichtlichen Beschluss abstellen, hätte es der Antragsteller in der Hand, durch verspätet gestellte Anträge das Ende des selbständigen Beweisverfahrens hinauszuzögern (ebenso: BGH, Urteil vom 28.10.2010, VII ZR 172/09, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09

    Anwaltshonorar; Anwaltshaftung; dolo agit; Belehrung; Verhandlungen; Hemmung;

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Auch wenn, wie die für das Vorliegen eines prozesswirtschaftlich vernünftigen Grundes darlegungspflichtige Klägerin (vgl. auch: OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2012, 28 U 233/09, AnwBl 2013, 665 f., zitiert nach juris, Tz. 69) meint, vom Landgericht zu fordern gewesen wäre, den Sachverständigen anzuleiten und diesen zu einer erschöpfenden Beantwortung der Beweisfragen anzuhalten, so war doch das Schweigen auf die verschiedentlichen Aufforderungen und Fristsetzungen des Landgerichts weder prozesswirtschaftlich vernünftig noch zielführend.

    Wertfestsetzungen fördern das Verfahren ebenso wenig, wie sie es beenden (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2012, 28 U 233/09, a.a.O., Tz. 70, 72 m.w.N.).

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Die Verjährungsfrist beginnt danach aber erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder aber wenn sie endgültig verweigert wird (so: BGH, Urteil vom 08.07.2010, VII ZR 171/08, NJW 2010, 3573 ff., zitiert nach juris, Tz. 14).

    In einem solchen Fall beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verjährung bereits mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Bestellers (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 08.07.2010, VII ZR 171/08, zitiert nach juris, Tz. 23; BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027 f., zitiert nach juris, Tz. 18).

  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 285/12

    Vergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Bestellerkündigung:

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Damit werden zwar sämtliche Ansprüche, die der Gläubiger aus diesem Sachverhalt herleiten kann, von der Hemmung der Verjährung erfasst (so: BGH, Urteil vom 05.06.2014, VII ZR 285/12, BauR 2014, 1771 ff., zitiert nach juris, Tz. 12), allerdings auch nur diese.
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    In einem solchen Fall beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verjährung bereits mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Bestellers (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 08.07.2010, VII ZR 171/08, zitiert nach juris, Tz. 23; BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027 f., zitiert nach juris, Tz. 18).
  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Vielmehr folgt auch der Bundesgerichtshof der in der Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, eine gegen eine natürliche Person gerichtete Klage sei in der Regel als gegen die Erben gerichtet auszulegen, nicht (vgl. nur: BGH, Urteil vom 26.10.1999, LwZR 3/99, WM 2000, 260 ff., zitiert nach juris, Tz. 9).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Aber auch mit den binnen jeweils verlängerter Frist vorgelegten Schriftsätzen vom 14.12.2017 und vom 28.12.2017 hat die - für die Voraussetzungen der Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB darlegungs- und beweisbelastete (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 12.03.1992, VII ZR 5/91, BGHZ 117, 318 ff., zitiert nach juris, Tz. 13) - Klägerin nicht zu den Tatbestandsmerkmalen einer etwa arglistigen Täuschung über die Mängelfreiheit der Leistungen des Rechtsvorgängers der Beklagten zu 1. und des Beklagten zu 2. vorgetragen.
  • OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung; Ende der Hemmung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Auch der zeitweise Nichtbetrieb eines selbständigen Beweisverfahrens kann zur Beendigung der Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB und zu einem Weiterlaufen der Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 204 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGB führen (vgl. nur: OLG München, Urteil vom 20.10.2009, 9 U 3804/08, NJW-RR 2010, 824 ff., zitiert nach juris, Tz. 64).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Allerdings wurde - auch ungeachtet des Umstand, dass sich die Klägerin auf Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des verstorbenen Ehemannes der Beklagten zu 1. entgegen §§ 529, 531 ZPO erstmals in 2. Instanz berufen hat, - das Vorliegen eines Hemmungstatbestandes im Sinne von § 639 Abs. 2 BGB a.F. für die Zeit vor dem 01.01.2002 weder nachvollziehbar dargestellt noch hat die nach allgemeinen Grundsätzen hinsichtlich derjenigen Umstände darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin, aus denen diese die für sie günstige Ablaufhemmung herleitet (vgl. nur: BGH, Urteil vom 22.07.2020, VII ZR 77/08, BauR 2010, 1959, BeckRS 2010, 19576, Tz. 28), insoweit geeigneten Beweis angetreten.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
    Dies gilt für sämtliche Fallgruppen, so dass auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abgestellt wird, um wieviele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (st. Rspr., vgl. etwa: BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2015, V ZR 203/14, NJW 2016, 568 ff., zitiert nach juris, Tz. 9, 13, 14).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

  • BGH, 24.04.2012 - VIII ZB 111/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Postulationsfähigkeit beim

  • BGH, 30.06.1955 - II ZR 95/54

    Schriftliche Entscheidung des Berufungsgerichts

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74

    Arglistige Täuschung über die Fehlerhaftigkeit eines Motors - Nichtigkeit eines

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 110/09

    Insolvenzverfahren: Hilfsweise gestellter Insolvenz- und

  • RG, 20.03.1936 - III 184/35

    1. Können die Parteien Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter dem

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