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   OLG Dresden, 05.08.2020 - 4 U 322/20   

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https://dejure.org/2020,24947
OLG Dresden, 05.08.2020 - 4 U 322/20 (https://dejure.org/2020,24947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.08.2020 - 4 U 322/20 (https://dejure.org/2020,24947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. August 2020 - 4 U 322/20 (https://dejure.org/2020,24947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    AUB 2008 Ziff 2.1.1.1; AUB 2008 Ziff 9.4; VVG § 186
    AUB 2008, VVG

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Zeitpunkt für Erstbemessung der Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßgeblicher Zeitraum für die Erstbemessung der Invalidität

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2020 - 4 U 322/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 18.11.2015 - IV ZR 124/15 - juris) ist zwischen Erstbemessung der Invalidität (§ 180 VVG) und ihrer Neubemessung (§ 188 VVG) zu unterscheiden.

    Wäre der Versicherer bei jeder medizinischen Unwägbarkeit berechtigt, drei Jahre schon mit der Erstbemessung zuzuwarten, liefe das dem System der AUB mit der Unterscheidung zwischen Erst- und Neubemessung zuwider (so BGH, Urteil vom 18.11.2015 - IV ZR 124/15, Rn. 13).

    Ebenso wenig kommt es auf den Zeitpunkt der vom Versicherer veranlassten ärztlichen Invaliditätsfeststellung an (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2015 - IV ZR 124/15, Rn. 18 - juris).

    Auch der Auffassung, dass auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem der weitergehende Abschluss des Heilverfahrens erstmals eine zuverlässige Invaliditätsfeststellung zulasse, hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt (Urteil vom 18.11.2015 - IV ZR 124/15 - juris).

    Dies bedeutet lediglich, dass auf der Grundlage des Erkenntnisstandes im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung rückschauend eine Betrachtung vorzunehmen ist, ob sich bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist (hier ein Jahr) bessere tatsächliche Einsichten zu den Prognosegrundlagen bezüglich des Eintritts der Invalidität und ihres Grades eröffnen, nicht dagegen, ob spätere, unvorhersehbare gesundheitliche Entwicklungen die Prognoseentscheidung im Nachhinein verändern (BGH, Urteil vom 18.11.2015 - IV ZR 124/15 - juris).

  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 188/16

    Private Unfallversicherung: Auslegung der Klausel über die Kündigung des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2020 - 4 U 322/20
    Maßgeblich für die Erstbemessung ist der Zeitpunkt des Ablaufs der vereinbarten Invaliditätsfrist - hier ein Jahr - (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 18.10.2017 - IV ZR 188/16 Rn. 18 - juris).

    Auf die Drei-Jahres-Frist kommt es nur ausnahmsweise an, wenn der Versicherungsnehmer noch vor Ablauf dieser Neubemessungsfrist klageweise Invaliditätsansprüche geltend macht (BGH, Urteil vom 18.10.2017 - IV ZR 188/16 - juris).

    Hieraus folgt, dass bei der Beurteilung der Dauerhaftigkeit auf den drei Jahre nach dem Unfall vorliegenden und zu diesem Zeitpunkt erkennbaren, d. h. hinreichend prognostizierbaren, Dauerzustand abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2017 - IV ZR 188/16 Rn. 20 - juris).

  • OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 235/16

    Unfallversicherung - Fristwahrende Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2020 - 4 U 322/20
    Es reicht vielmehr eine Feststellung dem Grunde nach aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2018 - 3 U 235/16 - juris).
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