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   OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94   

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https://dejure.org/1995,4135
OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94 (https://dejure.org/1995,4135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.04.1995 - 8 U 727/94 (https://dejure.org/1995,4135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. April 1995 - 8 U 727/94 (https://dejure.org/1995,4135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines nach dem Zivilgesetzbuch der DDR begründeten Beseitigungsanspruchs bezüglich der illegalen Ablagerung von Müll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 ; EGZGB § 11 ; ZGB §§ 472 475 477
    Verjährung des Beseitigungsanspruchs des Grundstückseigentümers hinsichtlich einer illegalen Deponie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1004 Abs. 1; ZGB -DDR § 475
    Verjährung von Ansprüchen auf Beseitigung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR eingerichteten illegalen Mülldeponie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 278/93

    Verjährung von Arzthaftungsansprüchen nach dem Recht der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94
    Das fortgeltende Recht ist so anzuwenden, wie es von den Gerichten der DDR angewendet worden wäre (BGH NJW 1994, 1792, 1793).

    Weil den Verjährungsvorschriften des ZGB keine rückwirkende Kraft zukommt, beginnt diese Frist nicht bereits mit dem Zeitpunkt der Vollendung der schädigenden Handlung, sondern erst mit dem Inkrafttreten des ZGB zum 01.01.1976 (vgl. BGH NJW 1994, 1792, 1794).

    Auch wenn es um die Zehn-Jahres-Frist des § 475 Ziff. 2 Satz 2 ZGB geht, ist eine Verjährungshemmung gemäß 477 Abs. 1 Ziff. 4 ZGB zu prüfen, denn die Vorschrift des § 475 Ziff. 2 Satz 12 ZGB läßt den Beginn und die Vollendung der Verjährung unabhängig von der ansonsten erforderlichen Kenntnis des Anspruchsberechtigten zu, normiert aber keine absolute Ausschlußfrist (BGH NJW 1994, 1792, 1794).

    bb) Die Voraussetzungen des § 477 Abs. 1 Ziff. 4 ZGB sind jedoch nicht erfüllt, denn den Klägern stand ein rechtlicher Klageweg zur gerichtlichen Durchsetzung ihres Beseitigungsanspruchs zu und sie haben nicht vorgetragen, daß sie gerichtliche Hilfe wegen konkreter politischer Zwänge in der früheren DDR nicht in Anspruch nehmen konnten (vgl. BGH NJW 1994, 1792, 1795).

    Zwar ist § 472 Abs. 2 ZGB trotz der Regelung des Art. 231 § 6 EGBGB auf Fälle, in denen sich der Eintritt der Verjährung nach dem Recht des ZGB bestimmt, weiter anwendbar (BGH NJW 1994, 1792, 1796; Palandt/Heinrichs, BGB , 54. Aufl., Art. 231 § 6 EGBGB Rn. 2).

    Die Voraussetzungen der Norm liegen aber nicht vor, denn es ist nicht ersichtlich, daß eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der Kläger unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Beklagten und ihres Verhaltens eine Durchbrechung der Verjährung zwingend gebietet (vgl. BGH NJW 1994, 1792, 1796).

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 178/91

    Gerichtliche Einigung im Verfahren zur vorzeitigen Aufhebung der Eigentums- und

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94
    Zur Auslegung sind daher auch die maßgeblichen Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR und die von dessen Plenum erlassenen Richtlinien heranzuziehen (BGH DtZ 1993, 179 ).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94
    Die rechtliche Würdigung dieser Tatsachen durch den Anspruchssteller ist nicht maßgeblich (BGH NJW 1984, 661; 1991, 2351 ; Erman-Schiemann, BGB , 9. Aufl., § 852 Rn. 10; Soergel/Zeuner, BGB , 11. Aufl., § 852 Rn. 9).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 248/90

    Verjährung - Beginn der Frist - Beginn der Verjährung - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94
    Die rechtliche Würdigung dieser Tatsachen durch den Anspruchssteller ist nicht maßgeblich (BGH NJW 1984, 661; 1991, 2351 ; Erman-Schiemann, BGB , 9. Aufl., § 852 Rn. 10; Soergel/Zeuner, BGB , 11. Aufl., § 852 Rn. 9).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94
    a) Die Verjährungsfrist beginnt demnach, sobald der Ersatzanspruch entstanden, also ein Schaden dem Grunde nach bereits eingetreten ist und der Verletzte über die vorbezeichnete Kenntnis verfügt (BGH NJW 1992, 3034 ; 1993, 648 ).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94
    a) Die Verjährungsfrist beginnt demnach, sobald der Ersatzanspruch entstanden, also ein Schaden dem Grunde nach bereits eingetreten ist und der Verletzte über die vorbezeichnete Kenntnis verfügt (BGH NJW 1992, 3034 ; 1993, 648 ).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 727/94
    Die Verjährung des Beseitigungsanspruchs der Kläger gemäß § 1004 BGB richtete sich zunächst nach § 195 BGB , so daß die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt (vgl. BGH NJW 1994, 999 ; Münchner Kommentar/Medicus, BGB , 12. Aufl., § 1004 Rn. 70; Staudinger/Gursky, BGB , 12. Aufl., § 1004 Rn. 147).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 63/96

    Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs

    aa) Eine Verjährungsdurchbrechung auf der Grundlage des § 472 Abs. 2 ZGB, an die bereits in der Rechtsprechung der DDR strenge Anforderungen gestellt wurden (vgl. z.B. Bezirksgericht Neubrandenburg, NJ 1985, 209 f.), kommt daher vor allem dann in Betracht, wenn ein Verhalten des Schuldners maßgeblich dazu beigetragen hat, daß der Gläubiger seinen Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 126, 87, 103 f.; Thüringer OLG, OLG-NL 1994, 149; 1994, 150, 153; OLG Dresden, OLG-Report 1996, 118).
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