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   OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21   

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OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21 (https://dejure.org/2022,5616)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.03.2022 - 4 U 1999/21 (https://dejure.org/2022,5616)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. März 2022 - 4 U 1999/21 (https://dejure.org/2022,5616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • versicherungsrechtsiegen.de

    PKV - Beitragserhöhungsschreiben - Schwellenwertangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 ; BGB § 199 ; VVG § 203 Abs. 5
    Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung in einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Einrede der Verjährung gegenüber einem Rückzahlungsverlangen; Fehlender Hinweis in einem Erhöhungsverlagen auf die Überschreitung des Schwellenwertes; Nachholung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Auf

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Die erforderliche Kenntnis des Klägers lag mit Erhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben aus November der Vorjahre hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Mitteilung über die Beitragserhebung vor (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20, Rz. 42 - juris; Senat, Urteil vom 17.12.2021 - 4 U 1693/91 - juris; OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21; OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19).

    Was sind die maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung?" weisen damit eine für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres nachvollziehbare Systematik auf, die nach der die von Beitragsanpassungen betroffenen Tarife in drei Gruppen eingeteilt werden, in denen entweder nur steigende Leistungsausgaben oder nur die steigende Lebenserwartung oder kumulativ steigende Leistungsausgaben und die steigende Lebenserwartung als maßgebliche Gründe zum Tragen kommen (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Dem Versicherungsnehmer ist es ohne Schwierigkeiten möglich, den in seinem Versicherungsschein genannten Tarif, zu dessen Erhöhung hinsichtlich der Gründe auf die Informationen verwiesen ist, einer der drei vorgenannten Gruppen von Erhöhungsgründen zuzuordnen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Insbesondere erschließt sich bei verständiger Würdigung ohne weiteres, dass die in den Erläuterungen vorgefundene Bezugnahme auf Daten des statistischen Bundesamtes zu den Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen lediglich der Verdeutlichung des Kostenanstiegs dient und es sich dabei keineswegs um die Veränderung der Berechnungsgrundlage des Tarifs handelt, zumal in den Erläuterungen auch ausdrücklich darauf hingewiesen ist, dass bei den verschiedenen Tarifen die Entwicklung der Leistungsausgaben höher oder niedriger als die genannten statistischen Werte zu den Leistungsausgaben sein kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Die erforderliche Kenntnis des Klägers lag mit Erhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben aus November der Vorjahre hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Mitteilung über die Beitragserhebung vor (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20, Rz. 42 - juris; Senat, Urteil vom 17.12.2021 - 4 U 1693/91 - juris; OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21; OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19).

    Die erforderliche Kenntnis setzt auch bei einem Bereicherungsanspruch grundsätzlich keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - juris).

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (so BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - juris; Senat, Urteil vom 14.12.2021 - 4 U 1693/21 - juris).

    Die Erhebung einer Klage, mit der die formelle Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen aufgrund einer unzureichenden Begründung geltend gemacht wird, war jedenfalls wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage nicht unzumutbar (so BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - juris).

  • BGH, 10.03.2021 - IV ZR 353/19

    Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich Wirksamkeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Die wirksame Prämienanpassung zum 01.01.2017 bildet ungeachtet vorheriger unwirksamer Anpassungserklärungen ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner gesamten Höhe und umfasst auch Prämienanteile aus vorherigen unwirksamen Prämienanpassungen (BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 353/19 - juris).

    Ab der Prämienanpassung zum 01.01.2017 bestand ein Anspruch der Beklagten auf Zahlung der Prämie in der durch diese letzte Anpassung festgesetzten neuen Gesamthöhe (so BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 353/19 - juris).

    Der wirtschaftlich identische Feststellungsantrag erhöht den Streitwert nicht, soweit er sich auf denselben Zeitraum wie der Zahlungsantrag bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 353/19 - juris).

  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20 - juris).

    Der Kläger hat darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass er seinen Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich mit seiner außergerichtlichen Vertretung beauftragt oder ihm einen nur bedingten Prozessauftrag erteilt hat (so BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20 - juris).

  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1693/21

    Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (so BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - juris; Senat, Urteil vom 14.12.2021 - 4 U 1693/21 - juris).

    Der Senat hat die Wirksamkeit der Anpassung der Beklagten zum 01.01.2018 bereits mit Urteil vom 14.12.2021 (4 U 1693/21 - juris) bejaht und folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 16.06.2015 - II ZR 384/13

    Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Der Anspruch auf Nebenleistungen wie Zinsen verjährt unabhängig vom Hauptanspruch, nach § 217 BGB allerdings spätestens mit dem Hauptanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2015 - II ZR 384/13 - juris).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19 - und IV ZR 314/19 - juris) erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat.
  • OLG Köln, 07.09.2021 - 9 U 199/20

    Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in einer privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Der Rückzahlungsanspruch entsteht mit der monatlichen Prämienzahlung, weil mit der Zahlung einer überhöhten Prämie der Rückforderungsanspruch fällig wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.09.2021 - 9 U 199/20 - juris).
  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19

    Unzulässige Beitragserhöhung der DKV

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21
    Die erforderliche Kenntnis des Klägers lag mit Erhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben aus November der Vorjahre hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Mitteilung über die Beitragserhebung vor (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20, Rz. 42 - juris; Senat, Urteil vom 17.12.2021 - 4 U 1693/91 - juris; OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21; OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19).
  • OLG Dresden, 27.02.2024 - 4 U 1553/23
    Der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 14.12.2021 (4 U 1693/21 - juris), vom 01.11.2022 (4 U 904/22 - nicht veröffentlicht, den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannt), vom 08.03.2022 (4 U 1999/21 - juris) und vom 04.01.2023 (4 U 1819/22 - juris) die Wirksamkeit der gleichlautenden Beitragsanpassung bejaht.
  • OLG Dresden, 29.06.2023 - 4 U 826/23

    Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten

    Entscheidend ist, dass in den Unterlagen in einer für den Versicherungsnehmer verständlichen und seinem Informationsbedürfnis Rechnung tragenden Weise die Mechanismen der Beitragsanpassung erläutert werden (vgl. Senatsurteil vom 08.03.2022 - 4 U 1999/21, Beck-online).
  • OLG Bamberg, 30.06.2022 - 1 U 399/21

    Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Es reicht hierbei aus, wenn sich die erforderlichen Angaben - wie hier - aus einer Zusammenschau der übersandten Unterlagen ergeben; es ist nicht erforderlich, dass diese im Erhöhungsschreiben selbst enthalten sind (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 08.03.2022, Az. 4 U 1999/21, juris).
  • OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 2424/22

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Prämienanpassungsrechts in der

    Auf die Ausführungen des Senates in seinem Urteil vom 08.03.2022 (4 U 1999/21 - juris) wird Bezug genommen.
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