Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32619
OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20 (https://dejure.org/2020,32619)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.09.2020 - 4 W 578/20 (https://dejure.org/2020,32619)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. September 2020 - 4 W 578/20 (https://dejure.org/2020,32619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,32619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Privatschulkündigung nach Drohungen von Eltern wegen Corona-Schutzmaßnahmen

    Überdies ist die Durchführung des Abhilfeverfahrens, das allein der Entlastung des Beschwerdegerichts dient, nach gefestigter höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung nicht Verfahrensvoraussetzung des Beschwerdeverfahrens (BGH, NJW-RR 2017, 707; OLG Frankfurt a. M., JurBüro 2008, 422; OLG Karlsruhe, BeckRS 2006, 8296; OLG Celle, BeckRS 2021, 10606), so dass das Beschwerdegericht im vorliegenden Fall, in dem sich die angegriffene Entscheidung als rechtmäßig darstellt (vgl. im Einzelnen Ziffer 2.) und deshalb auch im Abhilfeverfahren keine andere Entscheidung hätte ergehen können (OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2002, 30261495; OLG Dresden, BeckRS 2020, 28365), sogleich zur eigenen Sachentscheidung befugt.
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20

    Vollstreckungsrecht

    Ohnehin wird der mit dem Abhilfeverfahren intendierte Zweck, eine Selbstkontrolle durch das Ausgangsgericht zu ermöglichen (Heßler, in: Zöller, a.a.O., § 572 Rn. 1), jedenfalls dann nicht tangiert, wenn das Rechtsmittel - wie hier aus den nachfolgenden Gründen - keinen Erfolg haben kann (Senat, Beschluss vom 5. März 2018 - 5 W 97/17; zuletzt etwa auch OLG Dresden, NJW-RR 2021, 59, 60).
  • OLG Dresden, 19.03.2021 - 4 W 72/21

    MDK-Gutachten als Grundlage für eine antizipierte Beweiswürdigung im

    Zwar ist gemäß § 572 Abs. 1 ZPO ein Abhilfeverfahren vorgeschrieben, das inhaltlich dem Verfahren auf Gegenvorstellung angelehnt ist; Voraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens oder gar für die Beschwerdeentscheidung selbst ist es aber nicht (Senat, Beschluss vom 10. September 2020 - 4 W 578/20 -, Rn. 13, juris OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2002 - 14 W 3/02 - juris, Rz. 6 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2002 - 5 W 4/02 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 1 O 289/20

    Bei der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung kann der

    Ohnehin wird der mit dem Abhilfeverfahren intendierte Zweck, eine Selbstkontrolle durch das Ausgangsgericht zu ermöglichen (Heßler, in: Zöller, a.a.O., § 572 Rn. 1), jedenfalls dann nicht tangiert, wenn das Rechtsmittel - wie hier aus den nachfolgenden Gründen - keinen Erfolg haben kann (Senat, Beschluss vom 5. März 2018 - 5 W 97/17; zuletzt etwa auch OLG Dresden, NJW-RR 2021, 59, 60).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 2 W 5/21
    Der Senat ist ohne vorherige Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 572 Abs. 1 ZPO zu einer eigenen Sachentscheidung befugt, da sich der angefochtene Beschluss aus den vorstehend dargelegten Gründen als rechtmäßig darstellt und daher auch im Abhilfeverfahren keine andere Entscheidung hätte ergehen können (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10.09.2020 - 4 W 578/20 - BeckRS 2020, 28365).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht