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   OLG Dresden, 06.04.2011 - 24 UF 880/10   

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https://dejure.org/2011,16636
OLG Dresden, 06.04.2011 - 24 UF 880/10 (https://dejure.org/2011,16636)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.04.2011 - 24 UF 880/10 (https://dejure.org/2011,16636)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. April 2011 - 24 UF 880/10 (https://dejure.org/2011,16636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 394 BGB; § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO
    Keine Aufrechnung gegen eine Unterhaltsforderung; gesetzlicher Übergang auf einen Dritten; Forderung des Unterhaltsschuldners gegen den ursprünglichen Unterhaltsgläubiger

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen eine Unterhaltsforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 394; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen eine Unterhaltsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1681
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70

    Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2011 - 24 UF 880/10
    Die Vorschrift dient, wie auch § 404 BGB, dem Schutz des Schuldners, der durch eine Abtretung, auf die er keinen Einfluss hat, in seiner Position als Schuldner nicht verschlechtert werden soll (vgl. Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 406 Rdn. 1 mit Verweis auf BGHZ 58, 327, 331; 64, 122, 126).
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 80/80

    Geltendmachung des Regelunterhalts durch ein nichteheliches Kind nach

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2011 - 24 UF 880/10
    In der Person des Dritten, auf den die Forderung übergehe, lägen keine Gründe vor, die eine Fortdauer des Pfändungsschutzes rechtfertigen könnten (BGH, Urteil vom 24.09.1981, Az.: IX ZR 80/80, NJW 82, 515, 516).
  • BGH, 17.03.1975 - VIII ZR 245/73

    veräußerter Baukran - §§ 986, 407, 404, 273 BGB

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2011 - 24 UF 880/10
    Die Vorschrift dient, wie auch § 404 BGB, dem Schutz des Schuldners, der durch eine Abtretung, auf die er keinen Einfluss hat, in seiner Position als Schuldner nicht verschlechtert werden soll (vgl. Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 406 Rdn. 1 mit Verweis auf BGHZ 58, 327, 331; 64, 122, 126).
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