Rechtsprechung
OLG Dresden, 08.03.2011 - 17 W 201/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 22 Abs. 1, 31 S. 2
Auslegung eines "Löschungsantrages" des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Insolvenzvermerks als Antrag auf Grundbuchberichtigung; Rücknahme eines Grundbuchberichtigungsantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bitte eines Insolvenzverwalters um Löschung des Insolvenzvermerks wegen Grundstücksfreigabe stellt einen durch einfache Erklärung zurücknehmbaren Berichtigungsantrag i.S.d. § 22 Abs. 1 GBO dar; Bitte eines Insolvenzverwalters um Löschung des Insolvenzvermerks wegen ...
- zvi-online.de
GBO § 22 Abs. 1, § 31 Satz 2
Löschung eines Insolvenzvermerks im Wege der Grundbuchberichtigung bei Freigabe des Grundstücks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 22 Abs. 1; GBO § 31 S. 2
Anforderungen an die Form der Rücknahme eines Berichtigungsantrags durch den Insolvenzverwalter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschungsantrag nach Freigabe
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1378
- MDR 2011, 1012
- Rpfleger 2011, 664
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist …
Eine in Gestalt des Insolvenzvermerks eingetragene Verfügungsbeschränkung des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers gerät nach materiellem Recht in Wegfall, wenn der Insolvenzverwalter das Grundstück/Wohnungseigentum aus der Insolvenzmasse frei gibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. März 2011 - 17 W 201/11 und 17 W 0201/11 -, juris Rn. 7).