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   OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17   

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https://dejure.org/2017,51707
OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17 (https://dejure.org/2017,51707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 (https://dejure.org/2017,51707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 (https://dejure.org/2017,51707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • medizinrechtsiegen.de

    Sachverständiger - Überschreitung des gerichtlichen Gutachtenauftrages - Anschein der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Medizinischer Sachverständiger überschreitet Gutachtenauftrag hinsichtlich Aufklärungsfehler und wirft Klinik Zynismus vor - keine Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
    Dies gilt um so mehr, als im Arzthaftungsprozess an die Substantiierungspflicht der Klagepartei nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind und es ausreichend ist, wenn der Tatsachenvortrag nur in groben Zügen zum Ausdruck bringt, aus welchem Komplex ein Fehler abgeleitet wird und welcher Schaden daraus eingetreten sein soll (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 16.08.2016, VI ZR 634/15, juris Rz. 14).
  • OLG München, 05.03.2012 - 1 W 2346/11

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen wegen Befangenheitsbesorgnis:

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverständige durch Überschreitung seines Gutachtenauftrages den Anschein erweckt, zu Lasten einer Partei befangen zu sein, kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass ärztliche Gutachter regelmäßig nicht mit Details des Arzthaftungs- und Prozessrechts vertraut sind (OLG München, Beschluss vom 05.03.2012 - 1 W 2346/11, juris, Rz. 13), und dass die Abgrenzung einzelner Prozessthemen schwierig sein kann.
  • OLG Bamberg, 07.03.2017 - 4 W 16/17

    Ablehnung des Sachverständigen wegen angeblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
    Das Gericht ist somit auf eine sorgfältige und umfassende Überprüfung des Behandlungsvorgangs durch den Sachverständigen angewiesen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2017, 4 W 16/17, juris Rz. 11).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
    Notwendig ist darüber hinaus die Feststellung, dass sich dem Verhalten des Sachverständigen zusätzlich zur Überschreitung des Gutachtenauftrags Belastungstendenzen entnehmen lassen, die bei vernünftiger Betrachtung den Eindruck der Voreingenommenheit zu erwecken vermögen (BGH, Urteil vom 11.04.2013, VII ZB 32/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003, II ZB 32/03; OLG Bamberg, aaO., juris Rz. 30).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13

    Befangenheit eines Sachverständigen: Überschreitung des Gutachtenauftrags und

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
    Notwendig ist darüber hinaus die Feststellung, dass sich dem Verhalten des Sachverständigen zusätzlich zur Überschreitung des Gutachtenauftrags Belastungstendenzen entnehmen lassen, die bei vernünftiger Betrachtung den Eindruck der Voreingenommenheit zu erwecken vermögen (BGH, Urteil vom 11.04.2013, VII ZB 32/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13).
  • OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20

    Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • OLG Dresden, 05.06.2023 - 4 W 316/23

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 4 W 201/21 -, Rn. 9, juris 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • OLG Dresden, 26.09.2023 - 4 W 316/23

    Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 4 W 201/21 -, Rn. 9, juris 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21

    Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23

    Sachverständiger; Befangenheit

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 26.05.2020 - 4 W 335/20

    Überschreitung des Gutachtensauftrags allein macht (noch) nicht befangen!

    Ein Sachverständiger kann abgelehnt werden, wenn hinreichende Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (vgl. Senat, Beschl. v. 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Das Interesse des Beschwerdeführers wird auf 1/3 des Hauptsachewertes bemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03; vgl. Senat, Beschl. v. 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrag gegen den gerichtlich bestellten

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 03.06.2019 - 4 W 441/19

    Schadensersatz für einen zahnärztlichen Behandlungsfehler

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist gemäß §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen lassen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; Senat, Beschlüsse vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris; und vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18 -, juris).
  • OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Ob die Überschreitung eines Gutachtenauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden (vgl. BGH, Beschl. v. 11.04.2013 - VIII ZB 32/12; vgl. Senat, Beschl. v. 12.12.2017, 4 W 1113/17 - juris).
  • LAG Niedersachsen, 11.09.2023 - 17 Ta 125/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2023 - 17 Ta 167/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Mitunterzeichnung des

  • OLG Dresden, 12.02.2019 - 4 W 72/19

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen Kritik an

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