Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.12.2021 - 6 Ws 42/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51328
OLG Dresden, 10.12.2021 - 6 Ws 42/21 (https://dejure.org/2021,51328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.12.2021 - 6 Ws 42/21 (https://dejure.org/2021,51328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 (https://dejure.org/2021,51328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW

    Vorbem. 4 Abs. 1, Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG
    Strafverfahren

  • Burhoff online

    Zeugenbeistand, Gebühren, Einzeltätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Tätigkeit des nach §

  • rechtsportal.de

    Beiordnung des Rechtsanwalts für Zeugen in Hauptverhandlung als vergütungspflichtige Einzeltätigkeit Gebührenanspruch nach Nr. 4301 VV RVG für Beiordnung in Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tätigkeit des Zeugenbeistands ist Einzeltätigkeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Klärung einer Streitfrage durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - Vergütung für den als Zeugenbeistand beigeordneten Rechtsanwalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 06.11.2008 - 2 Ws 103/08

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2021 - 6 Ws 42/21
    Vereinzelt wurde vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers die Gebühren eines Verteidigers entstehen würden (vgl. nur OLG Dresden - 2. Strafsenat -, Beschluss vom 6. November 2007 - 2 Ws 495/06 - und vom 6. November 2008 - 2 Ws 103/08 -, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 2 Ws 495/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2021 - 6 Ws 42/21
    Vereinzelt wurde vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers die Gebühren eines Verteidigers entstehen würden (vgl. nur OLG Dresden - 2. Strafsenat -, Beschluss vom 6. November 2007 - 2 Ws 495/06 - und vom 6. November 2008 - 2 Ws 103/08 -, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 03.01.2023 - 4 St 2/21

    Pauschgebühr nach § 51 RVG für Zeugenbeistand; Erhöhte Schwierigkeit des

    Die in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin wiedergegebene grundsätzliche Auffassung entspricht ständiger Rechtsprechung der Strafsenate des Oberlandesgerichts Dresden, soweit diese in der Vergangenheit die Tätigkeit des Zeugenbeistandes als Einzeltätigkeit gewertet haben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 -, juris).
  • LG Duisburg, 22.02.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Die Historie der Regelung in Absatz 1 der Vorbemerkung 4 VV RVG hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Dresden - zutreffend - wie folgt zusammengefasst (Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 10 und 11 bei juris):.

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).

  • LG Duisburg, 22.06.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Die Historie der Regelung in Absatz 1 der Vorbemerkung 4 VV RVG hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Dresden - zutreffend - wie folgt zusammengefasst (Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 10 und 11 bei juris): "Mit der Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV RVG ("Für die Tätigkeit als Beistand ... sind die Vorschriften entsprechend anzuwenden") war unklar geblieben, ob der nach § 68b StPO beigeordnete Rechtsanwalt die Gebühren eines Verteidigers nach Abschnitt 1 oder eine Einzeltätigkeit nach Abschnitt 3 abrechnen konnte.

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).

  • LG Dresden, 11.04.2022 - 15 Qs 29/21

    Zeugenbeistand, Abrechnung

    Einzuräumen ist, dass die historische Auslegung zu dem Ergebnis kommt, dass der Gesetzgeber den Beistand gleich dem Verteidiger vergüten wollte und gerade nicht die Vergütung nach Abschnitt 3 des 4. Teils, BT DrS 15/1971 S. 220 f., 230. Dass die begehrte Klarstellung (BT DrS 17/11471 S. 281) im 2. KostRMoG am Bundesrat scheiterte (Stellungnahme des Bundesrates vom 12.10.2012, BR DrS 517/12 S. 91), ändert nichts an der ursprünglichen Intension (anders offenbar OLG Dresden, Beschluss vom 10.12.2021, 6 Ws 42/21, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht