Rechtsprechung
OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regelung der Zuständigkeit und der Beteiligung von Organen für die Durchführung der Führungsaufsicht nach Maßgabe des § 68a Abs. 1 StGB; Durchführung der Führungsaufsicht; Keine Beteiligung der Staatsanwaltschaft an der Führungsaufsicht; Zulässigkeit der Beschwerde der ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Führungsaufsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchführung der Führungsaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft ist an Führungsaufsicht nicht beteiligt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 18.05.2015 - 7 StVK 114/12
- OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 661 (Ls.)
- Rpfleger 2016, 117
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 04.09.1997 - 1 Ws 694/97
Auszug aus OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15
Die Kosten- und Auslagenentscheidung zu Lasten der Staatskasse folgt aus dem Umstand, dass die Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege lediglich ihre Aufgabe wahrgenommen hat, die Gerichtsentscheidung unabhängig von der damit verbundenen Wirkung für den Verurteilten mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; NStZ-RR 2000, 223;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 473 Rdnr. 17). - BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der …
Auszug aus OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15
Entsprechend verfassungswidrig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2006, Az.: 2 BvR 1349/05) wären daher auch Führungsaufsichtsweisungen an den Probanden, seine Therapeuten allgemein von der Schweigepflicht zu entbinden. - BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …
Auszug aus OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15
Die Kosten- und Auslagenentscheidung zu Lasten der Staatskasse folgt aus dem Umstand, dass die Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege lediglich ihre Aufgabe wahrgenommen hat, die Gerichtsentscheidung unabhängig von der damit verbundenen Wirkung für den Verurteilten mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; NStZ-RR 2000, 223;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 473 Rdnr. 17).