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OLG Dresden, 06.02.2018 - 4 W 103/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verschuldens des Schuldners im Vollstreckungsverfahren gem. § 890 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890 Abs. 1
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verschuldens des Schuldners im Vollstreckungsverfahren gem. § 890 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 15.01.2018 - 7 O 677/17
- OLG Dresden, 06.02.2018 - 4 W 103/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2018 - 4 W 103/18
Es ist daher zulässig, dass auch im Verfahren nach § 890 Abs. 1 ZPO einem Sachverhalt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, unter dem Gesichtspunkt des Anscheinsbeweises Bedeutung zugemessen wird (BVerfG, Beschl. v. 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87, juris Rz. 19).
- LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen …
Die Zuwiderhandlung und das Verschulden sind vom Gläubiger zwar nicht nur glaubhaft zu machen, sondern zu beweisen, wobei allerdings Beweislasterleichterungen bis hin zum Anscheinsbeweis (vgl. BVerfG WRP 1991, 611; OLG Dresden Beschluss vom 6.2.2018 - 4 W 103/18, BeckRS 2018, 3664) zulässig sind. - VG Frankfurt/Oder, 14.09.2020 - 5 M 17/20 Der Gläubiger hat vorliegend substantiiert Umstände vorgetragen, die eine Lärmbelästigung beschreiben, welche exakt derjenigen Lärmbelästigung entspricht, die Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisverfahrens war (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 06. Februar 2018 - 4 W 103/18 -, Rn. 4, juris).
- LG Itzehoe, 26.01.2021 - 11 T 22/20
Verstoß Wohnungseigentümer gegen untersagte Lärmbelästigung
Durch die darin liegende objektive Verletzung der Unterlassungsverpflichtung ist ein Verschulden des Antragsgegners indiziert (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2018 - 4 W 103/18; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.06.2018 - 6 W 9/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2005 - 6 W 7/05; OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2000 - 6 W 21/20).