Rechtsprechung
OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Die fehlende Auseinandersetzung im angefochtenen Urteil mit einem dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachten kann in der Rechtsmittelinstanz nachgeholt werden, wenn das Gerichtsgutachten hierfür ausreichenden Anhalt bietet; einer Wiederholung der ...
- rechtsportal.de
Schadensersatz nach vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Ausreichende Risikoaufklärung Einwand verspäteter Aufklärung am Vortag einer Operation Nachholung der Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten in der Berufungsinstanz Abgeschlossene ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gericht muss sich mit vorgelegten Privatgutachten auseinandersetzen!
Kurzfassungen/Presse
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Zeitfaktor Patientenaufklärung - 1. Verspätete Aufklärung am Vortag?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gericht muss sich mit vorgelegten Privatgutachten auseinandersetzen! (IBR 2022, 662)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 25.02.2022 - 4 O 1530/18
- OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
- OLG Dresden, 13.09.2022 - 4 U 583/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
Es bedarf vielmehr konkreter vom Patienten substantiiert vorzutragender Tatsachen, etwa die besondere Art des Risikos oder die besonders eingeschränkte Entschlusskraft des Patienten (BGH NJW 1992, 2351). - OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17
Hüftendoprothesenoperation durch einen Assistenzarzt: Anforderungen an Aufklärung …
Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
Zum anderen erfordert eine ordnungsgemäße Aufklärung grundsätzlich keine Facharztausbildung (vgl. Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19- juris; Hans. OLG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 5 U 10/17- juris). - OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher …
Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
Zum anderen erfordert eine ordnungsgemäße Aufklärung grundsätzlich keine Facharztausbildung (vgl. Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19- juris; Hans. OLG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 5 U 10/17- juris).
- OLG Dresden, 07.12.2021 - 4 U 561/21
1. Hat es das erstinstanzliche Gericht versäumt, in seinen Entscheidungsgründen …
Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
Die fehlende Würdigung kann der Senat hier jedoch ohne Weiteres nachholen (vgl. dazu auch Senat, Urteil vom 07. Dezember 2021, Az.: 4 U 561/21 - juris). - OLG Dresden, 28.01.2021 - 4 U 1775/20
Aufklärungspflicht vor Entfernung Weisheitszahn -Verletzung Nervus lingualis
Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
Soweit der Sachverständige Dr. U... im Rahmen seiner Anhörung am 26. Januar 2022 bemängelt hat, die Behandlungsunterlagen ließen eine abschließende Bewertung, ab welchem Zeitpunkt eine Indikation zur Operation bestanden habe, nicht zu, kann allein aus einer solchen unterbliebenen Dokumentation grundsätzlich nicht auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. Januar 2021, Az. 4 U 1775/20 - juris). - OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch nach Bypass-Operation
Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
Denn eine detaillierte Aufklärung am Vortag der Operation kann zum eine auch dann als rechtzeitig anzusehen sein, wenn es sich um einen risikobehafteten Eingriff handelt (vgl. Senat, Urteil vom 21. August 2020, Az. 4 U 1349/18 - juris;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rz.C 97). - BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13
Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der …
Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22
Zwar hat das Gericht in Arzthaftungsprozessen die Pflicht, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhaltes hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014, Az.: VI ZB 22/13 - juris, m.w.N.).