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   OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10   

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https://dejure.org/2011,12070
OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10 (https://dejure.org/2011,12070)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.03.2011 - 13 U 720/10 (https://dejure.org/2011,12070)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. März 2011 - 13 U 720/10 (https://dejure.org/2011,12070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht verdrängt Arbeitnehmerentsendegesetz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzrecht verdrängt Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)! (IBR 2011, 272)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1057
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10
    b) Zudem ist anerkannt, dass die gläubigerbenachteiligende Wirkung, die mit der Herstellung der Aufrechnungslage eintritt, selbständig angefochten werden und der Verwalter die Wirkungen der Aufrechnung auf die Herstellung der Aufrechnungslage beschränken kann (BGH, Urt. v. 24.06.2010 -IX ZR 125/09, ZinsO 2010, 1378, Rn. 8; Urt. v. 22.10.2009 - IX ZR 147/06, ZIP 2010, 90, Rn. 11).

    aa) Unter diesen Begriff kann jede Handlung fallen, die zum (anfechtbaren) Erwerb einer Gläubiger - oder Schuldnerstellung führt (BGH, Urt. v. 22.10.2009 -IX ZR 147/06, aaO, Rn. 15).

    Dafür spricht indessen, dass auch bloße Realakte, denen das Gesetz Rechtswirkungen beimisst, wie etwa das Brauen von Bier, das die Biersteuer und die Sachhaftung des Bieres entstehen lässt, anfechtbare Rechtshandlungen darstellen können (BGH, Urt. v. 22.10.2009 - IX ZR 147/06, aaO, Rn. 14 f.; Urt. v. 09.07.2009 - IX ZR 86/08, ZIP 2009, 1674, Rn. 21 ff.).

    Bei einer wirksamen Aufrechnung hätten sich die Befriedigungsmöglichkeiten der übrigen Insolvenzgläubiger also verschlechtert (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.10.2009 - IX ZR 147/06, aaO, Rn. 25).

  • BGH, 24.06.2010 - IX ZR 125/09

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Aufrechnung bei Erhalt der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10
    b) Zudem ist anerkannt, dass die gläubigerbenachteiligende Wirkung, die mit der Herstellung der Aufrechnungslage eintritt, selbständig angefochten werden und der Verwalter die Wirkungen der Aufrechnung auf die Herstellung der Aufrechnungslage beschränken kann (BGH, Urt. v. 24.06.2010 -IX ZR 125/09, ZinsO 2010, 1378, Rn. 8; Urt. v. 22.10.2009 - IX ZR 147/06, ZIP 2010, 90, Rn. 11).
  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10
    bb) Weil die Beklagte keinen Anspruch auf die die Aufrechnungsmöglichkeit herbeiführende Rechtshandlung hatte, liegt eine inkongruente Deckung im Sinne von § 131 Abs. 1 InsO vor (vgl. nur BGH, Urt. v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, Rn. 11).
  • BGH, 24.05.2007 - VII ZR 210/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10
    Im Übrigen gälte dies selbst dann, wenn der Schuldner befugt wäre, die Hinterlegung des Sicherheitseinbehalts zu verlangen (BGH, Beschl. v. 24.05.2007 - VII ZR 210/06, BauR 2007, 1575).
  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Auszug aus OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10
    Damit wurde, auch im Hinblick auf die alsdann weiter getroffenen Abreden, der Umfang der bestehenden Schuld endgültig festgelegt, was zur Folge hatte, dass die Beklagte mit allen Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die sie bei der Abgabe ihrer Erklärung kannte oder mit denen sie mindestens rechnete, ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1974 - VII ZR 65/72, WM 74, 410, Rn. 13).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 86/08

    Berechtigung zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 4 InsO aufgrund einer

    Auszug aus OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10
    Dafür spricht indessen, dass auch bloße Realakte, denen das Gesetz Rechtswirkungen beimisst, wie etwa das Brauen von Bier, das die Biersteuer und die Sachhaftung des Bieres entstehen lässt, anfechtbare Rechtshandlungen darstellen können (BGH, Urt. v. 22.10.2009 - IX ZR 147/06, aaO, Rn. 14 f.; Urt. v. 09.07.2009 - IX ZR 86/08, ZIP 2009, 1674, Rn. 21 ff.).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 494/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10
    Durch die abschließende Formulierung ist, wovon selbst die Beklagte ausgeht, die Wahl anderer Austauscharten gemäß der nachrangig vereinbarten VOB/B ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.2002 - VII ZR 494/00, BauR 2002, 1392).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14

    Klage des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Zinszahlung:

    Die vom Insolvenzverwalter vertretenen Gläubigerinteressen werden durch das Fortbestehen der durchsetzbaren Hauptforderung mit ihren Nebenrechten gewahrt (zum Zinsanspruch aus §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2010 - 5 U 200/08, juris; OLG Dresden, BauR 2011, 1057; OLG Frankfurt/M., ZInsO 2013, 509).
  • LG Verden, 20.09.2013 - 1 O 106/12

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung, Vorliegen des Voraussetzungen des

    Eine solche Verrechnungsabrede kann gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unwirksam sein (OLG Dresden, BauR 2011, 1057).
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