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   OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19   

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OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19 (https://dejure.org/2020,24942)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.05.2020 - 4 U 2751/19 (https://dejure.org/2020,24942)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 4 U 2751/19 (https://dejure.org/2020,24942)
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  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Maßstab ist letztlich die tatrichterliche Aufklärungspflicht (BGH, a.a.O.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994, 1 BvR 1398/93).
  • OLG München, 01.06.2015 - 24 W 881/15

    Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer ärztlichen Untersuchung durch einen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Hier aber ist anerkannt, dass dem Gegner regelmäßig wegen der Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des zu Begutachtenden ein Anwesenheitsrecht nicht gestattet wird, insofern muss der Parteiöffentlichkeit hinter den Schutz der Menschenwürde des Patienten zurücktreten (OLG München, Beschluss vom 01.06.2015 - 24 W 881/15; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rz S 26 a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 3 U 98/17

    Wegfall der Leistungspflicht aus der Krankentagegeldversicherung infolge

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Die Darlegungs- und Beweislast hierzu liegt aber beim Versicherer (OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.10.2012 - 5 U 109/12, nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 U 98/17, Rz. 26).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Zusätzlich weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass ein Tagebuch zum Kernbereich privater, ja geradezu intimer Lebensgestaltung gehört, bei dem nicht ohne Not dem Betroffenen abverlangt werden darf, dieses der Öffentlichkeit preiszugeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87, Orientierungssatz 1 nach juris).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Die Darlegungs- und Beweislast hierzu liegt aber beim Versicherer (OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.10.2012 - 5 U 109/12, nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 U 98/17, Rz. 26).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei einer Krankheit, die gerade durch das Fehlen naturwissenschaftlich gewonnener Untersuchungsbefunde charakterisiert wird, der ärztliche Nachweis der Erkrankung auch dadurch geführt werden, dass ein Arzt seine Diagnose auf die Beschwerdenschilderung des Patienten stützt (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 289/97, juris).
  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94

    Anspruch - Verfahrensbeteiligter - Zugang - Arbeitsunterlagen - Sachverständiger

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Ohnehin besteht ein unbedingter, keinen Beschränkungen unterliegender Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage und Zugänglichmachung sämtlicher zur Vorbereitung des Gutachtens dienender Arbeitsunterlagen eines Sachverständigen noch nicht einmal im Strafprozess (BGH, 3 StR 355/94, Beschluss vom 14.07.1995 - juris Orientierungssatz).
  • OLG München, 09.11.2006 - 1 U 2742/06

    Arzthaftung: Anordnung der Vorlage der Pflegeunterlagen nach § 142 ZPO bei

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Dabei hat das Gericht sowohl den zu erwartenden Erkenntniswert als auch berechtigte Belange des Geheimnis- und Persönlichkeitsschutzes zu würdigen (OLG München, Urteil vom 09.11.2006 - 1 U 2742/06, Rz. 22 - nach juris m.w.N.; jurisPK, § 630 g BGB, Rz. 166 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.11.2019 - 4 U 390/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2020 - 4 U 2751/19
    Wenn im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens mit dem in der Psychiatrie höchstmöglichen Grad von Gewissheit das Vorliegen einer Erkrankung bejaht wird, dann muss der erforderliche Vollbeweis als geführt angesehen werden, weil anderenfalls im Streitfall der Nachweis gar nicht geführt werden könnte (Senatsurteil vom 05.11.2019 - 4 U 390/18, Rz. 25, nach juris, m.w.N.).
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