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   OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19   

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https://dejure.org/2019,7264
OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19 (https://dejure.org/2019,7264)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.03.2019 - 4 W 208/19 (https://dejure.org/2019,7264)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 (https://dejure.org/2019,7264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz

    Befangenheitsantrag gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen - Rechtzeitigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § 411 Abs. 4
    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrag gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verdacht "aus der Luft gegriffen und unsinnig": Sachverständiger befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10

    Befangenheit; Sachverständiger; Arzthaftung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19
    Hieraus folgt, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, binnen kürzerer Frist eine Vorprüfung des Gutachtens vorzunehmen, nur um feststellen zu können, ob das Gutachten Mängel enthält, die aus seiner Sicht nicht nur einen Ergänzungsantrag nötig machen, sondern sogar die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, juris; Beschlüsse vom 18.12.2009 - 4 W 1282/09; 21.9.2009 - 4 W 948/09 n.V).

    Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder damit bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, Rn. 6, juris).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, Rn. 7 - 8, juris; Beschluss vom 30.1.2008 - 4 W 1462/07).

  • OLG Dresden, 18.12.2009 - 4 W 1282/09

    Arzthaftung; Sachverständiger; Befangeinheit; Abweichung vom Beweisbeschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19
    Hieraus folgt, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, binnen kürzerer Frist eine Vorprüfung des Gutachtens vorzunehmen, nur um feststellen zu können, ob das Gutachten Mängel enthält, die aus seiner Sicht nicht nur einen Ergänzungsantrag nötig machen, sondern sogar die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, juris; Beschlüsse vom 18.12.2009 - 4 W 1282/09; 21.9.2009 - 4 W 948/09 n.V).
  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23

    Sachverständiger; Befangenheit

    Nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung kann als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 7.5.2008 - 4 W 377/08; Beschluss vom 19.7.2007, 4 U 601/06).

    Dass ein medizinischer Sachverständige einen vom Patienten geäußerten Verdacht als "aus der Luft gegriffen und unsinnig" qualifiziert, begründet die Besorgnis der Befangenheit nicht, wenn diese Äußerung Bestandteil einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem geäußerten Vorwurf ist (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, juris).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 7 - 8, juris; Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, Rn. 7 - 8, juris; Beschluss vom 30.1.2008 - 4 W 1462/07).

  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

    Lediglich dann, wenn sich die Gründe, auf die die Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten selbst ergeben, ist die Frist des § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO maßgebend (vgl. Senat, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Mitunterzeichnung des

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
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