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   OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09   

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https://dejure.org/2010,11429
OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09 (https://dejure.org/2010,11429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.04.2010 - 10 U 1546/09 (https://dejure.org/2010,11429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. April 2010 - 10 U 1546/09 (https://dejure.org/2010,11429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung des Unternehmers nach Abschluss eines Vergleichs über die Werklohnforderung; Einräumung einer Sicherungshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648 Abs. 1
    Rechtstellung des Unternehmers nach Abschluss eines Vergleichs über die Werklohnforderung; Einräumung einer Sicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfasst § 648 BGB auch Ansprüche aus einem Vergleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungshypothek: Erfasst § 648 BGB auch Ansprüche aus einem Vergleich? (IBR 2010, 334)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1377
  • BauR 2010, 953
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.06.1940 - VII 233/39

    1. Über den zeitlichen Anwendungsbereich des § 80 VAG. im Fall eines nach dessen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09
    d) Entgegen der Ansicht der Verfügungsklägerin ist der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek nicht so zu behandeln wie bereits bestehende Sicherheiten, die nach der Rechtsprechung vom Abschluss eines Vergleichs über die gesicherte Forderung in aller Regel unberührt bleiben (RGZ 164, 212, 217).
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09
    Nach dem festen Sinn dieses aus der Insolvenzpraxis stammenden Begriffs wird durch den Besserungsschein der Rechtsgrund der Forderung nicht berührt (BGH NJW 1984, 2762 ).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09
    Die richterliche Vertragsauslegung ist nicht Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung materiellen Rechts (BGHZ 160, 83 ).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08

    Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09
    Dabei ist der Einfluss zu berücksichtigen, den das Interesse der Parteien auf den objektiven Erklärungswert ihrer Äußerungen bei deren Abgabe hatte (BGH WM 2010, 365 ).
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