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   OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19   

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https://dejure.org/2020,3585
OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,3585)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.02.2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,3585)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,3585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsverteilungsplan falsch angewendet: Recht auf gesetzlichen Richter verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückverweisung bei der Stufenklage? (IBR 2020, 328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 628
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 15.06.2011 - 19 W 40/10
    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht ist mangels Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 3 GKG) nicht gemäß § 68 Abs. 1 GKG statthaft (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 24 U 3213/17 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 19 W 40/10 -, Rn. 12 - 14, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 30.01.2019 - 24 U 3213/17

    Ersatz eines Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht ist mangels Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 3 GKG) nicht gemäß § 68 Abs. 1 GKG statthaft (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 24 U 3213/17 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 19 W 40/10 -, Rn. 12 - 14, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Rügefähige Gehörsverletzung; Vermeintliche

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird daher ebenso wenig erfasst wie die behauptete Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (vgl. Senat, Beschl. v. 03.04.2020, Az 4 U 2478/19, Beschl. v. 09.01.2019, Az 4 U 1197/18; Beschl. v. 12.02.2015, Az. 4 U 861/14; OLG Dresden, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 1 W 697/12; Beschl. v. 21.02.2013, 1 W 419/12 jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2023 - 10 U 14/23

    Vergütung von Baumfällarbeiten; Wirksamkeit einer Vereinbarung negativer Preise

    Allerdings haben die Parteien diesen Umstand nicht gerügt und zudem bedeuten Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes grundsätzlich nur einen Eingriff in das Prozessgrundrecht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie auf Willkür beruhen, also eine Zuständigkeitsentscheidung objektiv nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2020 - 4 U 1676/19 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines

    Der Bevollmächtigte des Voreigentümers hat am 08.07.2009 in sämtliche vorhandenen Originalmietverträge Einsicht genommen (vgl. Klageschrift Bl. 21 dA), die Klägerin hat Abschriften sämtlicher Mietverträge nebst Übergabeprotokollen (vgl. K20), die Versicherungspolice mit sonstigen Versicherungsunterlagen (vgl. not. Kaufvertrag, S. 22 Ziff. 7.2) sowie Bauunterlagen erhalten (vgl. Email der Klägerin vom 21.03.2010, mit dem Dank für die "überlassenen Bauunterlagen", Anlage K 15), der Vermietungsstand nebst Inventarliste Möbel ergibt sich aus der Anlage zum notariellen Kaufvertrag vom 17.12.2009 und die Klägerin hat nach ihrem eigenen Vorbringen selbst Mietverträge über Wohnungen abgeschlossen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2020, 4 U 1676/19).

    Die Beklagte hat ohnehin der Regelung einer derartigen Nutzungsaufteilung bereits zumindest inzident widersprochen, indem sie in dem Verfahren LG Leipzig 2 O 3444/18 gegenüber der Klägerin einen Anspruch auf Auskehrung der von dieser allein erzielten Nettomieterträge für die im 1. OG rechts belegene Mietwohnung an die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht hat (vgl. Urteil des Senats vom 11.02.2020, 4 U 1676/19).

  • OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12

    Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens wegen unerwartet langer Dauer des

    Der Bevollmächtigte des Voreigentümers hat am 08.07.2009 in sämtliche vorhandenen Originalmietverträge Einsicht genommen (vgl. Klageschrift Bl. 21 dA), die Klägerin hat Abschriften sämtlicher Mietverträge nebst Übergabeprotokollen (vgl. K20), die Versicherungspolice mit sonstigen Versicherungsunterlagen (vgl. not. Kaufvertrag, S. 22 Ziff. 7.2) sowie Bauunterlagen erhalten (vgl. Email der Klägerin vom 21.03.2010, mit dem Dank für die "überlassenen Bauunterlagen", Anlage K 15), der Vermietungsstand nebst Inventarliste Möbel ergibt sich aus der Anlage zum notariellen Kaufvertrag vom 17.12.2009 und die Klägerin hat nach ihrem eigenen Vorbringen selbst Mietverträge über Wohnungen abgeschlossen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2020, 4 U 1676/19).

    Die Beklagte hat ohnehin der Regelung einer derartigen Nutzungsaufteilung bereits zumindest inzident widersprochen, indem sie in dem Verfahren LG Leipzig 2 O 3444/18 gegenüber der Klägerin einen Anspruch auf Auskehrung der von dieser allein erzielten Nettomieterträge für die im 1. OG rechts belegene Mietwohnung an die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht hat (vgl. Urteil des Senats vom 11.02.2020, 4 U 1676/19).

  • OLG Koblenz, 12.03.2020 - 9 WF 757/19

    Auskunftsanspruch einer Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Miteigentümer

    Denn in einem Zwei-Personen-Verhältnis wie hier besteht kein schützenswertes Interesse des Miteigentümers daran, nicht mehrfach - namens der Gesellschaft und seitens einzelner Gesellschafter - auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen zu werden (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2020 - 4 U 1676/19 -, juris, Rdnr. 9).
  • OLG Dresden, 01.08.2022 - 4 U 2567/21

    1. Dass ein anderer Spruchkörper innerhalb eines zuständigen Gerichts nach dessen

    Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes bedeuten grundsätzlich nur einen Eingriff in das Prozessgrundrecht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie auf Willkür beruhen, d. h. eine Zuständigkeitsentscheidung objektiv nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2020 - 4 U 1676/19 - juris).
  • OLG Dresden, 19.04.2022 - 4 U 2567/21

    1. Dass ein anderer Spruchkörper innerhalb eines zuständigen Gerichts nach dessen

    Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes bedeuten grundsätzlich nur einen Eingriff in das Prozessgrundrecht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie auf Willkür beruhen, d. h. eine Zuständigkeitsentscheidung objektiv nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2020 - 4 U 1676/19 - juris).
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