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   OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14994
OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07 (https://dejure.org/2007,14994)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.08.2007 - 1 AR 45/07 (https://dejure.org/2007,14994)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. August 2007 - 1 AR 45/07 (https://dejure.org/2007,14994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus Prospekthaftung nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkaufsprospektG); Vorrangigkeit des § 32b Zivilprozessordnung (ZPO) gegenüber § 18 Abs. 2 S. 2 bis 5 VerkaufsprosektG; Bindungswirkungwirkung eines Verweisungsbeschluss im ...

  • Judicialis

    Wertpapier-VerkaufsG § 13 Abs. 2 a.F.; ; Wertpapier-VerkaufsG § 18 Abs. 2 Satz 2; ; Wertpapier-VerkaufsG § 18 Abs. 2 Satz 3; ; Wertpapier-VerkaufsG § 18 Abs. 2 Satz 4; ; Wertpapier... -VerkaufsG § 18 Abs. 2 Satz 5; ; ZPO § 32b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitergeltung von § 13 Abs. 2 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz für vor dem 1. 7. 2005 im Inland veröffentlichte Verkaufsprospekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur dann keine Bindungswirkung zu, wenn er jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist oder wenn er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.1978, Az: IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69 ff.; Zöller/Greger, a.a.O., § 281 Rn. 7 m.w.N.).

    Nur wenn sich die Verweisung als offenkundig gesetzeswidrig erweist, weil sie z.B. einer Rechtsgrundlage völlig entbehrt, kann sie als objektiv willkürlich angesehen werden (BGH, Beschluss vom 15.03.1978, Az: IV ARZ 17/78, a.a.O.; Beschluss vom 21.03.1990, Az: XII ARZ 12/90, NJW-RR 1990, 708; BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002, Az: 1 Z AR 74/02, Rpfleger 2002, 629 f.; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich bereits entschieden, dass von § 32b ZPO auch diejenigen Kapitalanlagen erfasst werden, für die eine Prospektpflicht nicht geregelt ist, weil die Vorschrift eine solche gerade nicht voraussetzt, sondern an den durch öffentliche Kapitalmarktinformationen verursachten Schaden anknüpft (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az: X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 f.; Beschluss vom 07.02.2007, Az: X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365 f.).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Nur wenn sich die Verweisung als offenkundig gesetzeswidrig erweist, weil sie z.B. einer Rechtsgrundlage völlig entbehrt, kann sie als objektiv willkürlich angesehen werden (BGH, Beschluss vom 15.03.1978, Az: IV ARZ 17/78, a.a.O.; Beschluss vom 21.03.1990, Az: XII ARZ 12/90, NJW-RR 1990, 708; BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002, Az: 1 Z AR 74/02, Rpfleger 2002, 629 f.; jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02

    Verweisung im Mahnverfahren - übereinstimmende Parteianträge nach

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Nur wenn sich die Verweisung als offenkundig gesetzeswidrig erweist, weil sie z.B. einer Rechtsgrundlage völlig entbehrt, kann sie als objektiv willkürlich angesehen werden (BGH, Beschluss vom 15.03.1978, Az: IV ARZ 17/78, a.a.O.; Beschluss vom 21.03.1990, Az: XII ARZ 12/90, NJW-RR 1990, 708; BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002, Az: 1 Z AR 74/02, Rpfleger 2002, 629 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung reicht ein bloßer Rechtsirrtum des Gerichts noch nicht aus (BGH, Beschluss vom 19.01.1993, Az: X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).
  • KG, 16.07.1999 - 28 AR 78/99
    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Danach entfaltet ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise dann keine Bindungswirkung, wenn das Gericht ohne nachvollziehbare Begründung von einer Rechtsvorschrift oder der zu ihrer Anwendung in Schrifttum und Rechtssprechung einhellig vertretenen Auffassung abweicht und die Verweisungsentscheidung hierauf beruht (vgl. KG, Beschluss vom 16.07.1999, Az.: 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801f).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 155/04

    Wirksamkeit einer langen Kündigungsfrist in Altfällen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Denn der Grundsatz, dass im Fall der Unvereinbarkeit zweier Rechtsnormen das später erlassene dem früheren Gesetz vorgeht (lex posterior derogat legi priori), gilt nicht, wenn das ältere Gesetz eine spezielle Regelung trifft und die Auslegung ergibt, dass das später erlassene Gesetz keine das ältere Gesetz verdrängende Regelung treffen sollte (lex posterior generalis non derogat legi priori speciali; BGH, Urteil vom 06.04.2005, Az: VIII ZR 155/04, Rz. 26, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
    Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich bereits entschieden, dass von § 32b ZPO auch diejenigen Kapitalanlagen erfasst werden, für die eine Prospektpflicht nicht geregelt ist, weil die Vorschrift eine solche gerade nicht voraussetzt, sondern an den durch öffentliche Kapitalmarktinformationen verursachten Schaden anknüpft (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az: X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 f.; Beschluss vom 07.02.2007, Az: X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365 f.).
  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Es sieht sich aber an einer entsprechenden Anordnung durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. August 2007 (1 AR 45/07, juris) gehindert.
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