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   OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20   

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https://dejure.org/2020,32621
OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20 (https://dejure.org/2020,32621)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.10.2020 - 4 W 678/20 (https://dejure.org/2020,32621)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 4 W 678/20 (https://dejure.org/2020,32621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 63 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; § 68 GKG; § 32 Abs. 2 S. 1 RVG
    Zivilprozessrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 27.02.2008 - 4 W 143/08
    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
    Auch § 32 Abs. 2 S. 1 RVG führt nicht zu einem weitergehenden Beschwerderecht des Rechtsanwalts Dass das dem Rechtsanwalt nach § 32 Abs. 2 RVG zustehende eigene Beschwerderecht hinsichtlich der gerichtlichen Wertfestsetzung weiter gehen soll als das den Parteien zustehende Beschwerderecht, ist der genannten Vorschrift nicht zu entnehmen (OLG Celle, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 10 WF 313/10 - m.w.N., Rn. 8, juris OLG Dresden, OLGR 2008, 593 LSG Bw, Urteil vom 3.12.2007 - LS KA 3492/07 - juris).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2019 - 13 WF 81/19

    Zwangsvollstreckung in Umgangssachen - Unzulässige Wertfestsetzung von

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08

    Streitwertfestsetzung: Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
    Geht es um die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens, bemisst sich das konkrete wirtschaftliche Interesse der Partei zwar nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch oder wie gering das Risiko eines Schadenseintritts und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (BGH, VIII ZB 27/90, Beschluss vom 28.11.1990, NJW-RR 1991, 509 m. w. N.).
  • OLG Celle, 25.10.2010 - 10 WF 313/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbevollmächtigten gegen die vorläufige

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
    Auch § 32 Abs. 2 S. 1 RVG führt nicht zu einem weitergehenden Beschwerderecht des Rechtsanwalts Dass das dem Rechtsanwalt nach § 32 Abs. 2 RVG zustehende eigene Beschwerderecht hinsichtlich der gerichtlichen Wertfestsetzung weiter gehen soll als das den Parteien zustehende Beschwerderecht, ist der genannten Vorschrift nicht zu entnehmen (OLG Celle, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 10 WF 313/10 - m.w.N., Rn. 8, juris OLG Dresden, OLGR 2008, 593 LSG Bw, Urteil vom 3.12.2007 - LS KA 3492/07 - juris).
  • OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10

    Unstatthafte Streitwertbeschwerde bei (nur) vorläufiger Streiwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Köln, 09.09.2019 - 12 W 35/19
    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
    Denn die Bedeutung eines solchen Feststellungsausspruches ist zwangsläufig größer, wenn der Schaden in absehbarer Zeit erkennbar droht als dann, wenn es sich nur um eine entfernt liegende, mehr theoretische, aber nicht völlig auszuschließende Möglichkeit handelt (BGH, a. a. OLG Köln, Beschluss vom 09. September 2019 - I-12 W 35/19 -, Rn. 10 - 11, juris).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - 7 W 3/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Zulässigkeitsstreitwerts

    Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt ausschließlich die Beschwerde gegen die endgültige Streitwertfestsetzung ( OLG Braunschweig Beschl. v. 13.6.2022 - 4 W 16/22, BeckRS 2022, 13272 Rn. 18; OLG Dresden, Beschl. v. 6.10.2020 - 4 W 678/20, BeckRS 2020, 28363 Rn. 2; OLG Köln Beschl. v. 17.7.2019 - 13 W 25/19, BeckRS 2019, 15648 Rn. 29; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 3 Gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung findet die Beschwerde nach § 63 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GKG nur im Verfahren nach § 67 GKG statt, wenn sich der Beschwerdeführer gegen die Höhe des, aufgrund des vorläufig festgesetzten Streitwertes erhobenen, von ihm zu zahlenden Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren wendet ( OLG Brandenburg Beschl. v. 2.6.2020 - 1 W 16/20, NJOZ 2021, 28 Rn. 3; OLG Koblenz Beschl. v. 28.12.2018 - 12 W 661/18, NJW-RR 2019, 694 Rn. 3; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 3).

    § 32 Abs. 2 RVG räumt dem Rechtsanwalt kein im Vergleich zur Partei weitergehendes Beschwerderecht ein ( OLG Braunschweig Beschl. v. 13.6.2022 - 4 W 16/22, BeckRS 2022, 13272 Rn. 21; OLG Brandenburg Beschl. v. 2.6.2020 - 1 W 16/20, NJOZ 2021, 28 Rn. 3; OLG Dresden, Beschl. v. 6.10.2020 - 4 W 678/20, BeckRS 2020, 28363 Rn. 3; OLG Koblenz Beschl. v. 28.12.2018 - 12 W 661/18, NJW-RR 2019, 694 Rn. 4; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 7).

    Einem solchen Risiko kann der Rechtsanwalt ohnehin dadurch begegnen, dass er vor Klageerhebung und Festsetzung eines vorläufigen Gegenstandswerts durch das Gericht einen Vorschuss nach der nach seiner Auffassung zutreffenden Wertbestimmung erhebt, der auch bei abweichender nachträglicher vorläufiger Festsetzung durch das Gericht zunächst Bestand hat ( OLG Dresden, Beschl. v. 6.10.2020 - 4 W 678/20, BeckRS 2020, 28363 Rn. 3; OLG Braunschweig Beschl. v. 13.6.2022 - 4 W 16/22, BeckRS 2022, 13272 Rn. 25).

  • OLG Braunschweig, 13.06.2022 - 4 W 16/22

    Festsetzung eines Zuständigkeitsstreitwerts; Kein eigenes Beschwerderecht eines

    Zum einen kann sich der Rechtsanwalt gegen das Risiko zu niedrig bemessener Vorschüsse dadurch schützen, dass er bereits vor der vorläufigen Wertfestsetzung durch das Gericht einen Vorschuss nach der nach seiner Auffassung zutreffenden Wertbestimmung erhebt, der auch bei abweichender nachträglicher vorläufiger Festsetzung durch das Gericht zunächst Bestand hat (OLG Dresden, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 W 678/20 -, Rn. 3, juris).

    Der Senat schließt sich nach alledem der ganz herrschenden Auffassung an, nach der § 32 Abs. 2 RVG nicht die Möglichkeit eröffnet, einen vom Gericht nur vorläufig festgesetzten Streitwert - erst recht nicht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts - mit der Beschwerde anzufechten (OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19, 13 W 25/19 -, Rn. 27 m.w.N. in Rn. 29, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 W 678/20 -, Rn. 3, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 12 W 661/18 -, Rn. 4, juris; BeckOK KostR/ Laube , 37. Ed. 1.4.2022, GKG § 68 Rn. 38.1; Gerold/Schmidt/ Mayer , 25. Aufl. 2021, RVG § 32 Rn. 81; Mayer/Kroiß/ Kießling , 8. Aufl. 2021, RVG § 32 Rn. 56).

  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 6 C 20.2321

    Keine anderweitige Erledigung durch Ruhen des Verfahrens

    § 32 Abs. 2 RVG räumt dem Rechtsanwalt aber kein weitergehendes Antrags- oder Beschwerderecht ein als der Partei selbst (vgl. OLG Dresden, B.v. 6.10.2020 - 4 W 678/20 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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