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   OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15   

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OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15 (https://dejure.org/2016,12296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.02.2016 - 2 VAs 26/15 (https://dejure.org/2016,12296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 2 VAs 26/15 (https://dejure.org/2016,12296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung; Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung über das Absehen von weiterer Strafvollstreckung bei Ausweisung; Zulässigkeit der gerichtlichen Verpflichtung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung; Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung über das Absehen von weiterer Strafvollstreckung bei Ausweisung; Zulässigkeit der gerichtlichen Verpflichtung der ...

  • rechtsportal.de

    Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13

    Keine Diskriminierung eines ausländischen Verurteilten, dem eine vorzeitige

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Die Regelung des § 456 a StPO war aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2012 - Az.: 2 VAs 12/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2013 - Az.: 1 VAs 5/13 - Beschluss vom 13. Oktober 2011 - Az.: VAs 58/11 -).

    Der Zweck der Ermächtigung zur Durchbrechung des Vollstreckungsauftrags liegt in der Entlastung des Vollzugs bei Straftätern, die das Bundesgebiet ohnehin aufgrund hoheitlicher Anordnung zu verlassen haben und bei denen die weitere Vollstreckung weder unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung noch unter dem der Prävention sinnvoll wäre (Senat a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 VAs 5/13 - OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 126; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 456 a Rdnr. 1; Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 456 a Rdnr. 1).

  • KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08

    Strafvollstreckung: Inhalt der Zurückweisung des Antrags eines in Deutschland

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Die Entscheidungen enthielten zudem keine Erwägungen zu der Frage, inwieweit mit fortschreitender Dauer der Strafvollstreckung das öffentliche Interesse an deren Fortsetzung gegenüber den persönlichen Belangen des Verurteilten an Gewicht verliert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2012 - 4 VAs 10/12, 4 VAs 10/12- 161 Zs 2709/11 -, und StV 2009, 594).

    Dies erfordert, dass die Vollstreckungsbehörde für den Betroffenen und für das Gericht ersichtlich machen muss, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (KG StV 2009, 594; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2008, Az.: 1 VAs 11/08; zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 20.03.2008 - 1 VAs 11/08

    Absehen von der Strafvollstreckung; Rückkehr; freiwillige

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Dies erfordert, dass die Vollstreckungsbehörde für den Betroffenen und für das Gericht ersichtlich machen muss, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (KG StV 2009, 594; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2008, Az.: 1 VAs 11/08; zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 VAs 6/15

    Eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber einer

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Bei der Entscheidung gemäß § 456 a StPO sind, wie der Senat schon in seinen bisherigen Entscheidungen ausgeführt hat, die besonderen Umstände der Taten, die Schwere der Schuld, die Dauer der bisherigen Strafverbüßung, die persönliche Lage des Antragstellers und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung zu berücksichtigen und zusammenfassend zu würdigen (Senatsentscheidungen vom 03. Dezember 2014 und 12. Mai 2015, Az.: 2 VAs 30/14 sowie 2 VAs 6/15; KK-Appl, StPO, Rdnr 3 a zu § 456 a m.w.N.).
  • KG, 09.03.2012 - 4 VAs 10/12

    Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Die Entscheidungen enthielten zudem keine Erwägungen zu der Frage, inwieweit mit fortschreitender Dauer der Strafvollstreckung das öffentliche Interesse an deren Fortsetzung gegenüber den persönlichen Belangen des Verurteilten an Gewicht verliert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2012 - 4 VAs 10/12, 4 VAs 10/12- 161 Zs 2709/11 -, und StV 2009, 594).
  • OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Die Regelung des § 456 a StPO war aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2012 - Az.: 2 VAs 12/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2013 - Az.: 1 VAs 5/13 - Beschluss vom 13. Oktober 2011 - Az.: VAs 58/11 -).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 VAs 1/13

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der Strafvollstreckung:

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Die zur Überprüfung gestellten Entscheidungen verkannten damit den vom Gesetz eröffneten Ermessensspielraum und die Ermessensausübungspflicht der Behörde, zumal die unangefochten gebliebene Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren für die Strafvollstreckungsbehörde keine Bindungswirkung in dem Sinne entfaltet, dass erst nach Ablauf dieser Mindestverbüßungsdauer ein Absehen von der Vollstreckung zulässig wäre (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2014 - 4 VAs 1/13 -, juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 456 a Rdnr. 3; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 222 ff. unter Hinweis auf OLG Frankfurt, NStE Nr. 2 zu 456 a StPO; Groß, StV 1987, 36).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07

