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   OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1413
OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14 (https://dejure.org/2016,1413)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.01.2016 - 22 UF 966/14 (https://dejure.org/2016,1413)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 22 UF 966/14 (https://dejure.org/2016,1413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten im Sorgerechtsverfahren auf Gewährung eines Kostenvorschusses für die Einholung eines Privatgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 46 Abs. 1; RVG § 47 Abs. 1
    Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten im Sorgerechtsverfahren auf Gewährung eines Kostenvorschusses für die Einholung eines Privatgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Auslagenvorschuss für die Einholung eines Privatgutachtens in einem Sorgerechtsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Auslagenvorschuss für die Einholung eines Privatgutachtens in einem Sorgerechtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 397
  • FamRZ 2017, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14
    Während es in den Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit für die Fragen der Waffengleichheit und der Rechtsverfolgung oder -verteidigung naheliegt, dass Gutachten auch mit privaten Gegengutachten in Frage gestellt werden, hat der Senat im Beschwerdeverfahren der Kindschaftssache den Sachverhalt umfassend aufzuklären, die Beteiligten trifft insoweit bereits keine Vortrags- oder Beweislast (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 -, BGHZ 184, 269-288, juris Rn. 25, 26, 30).

    Dieses verpflichtet das Gericht - von Amts wegen und ohne Bindung an Beweisanträge der Beteiligten - zur Aufklärung des Sachverhalts in jeder sachdienlichen Richtung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 -, BGHZ 184, 269-288, a.a.O.).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die kostenauslösende Maßnahme veranlasst wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 -, juris; BGH NJW 2008, 1597; BGH, VersR 2009, 563; BGH NJW 2009, 2220; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11 -, juris).

    Letztlich dürfen im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aus der ex ante-Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftig denkenden Partei auch die Kosten des Privatgutachtens nicht völlig außer Acht bleiben, wenn auch die Partei grundsätzlich die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11 -, juris).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die kostenauslösende Maßnahme veranlasst wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 -, juris; BGH NJW 2008, 1597; BGH, VersR 2009, 563; BGH NJW 2009, 2220; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11 -, juris).

    Die Sachdienlichkeit wurde insbesondere in Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 -, juris).

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