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   OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14   

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https://dejure.org/2014,38886
OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14 (https://dejure.org/2014,38886)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.11.2014 - 13 U 408/14 (https://dejure.org/2014,38886)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. November 2014 - 13 U 408/14 (https://dejure.org/2014,38886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsverwalter ist kein Vertreter des Grundpfandrechtsgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2015, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 21/07

    Umfang der Verantwortlichkeitung eines Zwangsverwalters

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14
    Aufgabe des Zwangsverwalters ist die Verwaltung eines Grundstücks des Vollstreckungsschuldners zum Zwecke der Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers (BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 21/07, Rn. 10).

    Vielmehr steht die Einziehungsbefugnis hinsichtlich der nach § 148 Abs. 1 Satz 1 ZVG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 ZVG der Beschlagnahme unterliegenden Mietforderungen ausschließlich dem Zwangsverwalter zu, der das beschlagnahmte Grundstück für Rechnung des Vollstreckungsschuldners verwaltet (BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 21/07, Rn. 11).

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14
    Für Letzteres wäre erforderlich, dass sie gerade diejenigen körperlichen Gegenstände, die aus dem Vermögen der Schuldnerin weggegeben wurden, erlangte (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1980 - VIII ZR 230/79).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08

    Abgrenzung einer mittelbaren Zuwendung von einer Leistungskette bei einer

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14
    Tatsächlich erwuchs ihr jedoch allenfalls ein Vorteil durch Verrechnungen oder Umbuchungen von Buchgeldern (BGH, Urteil vom 19.02.2009 - IX ZR 16/08).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14
    a) Der Zwangsverwalter hat - anders als ein vom letztendlichen Empfänger beauftragter Treuhänder oder eine zwischen Schuldner und Gläubiger eingeschaltete Mittelsperson (vgl. dazu BGH, Urteil vom 03.04.2014 - IX ZR 201/13) - die Mietforderungen bei der Schuldnerin kraft seines ihm durch Hoheitsakt übertragenen Amtes einzuziehen.
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2007 - 1 U 25/07

    Anforderungen an die Prozessführungsbefugnis ; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14
    Die Frage, ob der die Zwangsverwaltung betreibende Grundpfandrechtsgläubiger nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens Anfechtungsgegner hinsichtlich der von Dritten an den Zwangsverwalter geleisteten Zahlungen ist, ist - soweit ersichtlich - weder von der Rechtsprechung (offengelassen von OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2007 - 1 U 25/07) noch in der Literatur (bezweifelt von Nöll, ZInsO 2007, 1125) beantwortet.
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in NZI 2015, 92 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dem Kläger stehe kein auf § 143 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 1, § 134 Abs. 1 InsO gestützter Rückgewähranspruch gegen die Beklagte zu.
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