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   OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17   

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https://dejure.org/2018,5769
OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17 (https://dejure.org/2018,5769)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.02.2018 - 4 U 1234/17 (https://dejure.org/2018,5769)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 (https://dejure.org/2018,5769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung im Internet; Sorgfaltspflichten eines Presseorgans bei der Übernahme von Informationen aus dem Internetauftritt eines Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • fotorecht-seiler.eu (Kurzinformation)

    2.500 Euro Geldentschädigung für Babyfotos im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 537
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17
    Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten des Klägers in die Veröffentlichung seines Bildnisses, die ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann (BGH GRUR 2005, 74, 75 - Charlotte Casiraghi II), liegt ebenfalls nicht vor.

    Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.).

    Generell ist mit der Einwilligung nicht ein Einverständnis zur beliebigen Publikation verbunden (BGH NJW 2005, 56, 57).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17
    Nach diesen Grundsätzen genießt das besondere Schutzbedürfnis der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung grundsätzlich den Vorrang vor der Berichterstattung in den Medien (BGH, Urteil vom 05. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, BGHZ 160, 298-308, Rn. 21).

    Der BGH hat im Urteil vom 05. Oktober 2004 - VI ZR 255/03) ausdrücklich ausgeführt:.

  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10

    Vorschaubilder II

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17
    Ebenso wenig wie ein Berechtigter allein durch das Einstellen einer Fotografie ins Internet anderen Internetnutzern ein urheberrechtliches Nutzungsrecht an der Fotografie oder einen schuldrechtlichen Anspruch auf Nutzung der Fotografie einräumt (BGH GRUR 2012, 602 Tz. 15 - Vorschaubilder II), kann hiernach bei einer auf ein einziges Portal beschränkten Einwilligung angenommen werden, dass die Eltern des Klägers hierdurch jegliche Verfügungsgewalt und Kontrolle über den Kontext, in dem das Bild weiterverbreitet wird, aufgeben wollten.
  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senat aaO; Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, juris) liegt die Mindestuntergrenze für eine Geldentschädigung bei 2500,- EUR.
  • OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1403/17

    Ansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

    Eine Orientierungshilfe bietet in solchen Fällen aber der Streitwert (Senat, Urteil vom 13.2.2018 - 4 U 1234/17; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07. Juni 2017 - 6 U 38/16 -, Rn. 27, juris), den der Senat daher auch vorliegend zugrunde gelegt hat.
  • OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20

    Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senat a.a.O; Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, juris) liegt die Mindestuntergrenze für eine Geldentschädigung bei 2500,- EUR.
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    Sofern man eine Untergrenze zum Ausgleich eines überhaupt noch geldentschädigungswürdigen Geschehens anerkennen will, läge diese in der Tat eher erst bei 2.500 EUR (so OLG DRESDEN v. 13.02.2018 - 4 U 1234/17, BeckRS 2018, 3656 Rn. 3; Soehring/Hoene , in: Soehring/Hoene, Pressrecht, 6. Aufl. 2019, Rn. 32.81; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 14 Rn. 143); dies entspricht auch der Linie des Senats in ständiger Rechtsprechung.

    Aber auch bei einem - wie hier - durch Kombination einer Wort-/Bildberichterstattung entstehenden falschen Eindruck kann es durchaus eine Geldentschädigung geben (dazu OLG Dresden v. 13.02.2018 - 4 U 1234/17, BeckRS 2018, 3656 Rn. 6 f.; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 14 Rn. 104); dies ist Frage des Einzelfalles und hier letztlich zu bejahen.

  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 4 U 1680/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senat aaO; Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, juris) liegt die Mindestuntergrenze für eine Geldentschädigung bei 2500,- EUR.
  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18

    Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 S. 1 ZPO; bei den auf Unterlassung gerichteten Anträgen handelt es sich insgesamt um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (Senat, Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, Rn. 7, juris).
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