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   OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17 Kart   

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https://dejure.org/2018,35126
OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17 Kart (https://dejure.org/2018,35126)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2018 - U 4/17 Kart (https://dejure.org/2018,35126)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart (https://dejure.org/2018,35126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Das - allgemein im Zusammenhang mit Auswahl- und Vergabeentscheidungen bestehende - Diskriminierungsverbot schließt eine Verpflichtung zur Transparenz ein, um durch einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen, dass ein fairer, unverfälschter Wettbewerb eröffnet wird und überprüft werden kann, ob das Verbot eingehalten worden ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 65/12, Rn. 45).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BGH vom 17.12.2013 (KZR 65/12, Rn. 45), wonach die Herstellung eines angemessenen Grades von Öffentlichkeit geboten ist.

  • BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Ebenso wenig lassen sich die Ausführungen des BVerfG aus dem Beschluss vom 26.09.2017 (1 BvR 1486/16) auf den vorliegenden - anders gelagerten - Fall übertragen.
  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze:

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Soweit sich die Beklagte im Schriftsatz vom 08.11.2017 auf den Beschluss des BGH vom 21.01.2014 (EnVR 12/12) bezieht um zu begründen, warum keine umfassende Auskunftsverpflichtung bestehe, verkennt sie, dass diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt, nämlich die Durchführung eines Effizienzvergleichsverfahrens durch die Bundesnetzagentur, betrifft.
  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12

    Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Auch die von der Beklagten a.a.O. zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 26.09.2012, 12 U 142/12) betrifft eine Wasserkonzession und erwähnt § 46 EnWG nur am Rande.
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Die Abwendungsbefugnis bemisst sich in erster Linie nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten für die Auskunftserteilung (Herget in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 709 Rn. 6 unter Berufung auf BGH, Beschluss vom 24.11.1994, GSZ 1/94).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Der unterlegene Bieter, der bisher Konzessionär war, ist zu einem Verkauf oder der Übergabe seines Eigentums verpflichtet (§ 46 Abs. 2 EnWG); dieser erhebliche Eingriff in sein nach Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Eigentumsrecht ist nur gerechtfertigt, wenn die Neukonzessionierung nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere unter Wahrung des Transparenzgebots, durchgeführt worden ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. März 2014, 6 U 68/13).
  • BGH, 12.06.1954 - II ZR 154/53

    Kontrollbefugnisse der GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Dabei trifft sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. die Fassungen des § 111 Abs. 2 GWB a.F. = § 165 Abs. 2 GWB n.F., des § 47 Abs. 3 EnWG sowie zu § 810 BGB: BGH, Urteil vom 12.06.1954, II ZR 154/53).
  • LG Stuttgart, 30.06.2016 - 11 O 78/16
    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Eine solche Lösung ist nur in krassen Fällen angemessen (vgl. zu einem solchen Fall: LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, 11 O 78/16 mit zustimmender Anmerkung Lüninghöner-Glöckner, IR 2017, 14); zudem lässt sich so keine umfassende Transparenz herstellen, denn der unterlegene Bieter kann die materielle Richtigkeit der Entscheidung nicht überprüfen und muss sich darauf verlassen, dass das Gericht die Wirksamkeit (ausreichende Begründung) ebenso beurteilt wie er.
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Seite13 des Anspruchstellers wahrscheinlich ist (BGH a.a.O.; Urteil vom 11.06.1990, II ZR 159/89).
  • OLG Hamm, 02.02.1987 - 11 W 19/86

    Nichtigkeit eines Kreditvertrags wegen Sittenwidrigkeit; Überschreitung des

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Vielmehr darf die Vorlage der Urkunde nur dazu dienen, letzte Klarheit für die (Nicht-)Existenz eines Anspruchs zu erlangen (OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.1987, 11 W 19/86).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

  • LG Leipzig, 17.08.2016 - 4 HKO 1006/16
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Durch den unterlegenen Bieter darf daher "Ausforschung" betrieben werden, weil es nicht darauf ankommt, ob schon vorher genügend Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung vorlagen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rn. 112, 119 nach juris).

    Dem unterlegenen Bieter, zumal wenn er Altkonzessionär ist, steht ein Recht auf Information über die Gründe der Auswahlentscheidung zu, damit er die Rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüfen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob schon vorher genügend Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung vorliegen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rn. 119 nach juris).

    Der Umfang des Akteneinsichtsrechts ist von vorneherein durch den Zweck der Akteneinsicht begrenzt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rn. 119 nach juris; Huber in: Kment, EnWG, 2. Auflage 2019, § 47, Rn. 20-22, mwN.).

    Tatsächlich findet eine solche Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht aber bereits dadurch statt, dass diese sich auf die Akten als solche und eben nicht nur - wie dies bislang wohl überwiegend für ausreichend erachtet wurde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rn. 122 nach juris; s.a. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, MDR 2020, 745, Rn. 42 - Stromnetz Steinbach) - auf den Auswertungsvermerk bezieht.

    Auch im Konzessionierungsverfahren besteht zwar das Gebot der Anfertigung eines Auswahlvermerks zur Wahrung der Transparenz (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rn. 122 nach juris).

    Es besteht daher auch keine Veranlassung, das im Interesse der Transparenz des Verfahrens ausnahmsweise durch § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG eingeräumte Recht auf "Ausforschung" (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rn. 112 nach juris) auch auf diese Unterlagen zu erstrecken.

  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Auf die Berufung der Beklagten änderte das Oberlandesgericht Dresden mit dem am 10. Januar 2018 verkündeten Urteil die Entscheidung teilweise ab und verurteilte die Stadt ... zur Auskunft über die Gründe der Auswahlentscheidung durch Übermittlung des Auswertungsvermerks (Az.: U 4/17 Kart; Anl. BK 29 - Bd. VII, Bl. 105 ff.).

    Bereits vor der Erhebung der Klage auf Einsicht und Auskunftserteilung zum Landgericht Leipzig (Az.: 2 HK O 1984/15; nachgehend OLG Dresden U 4/17 Kart) am 8. Juli 2015 hatte die Beklagte bei der Stadt ... Einsicht und Auskunft in Bezug auf das Auswahlverfahren begehrt und auch schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber der Stadt ... (LG Leipzig, Az.: 5 O 1339/15) - allerdings erfolglos - einen Einsichts- bzw. Auskunftsanspruch geltend gemacht.

    Ausreichende Gelegenheit zur Wahrung eigener Rechte hat ein unterlegener Bewerber nicht bereits, wenn er die Möglichkeit zur Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erhält, sondern erst, wenn es ihm auch möglich ist, das Ergebnis der mitgeteilten Auswahlentscheidung inhaltlich zu prüfen und deren Auswahlgründe zum Gegenstand des gerichtlichen Rechtsschutzes zu machen (OLG Dresden, Urt. v. 18. Jan. 2018, U 4/17 Kart, Mitgas GmbH gegen Stadt ... , UA S. 16 - 18, Bd. VII Bl. 112 Rs-113 Rs).

  • BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20

    Gasnetz Rösrath

    Aufgrund des bei Konzessionsvergaben grundlegenden Transparenzgebots, das die Prüfung der Einhaltung des bei Auswahl- und Vergabeentscheidungen allgemein bestehenden Diskriminierungsverbots sicherstellen soll (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, Rn. 45 - Stromnetz Heiligenhafen) und auch im Hinblick auf die Gründe einer Auswahlentscheidung gilt (vgl. OLG Dresden, ZNER 2019, 35 Rn. 118), ist die eine Konzession vergebende Gemeinde aber verpflichtet, den unterlegenen Bietern Auskunft darüber zu erteilen, aus welchen Gründen sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen will.

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Antrag auf Auskunft als Minus in einem Antrag auf Akteneinsicht enthalten ist (so OLG Dresden, ZNER 2019, 35 Rn. 115).

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zeichnet sich eine Tendenz ab, eine Gewichtung der Kriterien des § 1 EnWG zusammen mit einem Anteil von 50 % als die untere Grenze des Zulässigen anzusehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 2015 - VI-2 U (Kart) 4/15 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 46, juris), während vereinzelt eine stärkere Gewichtung gefordert wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 84, juris: Gewichtung mit 65, 38 % gerade noch ausreichend; Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg: 65-95 %).

    (b) Soweit ersichtlich, haben sich die Vergabestellen in weiteren Verfahren, in denen sich Gerichte mit der Frage der Gewichtung von Auswahlkriterien befasst haben, an die Orientierungsvorschläge der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg und des BGH gehalten und das Kriterium der Sicherheit des Netzbetriebs mit einem Anteil von mindestens 25 % gewichtet (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 47, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 85, juris).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 2 U 1/18

    Auswahlkriterien für die Vergabe einer Gaskonzession Verfahren zur Vergabe von

    Die Herrschaft der Gemeinde über ihr Wegenetz beruht auf ihrer Eigentümerposition; Wegenetzverträge sind privatrechtlicher Natur (OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018, U 4/17 Kart - juris, Rn. 110).

    Dass die Entscheidungskriterien nur mittels Akteneinsicht und nicht auf andere Weise offengelegt werden könnten, lässt sich aus dem Transparenzgebot jedoch nicht ableiten (OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018, U 4/17 Kart - juris, Rn. 114).

    Die Ausführungen des Oberlandesgerichts Dresden in seinem Urteil vom 10. Januar 2018 (U 4/17 Kart - juris, Rn. 115), wonach in dem dort zu entscheidenden Fall der auf Akteneinsicht gerichtete Klageantrag dahingehend auszulegen ist, dass darin auch ein Anspruch aus Auskunftserteilung enthalten ist, führen zu keinem anderen Ergebnis.

  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19

    Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den

    Vielmehr soll der unterlegene Bieter die in § 47 Abs. 3 EnWG geregelte Akteneinsicht nach der Gesetzesbegründung gerade zu dem Zweck nehmen können, erstmals und zuverlässig von Verstößen gegen die Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zu erfahren (vgl. BT-Drs. 18/8184, S. 17), wobei es nicht darauf ankommt, ob schon vorher Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens vorlagen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19 EnWG, juris Rn. 97; OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, juris Rn. 112).
  • OLG Celle, 12.09.2019 - 13 U 41/19

    Fortsetzung eines zurückversetzten Verfahrens zum Abschluss eines neuen

    Zwar wird vertreten, dass weder Kartell- noch Aufsichtsbehörden aufgrund der unterbliebenen Rüge gehindert wären, einen Fehler und die daraus folgende mögliche Nichtigkeit des Konzessionsvertrages zu thematisieren und gegen den nichtigen Konzessionsvertrag vorzugehen (so: Kupfer NVwZ 2017, 428, 432; Czernek EnWZ 2018, 99, 104; ein abweichendes Ergebnis resultierte möglicherweise bei Annahme einer materiell-rechtlichen Präklusionswirkung, die angenommen wurde von: OLG Brandenburg, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart, juris Rn. 49).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    Insoweit gilt das bei Konzessionsvergaben grundlegende Transparenzgebot, das die Prüfung der Einhaltung des bei Auswahl- und Vergabeentscheidungen allgemein bestehenden Diskriminierungsverbots sicherstellen soll, und auch im Hinblick auf die Gründe einer Auswahlentscheidung (vgl. BGH, WuW 2022, 90 Rn. 8 - Gasnetz Rösrath; OLG Dresden, ZNER 2019, 35 [juris Rn. 118]).
  • OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

    Soweit sie sich aus Gründen des Geheimnisschutzes daran gehindert sieht, hätte sie dies im Einzelfall substantiiert darlegen müssen (vgl. OLG Dresden (Kartellsenat), Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 4/21

    Wann werden die Bewerber um eine Konzession unbillig behindert?

    Durch den unterlegenen Bieter darf insoweit "Ausforschung" betrieben werden, weil es nicht darauf ankommt, ob schon vorher genügend Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung vorlagen (KG, Urteil vom 24. September 2020, 2 U 93/19, BeckRS 2020, 27566 Rn. 97; OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018, U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rnrn.
  • LG Dortmund, 22.09.2022 - 13 O 7/22
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