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   OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14   

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https://dejure.org/2014,27749
OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 (https://dejure.org/2014,27749)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 (https://dejure.org/2014,27749)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 (https://dejure.org/2014,27749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Rechtliche Folgen begründeter Zweifel an der weiteren Erforderlichkeit oder Geeignetheit einer Weisung; Zulässigkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Rechtliche Folgen begründeter Zweifel an der weiteren Erforderlichkeit oder Geeignetheit einer Weisung; Zulässigkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Annahme einer Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Weisung während der Führungsaufsicht nur bei rechtsfehlerfreier Weisung strafbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 699
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (32)

  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).

    Unerlässlich ist eine Freiheitsstrafe nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn auf sie nicht verzichtet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Voraussetzung für eine Bestrafung nach § 145 a StGB ist daher nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12 -, BGHSt 58, 136) und Literatur (vgl. etwa Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 145 a Rdnr. 2; MünchKomm/Groß, StGB, 2. Aufl., § 145 a Rdnr. 10), dass die Weisung rechtsfehlerfrei ist; rechtsfehlerhafte Weisungen - wenn sie unzulässig oder ihre Erfüllung für den Verurteilten unzumutbar (§ 68 b Abs. 3 StGB ) sind, - können die Strafbarkeit nach § 145 a StGB nicht begründen.

    Da- mit ist ihr das vom Angeklagten erwartete Verhalten ausreichend deutlich zu entnehmen (vgl. BGHSt 58, 136 - 140; Senat, NStZ-RR 2008 und StV 2010, 642 f.; OLG München, NStZ 2010, 218 f.; OLG Oldenburg, StV 2009, 542; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 141; BVerfG, StV 2012, 481 zu Weisungen nach § 56 c StGB; BGH, NStZ-RR 2008, 277 und NJW 2013, 710 f.; LK/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 145 a Rdnr. 8).

  • OLG Düsseldorf, 24.07.1985 - 5 Ss 152/85
    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris).
  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12

    Erfordernis differenzierter Strafzumessung; tragfähige Begründung der Verhängung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    (KG Berlin, Beschluss vom 08. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) -, juris).
  • OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe von

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris).
  • OLG Dresden, 19.10.2012 - 2 Ss 643/12

    Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Unerlässlich ist eine Freiheitsstrafe nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn auf sie nicht verzichtet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.02.1970 - 2 Ss 631/69
    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
    Da die spezialpräventive Wirkung kurzer Freiheitsstrafen vom Gesetzgeber für den Regelfall gerade verneint wird, bedarf es einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung und Begründung, wenn im Einzelfall nach Meinung des Tatrichters gleichwohl eine andere strafrechtliche Reaktion als eine kurzzeitige Freiheitsstrafe nicht ausreicht (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW 1970, 956 [957]).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

  • OLG Nürnberg, 29.11.2007 - 1 Ws 716/07

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht auf Nichtaufenthalt in einer bisherigen

  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

  • OLG Oldenburg, 05.01.2009 - 1 Ws 758/08

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit gerichtlicher Weisungen

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 393/10

    Mangelnde Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Jena, 08.09.2003 - 1 Ss 230/02

    Revision, Strafzumessung

  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

  • BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92

    Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

  • OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09

    Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14

    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung

  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
  • OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit und Strafbewehrung einer Therapieweisung

  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris; Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 -, Rdnr. 37, juris ).
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Für die Annahme dieser Strafnorm ist daher die Feststellung einer Rechtsfehlerfreiheit der Weisung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal vollständig in den Urteilsgründen darzustellen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19

    Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Urteilsgründe, Anforderungen

    Jedenfalls ist eine schwierige Rechtslage im vorliegenden Fall anzunehmen, weil dem Angeklagten Verstöße gegen eine Abstinenzweisung zur Last gelegt werden und in diesem Zusammenhang zu prüfen ist, ob die Abstinenzweisung als solche rechtmäßig war (sog. ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Rechtsfehlerfreiheit der Weisung, vgl. OLG Dresden, 2 OLG 23 Ss 557/14 v. 10.09.2014 in BeckRS 2014, 18527).

    Im Einzelfall kann jedoch eine solche Weisung unzumutbare Anforderungen an die Lebensführung des Angeklagten stellen und daher gem. § 68b Abs. 3 StGB unrechtmäßig sein (OLG Dresden, 2 OLG 23 Ss 557/14 v. 10.09.2014 in BeckRS 2014, 18527).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 53 Ss 121/19

    Voraussetzungen der Strafbarkeit des Verstoßes gegen Weisungen in der

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dieser Strafnorm ist, dass die Weisung rechtsfehlerfrei ist; rechtsfehlerhafte Weisungen - also solche, die von vornherein unzulässig oder nicht hinreichend bestimmt sind oder an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen (§ 68 Abs. 3 StGB) - können die Strafbarkeit nach § 145a Satz 1 StGB nicht begründen (vgl. BGHSt 58, 136 ff.; BGH StraFo 2015, 471; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2016, 243 f.; OLG Dresden StV 2015, 699 ff.; Jeßberger in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 145a Rn. 6; MK-Groß, StGB, 2. Aufl., § 145a Rn. 10; LK-Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 145a Rn. 10 f.; Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 145a Rn. 5; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 145a Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2016 - Ss 22/16

    Strafbarer Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Notwendige

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dieser Strafnorm ist, dass die Weisung rechtsfehlerfrei ist; rechtsfehlerhafte Weisungen - also solche, die von vornherein unzulässig oder nicht hinreichend bestimmt sind oder an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen (§ 68b Abs. 3 StGB) - können die Strafbarkeit nach § 145a Satz 1 StGB hingegen nicht begründen (vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136 ff., juris Rn. 4 ff.; BGH, Beschl. v. 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471 f., juris Rn. 5; OLG Dresden StV 2015, 699 ff. - juris Rn. 17; Jeßberger in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 145a Rn. 6; MünchKomm.StGB/Groß, 2. Aufl., § 145a Rn. 10; LK-Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 145a Rn. 10 f.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 145a Rn. 5; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 145a Rn. 6).
  • OLG Dresden, 04.05.2015 - 2 Ws 198/15

    Widerruf der Aussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe 19 Monate nach Ablauf der

    (Die hierauf ergangenen Urteile des Amtsgerichts Döbeln vom 20. Dezember 2013 und des Landgerichts Chemnitz vom 29. April 2014 waren Gegenstand der Revisionsentscheidung des Senats vom 10. September 2014. Die Verurteilung wurde aufgehoben, weil die Weisung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Gesetz nicht als Grundlage für eine Verurteilung nach § 145 a StGB geeignet war. Aus anderen Gründen wurde die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, Az.: 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; mit Anmerkung Groß, jurisPR-StrafR 1/2015 Anm. 1).
  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    1. Bei einer Meldeverpflichtung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB für den Fall

    Dabei gilt nach § 68b Abs. 3 StGB allgemein das Erfordernis, dass keine unzumutbaren Anforderungen an die Lebensführung des Verurteilten gestellt werden dürfen (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 -, juris Rdnr. 29 sowie Rdnr. 33 ff.).
  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Ein Weisungsverstoß unterfällt nur dann dem objektiven Tatbestand des § 145 a Satz 1 StGB, wenn auch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal (OLG Dresden, Beschluss vom 10. September 2014 - Az.: 2 OLG 23 Ss 557/14 -, Rn. 17 juris) der Rechtsfehlerfreiheit der Weisung erfüllt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - Az.: 5 StR 275/15, StV 2017, 36; Urteil vom 7. Februar 2013 - Az.: 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136 m.w.N.), die Weisung also gesetzlich zulässig ergangen sowie zumutbar und hinreichend bestimmt gefasst ist (vgl. Fischer, § 145 a Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2021 - 1 Rv 34 Ss 521/21

    Beihilfe zu Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

    Für die Annahme dieser Strafnorm ist daher die Feststellung einer Rechtsfehlerfreiheit der Weisung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal vollständig in den Urteilsgründen darzustellen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10.09.2014, 2 OLG 23 Ss 557/14; BGH, Urteil v. 7.02.2013, aaO; BGH, Beschluss v. 19.08.2015, aaO; BGH, Beschluss v. 11.02.2016, aaO).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 76/18

    Rechtsmittelbeschränkung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der

  • OLG Hamm, 24.04.2018 - 5 RVs 27/18

    Verstoß gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; ausdrücklicher Hinweis

  • OLG Braunschweig, 21.08.2017 - 1 Ss 35/17

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nur ausnahmsweise

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