Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 W 1311/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13966
OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 W 1311/10 (https://dejure.org/2011,13966)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.02.2011 - 20 W 1311/10 (https://dejure.org/2011,13966)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 20 W 1311/10 (https://dejure.org/2011,13966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 16 Nr. 4 RVG ist auf vorgerichtliches Beratungshilfeverfahren nicht analog anwendbar; Analoge Anwendbarkeit des § 16 Nr. 4 RVG auf das vorgerichtliche Beratungshilfeverfahren; Höhe der Anwaltsvergütung bei Beratung in mehreren Angelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 16 Nr. 4; RVG § 44 S. 1
    Höhe der Anwaltsvergütung in der Beratungshilfe bei Beratung in mehreren Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 713
  • FamRZ 2011, 1684
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 W 85/08

    Zum Begriff der Angelegenheit im Sinn des Beratungshilfegesetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 W 1311/10
    Diese Vorschrift gilt indes nur für das gericht-liche Verbundverfahren, nicht jedoch für die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 430; OLG Köln FamRZ 2009, 1345).
  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 W 1311/10
    Die Tatsache, dass diese unterschiedlichen Konflikte ihren gemeinsamen Grund in der Trennung bzw. Scheidung der Eheleute haben, reicht jedenfalls im Beratungshilfeverfahren nicht aus, um unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 429 = AGS 2002, 273) den inneren Zusammenhang herzustellen, der für die Annahme erforderlichwäre, gebührenrechtlich läge dieselbe Angelegenheit vor (Jungbauer in: Bischof u. a., Komm. zum RVG 2. Aufl. 2007, vor VV 2.5 Rn. 47 ff.; Schneider/Wolf, Anwaltskomm. zum RVG 5. Aufl. 2010, vor VV 2501 Rn. 31).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 16 Wx 252/08

    Begriff derselben Angelegenheit im Anwaltsgebührenrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 W 1311/10
    Diese Vorschrift gilt indes nur für das gericht-liche Verbundverfahren, nicht jedoch für die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 430; OLG Köln FamRZ 2009, 1345).
  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 264/19

    Keine gesonderte Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit bei

    Dem sind die Oberlandesgerichte gefolgt und haben aus verfassungsrechtlichen Gründen mehrere Angelegenheiten im Sinne des Beratungshilfegesetzes angenommen, wenn der Anwalt im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Beratungshilfe leistet (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 574, 575; OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 1244, 1245; OLG Dresden, FamRZ 2011, 1684, 1685; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 238, 240; OLG Hamm, AGS 2016, 539).
  • OLG Naumburg, 28.03.2013 - 2 W 25/13

    Beratungshilfe: Begriff der Angelegenheit in familienrechtlichen

    Teilweise wird eine abschließende Beurteilung dieser Frage im Vorfeld der Gewährung der Beratung u.U. auch nicht möglich sein (vgl. nur OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 16 Wx 252/08, FamRZ 2009, 1345; OLG Dresden, Beschluss v. 07.02.2011, 20 W 1311/10, FamRZ 2011, 1684).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2012 - 8 W 379/11

    Beratungshilfe: Anwaltliche Gebühren für die Beratung in den Angelegenheiten

    Dem sind die Mehrzahl der Oberlandesgerichte (ablehnend u.a.: OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1244; OLG Köln FamRZ 2009, 1345; OLG Hamm FamRZ 2011, 377; OLG Dresden FamRZ 2011, 1684; OLG Nürnberg NJW 2011, 3108; OLG Celle NJW 2011, 3109; zustimmend lediglich OLG Brandenburg FamRZ 2010, 833; OLG München AGS 2012, 25) und namhafte Stimmen in der Literatur (Büttner u.a. a.a.O. Rn. 1022; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., § 16 Rn. 28; AnwK-RVG/N.Schneider, 5. Aufl., vor VV 2501 ff. Rn. 31) nicht gefolgt.
  • LG Marburg, 09.08.2011 - 3 T 134/11

    Die Beratungsgegenstände - "Unterhaltsrecht" und "Umgangsrecht" - stellen im

    Die gegenteilige Auffassung nimmt prinzipiell für jeden Beratungsgegenstand, welcher im Zusammenhang mit einer Scheidung oder der Trennung steht, gebührenrechtlich eine gesonderte Angelegenheit an und erkennt jeweils gesonderte Gebühren für erteilte Beratungshilfe an (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1244 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 713 ; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 230 ; OLG Frankfurt AGS 2010, 192 ; OLG Dresden NJW-RR 2011, 713).

    Die Kammer macht sich insbesondere die nachfolgend dargestellten Ausführungen des OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 07.02.2011 - Az. 20 W 1311/10 - ausdrücklich zu Eigen (vgl. NJW-RR 2011, 713):.

  • AG Halle/Saale, 07.09.2012 - 103 II 20/12

    Beratungshilfe: Ehescheidung und Folgesachen als eine Angelegenheit; Zumutbarkeit

    Im Gegensatz zur Ansicht des OLG Dresden (Beschluss vom 7. Februar 2011, Az. 20 W 1311/10, zitiert nach juris) geht es nicht um eine - vermeintlich unzulässige - analoge Anwendung des § 16 Nr. 4 RVG auf die Beratungshilfe, sondern um eine Auslegung des § 2 Abs. 2 BerHG.
  • AG Halle/Saale, 24.08.2011 - 103 II 7596/10

    Beratungshilfe: Ehescheidung und Folgesachen als eine Angelegenheit

    Im Gegensatz zur Ansicht des OLG Dresden (Beschluss vom 7. Februar 2011, Az. 20 W 1311/10, zitiert nach juris) geht es nicht um eine - vermeintlich unzulässige - analoge Anwendung des § 16 Nr. 4 RVG auf die Beratungshilfe, sondern um eine Auslegung des § 2 Abs. 2 BerHG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht