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   OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05   

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https://dejure.org/2007,6076
OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05 (https://dejure.org/2007,6076)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.01.2007 - 13 U 2119/05 (https://dejure.org/2007,6076)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 13 U 2119/05 (https://dejure.org/2007,6076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung des zur Sicherheit abgetretenen und vom Insolvenzverwalter eingezogenen Festgeldguthabens; Einordnung eines Kautionsversicherungsvertrages als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag; Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus dem eingezogenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 41 Nr. 1
    Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedingt begründete Rechte im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 91, 51 Nr. 1, § 50 Abs. 1; BGB § 774
    Absonderungsrecht des Kautionsversicherers an sicherungshalber abgetretenem Festgeldguthaben des insolventen Versicherten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Entsteht die im voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gem. § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben (BGHZ 135, 140, 145 zu § 15 KO ; BGHZ 162, 187, 1990; BGH NJW 1955, 544; ZIP 2003, 808, 809; ZIP 2006, 1254 ff.).

    Ein aufschiebend bedingter Rechtserwerb kann sich daher ungehindert durch § 91 InsO (bzw. früher durch § 15 KO ) auch nach Verfahrenseröffnung vollenden, wenn der ihn begründete Tatbestand bereits vor Eröffnung vollständig verwirklicht war und es zum Wirksamwerden nur noch des Eintritts der Bedingung bedarf (BGH NJW 1977, 247; BGH NJW 1955, 544).

    Erfasste § 91 InsO aufschiebend bedingte Rechtspositionen, liefe § 161 Abs. 1 Satz 2 BGB ins Leere (BGH NJW 1955, 544 zu § 15 KO ; Hamburger Kommentar-Schmidt, InsO , § 91 Rn. 5; MüKo- InsO -Bräuer, § 91 Rn. 19; Kübler/Prütting-Lüke, InsO , § 91 Rn. 18 und 19; Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO , § 91 Rn. 14).

  • OLG Frankfurt, 02.06.2005 - 3 U 185/04

    Insolvenzrecht: Prämienansprüche aus einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    § 91 InsO steht der Forderung der Klägerin mithin nicht entgegen (im Ergebnis ebenso, wenngleich mit zum Teil abweichender Begründung Spliedt, EWiR 2005, 573 f.; Cranshaw, Juris TR-InsR 25/2006, Anmerkung 1 zum Urteil des BGH vom 06.07.2006).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Entsteht die im voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gem. § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben (BGHZ 135, 140, 145 zu § 15 KO ; BGHZ 162, 187, 1990; BGH NJW 1955, 544; ZIP 2003, 808, 809; ZIP 2006, 1254 ff.).
  • KG, 04.06.2004 - 7 U 363/03

    Insolvenzverfahren: Kein Prämienanspruch des Kautionsversicherers nach

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Der Senat vermag deshalb der in einem "obiter dictum" geäußerten Rechtsansicht des KG (ZInsO 2004, 979 ff.), das Absonderungsrecht scheitere bereits daran, dass der Regressanspruch des Bürgen erst mit Zahlung durch den Bürgen entstehe, nicht zu folgen.
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Entsteht die im voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gem. § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben (BGHZ 135, 140, 145 zu § 15 KO ; BGHZ 162, 187, 1990; BGH NJW 1955, 544; ZIP 2003, 808, 809; ZIP 2006, 1254 ff.).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02

    Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Entsteht die im voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gem. § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben (BGHZ 135, 140, 145 zu § 15 KO ; BGHZ 162, 187, 1990; BGH NJW 1955, 544; ZIP 2003, 808, 809; ZIP 2006, 1254 ff.).
  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Ein aufschiebend bedingter Rechtserwerb kann sich daher ungehindert durch § 91 InsO (bzw. früher durch § 15 KO ) auch nach Verfahrenseröffnung vollenden, wenn der ihn begründete Tatbestand bereits vor Eröffnung vollständig verwirklicht war und es zum Wirksamwerden nur noch des Eintritts der Bedingung bedarf (BGH NJW 1977, 247; BGH NJW 1955, 544).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Entsteht die im voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gem. § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben (BGHZ 135, 140, 145 zu § 15 KO ; BGHZ 162, 187, 1990; BGH NJW 1955, 544; ZIP 2003, 808, 809; ZIP 2006, 1254 ff.).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
    Diese Verpflichtung ist durch die Eröffnung des Verfahrens nicht beendet worden (vgl. BGH ZIP 2006, 1781, 1783 f.; Vosberg ZIP 2002, 968, 971).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07

    Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2007, 640 (mit zustimmender Anm. Vogel ZIP 2007, 2198 u. Stahlschmidt EWiR 2007, 309) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Klägerin habe einen Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus dem eingezogenen Festgeld.

    bb) Die Auffassung des Senats steht in Einklang mit der im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht, dass auch solche Rückgriffsansprüche des Kautionsversicherers insolvenzfest gesichert werden können, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf ihn übergehen (HmbKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 91 Rn. 5; Palandt/Sprau, BGB 67. Aufl. § 774 Rn. 5; Proske ZIP 2006, 1035, 1038; Vogel ZIP 2007, 2198, 2201; Stahlschmidt EWiR 2007, 309, 310).

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