    Eintritt gewichtiger neuer Tatsachen als Voraussetzung für die Abänderung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Die zur Überprüfung gestellten Entscheidungen verkannten damit den vom Gesetz eröffneten Ermessensspielraum und die Ermessensausübungspflicht der Behörde, zumal die unangefochten gebliebene Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren für die Strafvollstreckungsbehörde keine Bindungswirkung in dem Sinne entfaltet, dass erst nach Ablauf dieser Mindestverbüßungsdauer ein Absehen von der Vollstreckung zulässig wäre (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2014 - 4 VAs 1/13 -, juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 456 a Rdnr. 3; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 222 ff. unter Hinweis auf OLG Frankfurt, NStE Nr. 2 zu 456 a StPO; Groß, StV 1987, 36).
  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 3 VAs 55/92

    Vollstreckungsbehörde; Lebenslange Freiheitsstrafe; Absehen von Vollstreckung;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15
    Im Rahmen des § 456 a StPO bewirkt demgemäß ein Mehr an Schuld gegenüber dem für eine lebenslange Freiheitsstrafe erforderlichen "Regelmaß" an Schuld keine automatische Verlängerung der zulässigen Vollstreckungsdauer (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Frankfurt, NStZ 1993, 303).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

    Eine eigene Sachentscheidung des Gerichts kommt allerdings ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Ermessen der Justizbehörde "auf Null" reduziert ist, wenn also nach Aktenlage nur eine bestimmte Entscheidung rechtmäßig wäre und das Bekanntwerden neuer entscheidungsrelevanter Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, nicht mehr zu erwarten ist (vgl. hierzu: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 2016, 2 VAs 26/15, juris Rn. 56; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juni 2010, 2 VAs 19/10, juris Rn. 13; eine Ermessensreduzierung "auf Null" im konkreten Fall verneinend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019, 4 VAs 6/19, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 27. Januar 2009, 1 VAs 2/09, juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 02.09.2020 - 1 VAs 38/20

    Absehen von der Vollstreckung, lebenslange Freiheitsstrafe, Abschiebung,

    Ein Fall der Ermessenreduzierung auf Null liegt daher trotz erneuter Aufhebung der Bescheide (noch) nicht vor (vgl. zu einem anders gelagerten Sachverhalt: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 2 VAs 26/15 -, juris).
  • BayObLG, 21.12.2020 - 203 VAs 470/20

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vollstreckungsbehörde, Staatsanwaltschaft,

    Eine eigene Sachentscheidung nach § 456a Abs. 1 StPO wäre nur dann möglich, wenn die Sachlage ausschließlich eine bestimmte Entscheidung, nämlich das Absehen von der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung, zwingend erfordern und sich der Ermessensspielraum der Vollstreckungsbehörde bei der gegebenen Sachlage auf Null reduzieren würde (OLG Dresden, Beschluss vom 12.02.2016 - 2 VAs 26/15).
  • OLG Hamm, 08.03.2021 - 1 VAs 3/21

    Absehen von der Strafvollstreckung; Abschiebung; ungünstige Kriminalprognose;

    Nachdem somit zum dritten Male in diesem Verfahren eine nicht fehlerfreie Ermessensentscheidung der Vollstreckungsbehörde aufgehoben werden muss und neue entscheidungsrelevante Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, nicht mehr zu erwarten sind, betrachtet der Senat das Ermessen der Vollstreckungsbehörde ausnahmsweise als "auf Null" reduziert und eine eigene Entscheidung als veranlasst (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 2 VAs 26/15 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2017 - 2 VAs 52/17

    Untersuchungshaft in Baden-Württemberg: Rechtsanspruch eines fremdsprachigen

    Hierfür genügt selbst eine Erfolgsaussicht des Antrags nicht; es müsste vielmehr hinzutreten, dass der Antragsgegnerin ein offensichtlich grob fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten zur Last gelegt wird (Senat, Beschlüsse vom 10.03.2016 - 2 VAs 26/15 - und 04.11.2016 - 2 VAs 28/16 - KG Berlin JurBüro 2015, 537; SaarlOLG, Beschluss vom 06.10.2015 - VAs 14-15/15 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2014, 29; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 30 EGGVG Rn. 3; Zöller/Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 30 EGGVG Rn. 1; kritisch SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl. 2016, § 30 EGGVG Rn. 3f).
  • VG Osnabrück, 11.07.2016 - 5 A 181/16
    Gegen eine Verurteilung des Klägers spricht auch der Umstand, dass er bereits wegen dieser Straftaten in Deutschland verurteilt worden ist (so auch das OLG Dresden, Beschluss vom 17.05.2016 - 2 VAs 9/16 - im vorliegenden Fall unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 12.02.2016 - 2 VAs 26/15 - , juris, Rn. 53 ff.).
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