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   OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18   

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https://dejure.org/2019,713
OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18 (https://dejure.org/2019,713)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.01.2019 - 4 W 1160/18 (https://dejure.org/2019,713)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 4 W 1160/18 (https://dejure.org/2019,713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 3
    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei durch eine vorsätzliche Straftat herbeigeführten Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Versicherers einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat

  • Jurion (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Versicherers einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsfreiheit eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei vorsätzlicher Straftat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Die vorsätzliche Begehung erhöht in aller Regel die Gefahrenlage; die Adäquanz des Ursachenzusammenhangs kann daher nur dann verneint werden, wenn der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, aaO; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 83/13 -, Rn. 37 - 38, juris).

    Sie ist anzunehmen, wenn die Tathandlung über die ihr ohnehin innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat; in dieser Situation muss die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 83/13 -, Rn. 45, juris).

    Straftaten nach dem SprengG zählen zu denjenigen, deren vorsätzliche Begehung typischerweise die Anwendung von Risikoausschlussklauseln der in Rede stehenden Art zu begründen geeignet ist, weil die einschlägigen Strafvorschriften erkennbar das Ziel verfolgen, Gefahren einzudämmen, die typischerweise aus dem Umgang unerfahrener Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen erwachsen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 83/13 -, Rn. 66, juris).

  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04

    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Eine solche besteht für das Zivilverfahren auch nicht (BGH, Beschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04- juris).
  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Eine solche Klausel ist - ebenso wie die Parallelklausel in der Unfallversicherung - rechtlich unbedenklich (Benkel/Hirschberg Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. § 3 BUZ Rn 7; BGH, Urteil vom 23. September.1998 - IV ZR 1/98 - juris).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08

    Prozesskostenhilfe: Vorläufige Prüfung durch Einholung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Koblenz, 18.01.2008 - 1 W 749/07

    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.1989 - 5 U 103/87
    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Auch die Beurteilung, ob sie "vorsätzlich" begangen wurde, folgt strafrechtlichen Grundsätzen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.3.1989 - 5 U 103/87 - juris).
  • OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Substanziierungspflicht des Patienten

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Der Zivilrichter muss sich aber mit den Feststellungen im Strafurteil auseinandersetzen, die für seine eigene Würdigung relevant sind (BGH, Urteil vom 11. März 2015 - IV ZR 400/14 - juris Rn 12).
  • OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18
    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
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