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   OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17   

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https://dejure.org/2018,11134
OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17 (https://dejure.org/2018,11134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.04.2018 - 4 U 896/17 (https://dejure.org/2018,11134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. April 2018 - 4 U 896/17 (https://dejure.org/2018,11134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 3145/14
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 12 U 53/99

    Voraussetzung für eine Beschränkung der Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    Es ist auch ohne Antrag der Klägerin, die nur den Sachantrag gestellt hat, durch Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO) zu entscheiden, da ein Rechtsschutzbedürfnis auf Erlass eines streitigen Urteils nicht mehr besteht (BGHZ 10, 333; OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, Rn. 1, juris).

    Auf die materielle Rechtslage kommt es wegen des Anerkenntnisses nicht an (OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, Rn. 4, juris).

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    Es ist auch ohne Antrag der Klägerin, die nur den Sachantrag gestellt hat, durch Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO) zu entscheiden, da ein Rechtsschutzbedürfnis auf Erlass eines streitigen Urteils nicht mehr besteht (BGHZ 10, 333; OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, Rn. 1, juris).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 59/05

    Keine Erledigung durch Zahlung aufgrund vorläufiger Vollstreckbarkeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    Hiergegen spricht auch das prozessuale Verhalten des Beklagten, das zwar nicht im Wege eines "Nachwachsens des Klageanlasses" wohl aber zur Beurteilung seines vorprozessualen Verhaltens herangezogen werden kann (BGH NJW 1979, 2040).
  • BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    Das Anerkenntnis des mit der Hauptsache verfolgten Anspruchs kann in zeitlicher Hinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, mithin auch in der Berufungsinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 20 W 61/92
    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12

    Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb

    Auszug aus OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
    Ein Anerkenntnis ist auch durch den beklagten Berufungskläger möglich (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 -, Rn. 6, juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., vor §§ 306, 307 Rn. 4).
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