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   OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17   

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https://dejure.org/2017,46327
OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17 (https://dejure.org/2017,46327)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 (https://dejure.org/2017,46327)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. November 2017 - 4 W 991/17 (https://dejure.org/2017,46327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers über den Kaufpreis und über Vorschäden

  • rabüro.de

    Zur Pflicht des Versicherungsnehmers zur Beantwortung der Fragen der Versicherung zu reparierten Vorschäden und zur Höhe des Kaufpreises

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kaskoversicherung - Fragen zu reparierten Vorschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers über den Kaufpreis und über Vorschäden

  • rechtsportal.de

    VVG § 28 Abs. 2 ; VVG § 28 Abs. 4
    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers über den Kaufpreis und über Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arglist bei Falschangaben zu reparierten Vorschäden und Höhe des Kaufpreises

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brandschaden am VW Golf - Versicherungsnehmer versucht, die Versicherungsleistungen durch falsche Angaben zu erhöhen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Fragen des Versicherers nach reparierten Vorschäden und dem Kaufpreis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschangaben zu Kaufpreis und Vorschäden können zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angabe des Kaufpreises ins Blaue hinein rechtfertigt Annahme eines arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers bei tatsächlich niedrigerem Kaufpreis - Kaskoversicherung kann Leistung verweigern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 163
  • MDR 2018, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.2004 - IV ZR 252/02

    Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
    Sofern jedoch eine Kenntnis des Versicherungsnehmers von den mitteilungspflichtigen Tatsachen - wie hier - unstreitig einmal gegeben war, wird das Fortbestehen der Kenntnis zum Zeitpunkt der streitigen Aufklärungspflichtverletzung vermutet, mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer nach dem Motto "einmal gewusst - immer gewusst" das Entfallen der einmal vorhanden gewesenen Kenntnis zu beweisen hat (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2006 - IV ZR 252/02- juris; Prölss, in: Prölss/Martin, aaO, § 31 Rn. 32, 3).
  • BGH, 12.12.2007 - IV ZR 40/06

    Begriff der Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
    Dass ihm bekannt war, dass das Fahrzeug von ihm mit einem reparierten Vorschaden erworben wurde, was grundsätzlich vom Versicherer zu beweisen ist (BGH BeckRS 2008, 01658), lässt der Antragsteller gegen sich gelten.
  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse:

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
    Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf jeden Umstand, der zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sein kann, soweit dem Versicherungsnehmer nichts Unbilliges zugemutet wird (BGH NJW 2015, 949, 950).
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
    Er muss plausible Tatsachen vortragen, die den Täuschungswillen entfallen lassen (BGH Urt. v. 11.5. 2011 - IV ZR 148/09- juris).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 20 U 124/10

    Rechtsfolgen einer Täuschung über die Umstände eines Einbruchsdiebstahls in der

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
    Für ein arglistiges Verhalten reicht es nämlich aus, wenn sich der Versicherungsnehmer der Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist und annimmt, durch seine Falschangaben die Schadensregulierung möglicherweise zu beeinflussen und sei es auch nur zu erleichtern etwa um Verzögerungen der Regulierung zu entgegnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2015, 92 OLG Hamm BeckRS 2011, 11604).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 U 102/13

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugvollversicherers wegen unrichtiger Angaben des

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
    Für ein arglistiges Verhalten reicht es nämlich aus, wenn sich der Versicherungsnehmer der Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist und annimmt, durch seine Falschangaben die Schadensregulierung möglicherweise zu beeinflussen und sei es auch nur zu erleichtern etwa um Verzögerungen der Regulierung zu entgegnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2015, 92 OLG Hamm BeckRS 2011, 11604).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
    Der Versicherungsnehmer hat daher auf entsprechendes Verfangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, deren Angabe eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2005 - Aktenzeichen IV ZR 307/04- juris Rn. 13, 14; Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2012, § 31 Rn. 7).
  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19

    Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

    Sofern - wie hier - die Kenntnis des Versicherungsnehmers von mitteilungspflichtigen Tatsachen unstreitig einmal gegeben war, wird das Fortbestehen der Kenntnis zum Zeitpunkt der streitigen Aufklärungspflichtverletzung vermutet, mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer nach dem Motto "Einmal gewusst - immer gewusst" das Entfallen der einmal vorhandenen gewesenen Kenntnis zu beweisen hat (so Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).

    Die Beweislast hierfür trifft die Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).

  • OLG Dresden, 16.02.2021 - 4 U 1909/20

    Beweislast des Versicherungsnehmers für eine Beseitigung von Vorschäden

    Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf jeden Umstand, der zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann, soweit dem Versicherungsnehmer nichts Unbilliges zugemutet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris; BGH, Urteil vom 22.10.2014 - IV ZR 242/13 - juris).

    Denn für die Frage, ob dem Kläger die vom Sachverständigen S... als Vorschäden markierten Kratzer bekannt waren und ihm vorgeworfen werden kann, dass er sie bei der Schadensmeldung nicht angegeben hat, kommt es nicht auf die Höhe der Reparaturkosten an, sondern auf die Auffälligkeit der Vorschäden, für die der Versicherer die Beweislast trägt (vgl. Senat, Urteil vom 25.09.2018 - 4 U 219/18; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).

  • OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers

    Wenn jedoch - wie hier - feststeht, dass der Versicherungsnehmer objektiv die Unwahrheit gesagt hat, muss von ihm verlangt werden, plausible Gründe darzulegen, warum und wie es zu diesen Falschangaben gekommen ist (so OLG Hamm, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).

    Die Beklagte hat keine plausiblen Tatsachen vorgetragen, die den Täuschungswillen entfallen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).

  • OLG Dresden, 20.06.2022 - 4 U 87/22

    1. Für die Beweiserleichterung des 'äußeren Bildes' eines versicherten

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auf jeden Umstand, der zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann, soweit dem Versicherungsnehmer nichts Unbilliges zugemutet wird (vgl. BGH, VersR 2004, 1117; BGH, VersR 1998, 447; Senat, Beschluss vom 07.11.2017, Az. 4 W 991/17, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 1399/18

    Zahlungsanspruch aus einer Diebstahlversicherung für einen entwendeten PKW

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auf jeden Umstand, der zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann, soweit dem Versicherungsnehmer nichts Unbilliges zugemutet wird (vgl. BGH, VersR 2004, 1117; BGH, VersR 1998, 447; Senat, Beschluss vom 07.11.2017, Az. 4 W 991/17, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 08.08.2022 - 4 U 87/22

    1. Für die Beweiserleichterung des 'äußeren Bildes' eines versicherten

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auf jeden Umstand, der zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann, soweit dem Versicherungsnehmer nichts Unbilliges zugemutet wird (vgl. BGH, VersR 2004, 1117; BGH, VersR 1998, 447; Senat, Beschluss vom 07.11.2017, Az. 4 W 991/17, zitiert nach juris).
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