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   OLG Dresden, 05.11.2019 - 2 Ws 445/19   

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https://dejure.org/2019,42992
OLG Dresden, 05.11.2019 - 2 Ws 445/19 (https://dejure.org/2019,42992)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.11.2019 - 2 Ws 445/19 (https://dejure.org/2019,42992)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. November 2019 - 2 Ws 445/19 (https://dejure.org/2019,42992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Haftzuschlag, freiwillige stationäre Therapie, Schwurgerichtsgebühren, Verweisung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Burhoff online

    Schwurgerichtsgebühren, Strafkammergebühren, funktionelle Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Höhe der Vergütung des Pflichtverteidigers bei freiwilligem Aufenthalt des Beschuldigten in einer geschlossenen stationären Wohneinrichtung Voraussetzungen des Zuschlags für die Verhandlung vor dem Schwurgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verweisung vom LG an das Schwurgericht: Aufenthalt in stationärer Wohneinrichtung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 376/08

    Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Todesgefahr); gesetzlicher Richter (zu

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2019 - 2 Ws 445/19
    Vielmehr ist die an sich unzuständige Strafkammer deswegen, weil der Angeklagte - wie hier - bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache in der Hauptverhandlung den Einwand der funktionellen Unzuständigkeit des Gerichts nicht nach § 6a Abs. 2 StPO erhoben hat, von Rechts wegen (funktionell) zuständig geworden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 376/08 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Hamm, 31.12.2007 - 1 Ws 790/07

    Rechtsanwaltsvergütung: "Haft"-Zuschlag bei freiwilligem Terapieaufenthalt des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2019 - 2 Ws 445/19
    Ein Zuschlag für die vor dem Erlass des Unterbringungsbefehls und der Festnahme des Angeklagten am ersten Hauptverhandlungstag am 26. Oktober 2018 entstandenen Verfahrensgebühren gemäß Nr. 4101 VV RVG kommt nicht in Betracht, weil sich der Angeklagte bis dahin nicht (unfreiwillig) "nicht auf freiem Fuß" i.S.d. Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG befand, sondern freiwillig in einer geschlossenen stationären Wohneinrichtung aufhielt (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.09.2007, 1 Ws 584/07; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Dezember 2007, 1 Ws 790/07, jeweils juris).
  • OLG Bamberg, 07.09.2007 - 1 Ws 584/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Sachlicher Anwendungsbereich des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2019 - 2 Ws 445/19
    Ein Zuschlag für die vor dem Erlass des Unterbringungsbefehls und der Festnahme des Angeklagten am ersten Hauptverhandlungstag am 26. Oktober 2018 entstandenen Verfahrensgebühren gemäß Nr. 4101 VV RVG kommt nicht in Betracht, weil sich der Angeklagte bis dahin nicht (unfreiwillig) "nicht auf freiem Fuß" i.S.d. Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG befand, sondern freiwillig in einer geschlossenen stationären Wohneinrichtung aufhielt (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.09.2007, 1 Ws 584/07; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Dezember 2007, 1 Ws 790/07, jeweils juris).
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