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   OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16   

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https://dejure.org/2017,3496
OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16 (https://dejure.org/2017,3496)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.02.2017 - 4 U 1422/16 (https://dejure.org/2017,3496)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 4 U 1422/16 (https://dejure.org/2017,3496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Ordnungsmittelantrag?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Anforderungen an die Benennung des verantwortlichen Redakteurs i.S. von § 6 Abs. 2 SächsPresseG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Anforderungen an die Benennung des verantwortlichen Redakteurs i.S. von § 6 Abs. 2 SächsPresseG

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ausreichende Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Ordnungsmittelantrag nur wenn binnen einer weiteren Woche die Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch Ordnungsmittelantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beantragung der Festsetzung von Ordnungsmitteln kann Weg zur fristgerechten Vollziehung sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Vollziehungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 421
  • MDR 2017, 631
  • GRUR-RR 2017, 360
  • NJ 2017, 154
  • afp 2017, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Dem Sinn und Zweck der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, ist vielmehr auch dann genügt, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Vollziehungsfrist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten beantragt oder eine formlose Abschrift im Parteibetrieb zustellt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht (BGH WRP 1989, 514 juris-Rn. 26 f. OLG Karlsruhe MDR 2006, 672).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Die im Schriftsatz vom 15.11.2016 enthaltene einseitige Erledigungserklärung in Verbindung mit dem in der Berufungserwiderung enthaltenen Feststellungsantrag stellt zwar eine zulässige Beschränkung der Klage dar, die nach § 264 Nr. 2 ZPO regelmäßig und gem. § 525 ZPO auch im Berufungsverfahren möglich ist (BGH NJW 1994, 2363; Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. § 91 a Rz. 29, 40-42 mit weiteren Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2013 - 1 U 23/12
    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Auch wenn es sich bei dem Einwand, die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO sei versäumt, um einen solchen handelt, der grundsätzlich im Wege eines Antrages nach §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO geltend zu machen ist, weil damit die Rechtmäßigkeit der Fortdauer der einstweiligen Verfügung, nicht aber die Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung in Frage gestellt wird, ist allgemein anerkannt, dass dieser Einwand auch im Wege der Berufung als dem weitergehenden Rechtsbehelf geltend gemacht werden kann (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Mai 2013 - 1 U 23/12 -, Rn. 26, juris; Zöller-Vollkommer, aaO. § 927 Rn 21 m.w.N. Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Aufl. Rn 13.25).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Bei durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügungen, die ein Verbot aussprechen, besteht der Akt der Willenskundgabe in deren Zustellung im Parteibetrieb (BGHZ 120, 73; OLG Karlsruhe aaO).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Von einem Wegfall des Aktualitätsinteresses innerhalb der Vollziehungsfrist ist gleichfalls nicht auszugehen, nachdem der Kläger für seinen Verfügungsantrag die Aktualitätsgrenze, die der Senat in ständiger Rechtsprechung bei mindestens 14 Tagen ansetzt (ZUM-RD 2007, 117), eingehalten hat und die am 26.7.2016 begonnene 3-Monatsfrist des § 10 Abs. 3 S. 2 SächsPresseG selbst im Zeitpunkt des Ablaufs der Vollziehungsfrist noch nicht abgelaufen war.
  • LAG Bremen, 21.10.1997 - 1 Sa 101/97

    Berufung: Wert der Beschwer

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Dem die Erledigung anzeigenden Kläger geht es - abstrahiert man vom insoweit irrelevanten Interesse am Prozessgewinn als solchem - in aller Regel nur darum, nicht mit den Kosten des vom Beklagten veranlassten Rechtsstreit belastet zu werden; nur ausnahmsweise erstrebt er aus Rechtskraftpräjudizgründen die rechtskraftfähige Feststellung der ursprünglichen Berechtigung des Klagbegehrens (LArbG Bremen, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 1 Sa 101/97 -, Rn. 40, juris).
  • OLG Dresden, 14.10.1999 - 8 W 713/99

    Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Infolge der durch den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erfolgten Erledigung war der Streitwert ab dem 15.11.2016 auf das Kosteninteresse zu reduzieren (BGH MDR 2010, 1342; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl., Rn 48 zu § 91 a ZPO; Seitz/Schmidt, aaO. Rn 10.18; a.A. OLG Frankfurt MDR 1984, 320 OLGR Schleswig 2005, 427).
  • OLG Frankfurt, 14.01.1999 - 6 W 181/98
    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Für das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO ist allerdings anerkannt, dass eine Anwendung des § 93 ZPO in Betracht kommt, wenn der Antragsteller den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt, die vollstreckbaren Ausfertigung der einstweiligen Verfügung herausgibt und die Übernahme der Kosten des Anordnungsverfahrens erklärt (vgl. etwa OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1742; OLG Karlsruhe WRP 1996, 120).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Auch für eine auf Abdruck einer Gegendarstellung gerichtete einstweilige Verfügung gilt der sich aus § 929 Abs. 2 ZPO ergebende Grundsatz, dass sich ein Gläubiger, der in einem nur vorläufigen Eilverfahren einen Titel erwirkt hat, rasch entscheiden muss, ob er von diesem Titel Gebrauch machen will oder nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, juris-Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
    Infolge der durch den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erfolgten Erledigung war der Streitwert ab dem 15.11.2016 auf das Kosteninteresse zu reduzieren (BGH MDR 2010, 1342; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl., Rn 48 zu § 91 a ZPO; Seitz/Schmidt, aaO. Rn 10.18; a.A. OLG Frankfurt MDR 1984, 320 OLGR Schleswig 2005, 427).
  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 779/23

    Vollzug einer einstweiligen Verfügung über beA: Keine weitere Beglaubigung

    b) Für die Vollziehung einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung reicht es nach der Rechtsprechung auch des Senats aus, wenn der Verfügungsgläubiger diese dem Verfügungsschuldner innerhalb der Monatsfrist im Parteibetrieb (§§ 936, 922 Abs. 2 ZPO) zustellt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.1989 - IX ZR 148/88 -, juris, Rn. 26 ff., OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020 - 20 U 208/20, Rn. 19, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2018 - 3 U 51/18 - juris; Senat, Urteil vom 7.02.2017 - 4 U 1422/16 - Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    Für diese Vollziehung reicht es indes nach der Rechtsprechung auch des Senats aus, wenn der Gläubiger eine beglaubigte Abschrift des Verfügungsurteils im Parteibetrieb zustellt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht (BGH WRP 1989, 514 juris-Rn. 26 f. OLG Karlsruhe MDR 2006, 672; Senat, Urteil vom 07. Februar 2017 - 4 U 1422/16 -, Rn. 3, juris).
  • LG Coburg, 12.08.2021 - 22 O 889/20

    Aufhebung der einstweiligen Verfügung mangels Zustellung

    Wird die Unterlassung durch Urteil angeordnet, so beginnt die Frist mit dessen Verkündung (§ 310 Abs. 1; vgl. OLG Dresden BeckRS 2017, 102218; 2017, 102219).
  • LG Potsdam, 10.09.2020 - 12 O 48/20

    Verletzung zahlreicher Pflichten aus dem Verwaltervertrag?

    Grund der Vollziehungsfrist ist, dass sich ein Gläubiger, der in einem nur vorläufigen Eilverfahren einen Titel erwirkt hat, rasch entscheiden muss, ob er von diesem Titel Gebrauch machen will oder nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13; OLG Dresden Urt. v. 7.2.2017 - 4 U 1422/16, BeckRS 2017, 102218 Rn. 3, beck-online).
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