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   OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06   

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OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06 (https://dejure.org/2007,5041)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.09.2007 - 4 U 601/06 (https://dejure.org/2007,5041)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. September 2007 - 4 U 601/06 (https://dejure.org/2007,5041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für eine fehlerhaft und ohne die erforderliche Aufklärung durchgeführte medizinische Operation; Vorliegen einer Behandlungsfehlers durch die Anwendung des "Robodoc" genannten computerunterstützten Fräsverfahrens; Möglichkeit ...

  • Judicialis

    ZPO § 412; ; BGB § 282 a.F.; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht des Arztes bei neuartiger Operationsmethode - TEP-Operation nach der Methode "Robodoc"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Robodoc -Methode bei Totalendoprothesen-OP

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Die Pflicht zur Risikoaufklärung setzt nämlich voraus, dass ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit der Behandlung verbundene Gefahren hinweisen, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGHZ 168, 103; VersR 1996, 233; VersR 1990, 522).

    Anders ist dies aber, wenn der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden will (BGHZ 168, 103; OLG Karlsruhe VersR 2004, 244; OLG Düsseldorf VersR 2004, 386; OLG Bremen OLGR 2004, 320).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es aber nicht darauf an, ob auch über unbekannte Risiken, die sich nicht verwirklicht haben, hätte aufgeklärt werden müssen, wenn sich (nur) ein Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden musste und über das auch tatsächlich aufgeklärt worden ist (BGHZ 168, 103 ff.).

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Nach dem Grundsatz freier Methodenwahl, wonach der Arzt unter verschiedenen nach Heilungsaussichten und Eingriffsbelastungen im Wesentlichen gleichartigen Theraphiemethoden seine konkrete Anwendungsmethode frei wählen kann (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B I Rn. 35), ist auch die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode grundsätzlich erlaubt und führt nicht ohne weitere Umstände zu einer Haftung des Behandlers (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 22. Mai 2007, VI ZR 35/06; BGHZ 113, 297 ff.).

    Dies unterscheidet den Streitfall von demjenigen, der der Entscheidung des BGH vom 22. Mai 2007 (VI ZR 35/06) zugrunde lag.

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Die Therapiewahl ist nämlich primär Sache des Arztes, dem für den Fall, dass praktisch gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen, ein weites Ermessen eingeräumt ist (BGH a.a.O.; 106, 153; VersR 2005, 836).

    Wie oben dargelegt, ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes (BGH GesR 2007, 165; VersR 2005, 836; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 79; OLG Karlsruhe MedR 2003, 229).

  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 83/89

    Aufklärungspflicht des Arztes über das Risiko einer Schädigung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Die Pflicht zur Risikoaufklärung setzt nämlich voraus, dass ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit der Behandlung verbundene Gefahren hinweisen, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGHZ 168, 103; VersR 1996, 233; VersR 1990, 522).

    Grundsätzlich sind zwar allgemeine Überlegungen dazu, dass der Eintritt bislang unbekannter Komplikationen in der Medizin nie ganz auszuschließen ist, für die Entscheidungsfindung des Patienten nicht von Bedeutung, weil sie ihn im Einzelfall nur unnötig verwirren und beunruhigen würden (BGH VersR 1990, 522).

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Hiervon kann abgesehen werden, sofern das Gericht den Sachverständigen mit der abweichenden Auffassung des Privatgutachters konfrontiert und sich auf dieser Grundlage seine Überzeugung bildet (vgl. BGH VersR 2004, 790; VersR 1993, 1231).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1976 - 8 U 47/76
    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Auch bei einer sehbehinderten, aber voll orientierten Patientin nach der Operation eines grauen Stars bestehen keine besonderen Gründe für die Sicherung des Bettes (OLG Düsseldorf VersR 1977, 456).
  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92

    Intubationsnarkose durch Assistentarzt

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Hiervon kann abgesehen werden, sofern das Gericht den Sachverständigen mit der abweichenden Auffassung des Privatgutachters konfrontiert und sich auf dieser Grundlage seine Überzeugung bildet (vgl. BGH VersR 2004, 790; VersR 1993, 1231).
  • OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98

    Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten - Bettgitter - früherer Sturz

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Dies zeigt ein Vergleich mit anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen: So hat das OLG Stuttgart eine besondere Sicherung des Bettes nur bei drohender Bewusstseinstrübung oder Verwirrtheit, von der hier nicht ausgegangen werden kann, für notwendig gehalten (OLGR 2001, 239).
  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Ebenso bestand eine inhaltsgleiche deliktische Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Klägerin vor Schädigungen, die ihr infolge ihrer Krankheit durch sie selbst oder die Einrichtung des Krankenhauses drohten (allgemeine Auffassung, vgl. nur OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (grundlegend BGH VersR 1984, 386) ist eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Patienten nur dann geboten, wenn die ärztliche Dokumentation lückenhaft und deswegen eine Aufklärung des Sachverhalts für den geschädigten Patienten unzumutbar erschwert worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2002 - 7 U 102/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01

    Anforderungen an die Aufklärung bei Anwendung eines wissenschaftlich noch nicht

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 4/00
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00

    Auslagen des Betreuers - Aufwendungsersatz für Fotokopien

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das

    dd) Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob das Robodoc-Verfahren im Jahr 1999 noch als Neulandmethode anzusehen war (so für das Jahr 2000 das OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2007, 4 U 601/06), so dass darüber aufzuklären gewesen wäre, dass unbekannte Risiken nicht auszuschließen sind (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 14).

    Dem entsprechend wurden bei Hüftoperationen mit der Robodoc-Methode Ansprüche von Patienten, die eine Nervschädigung erlitten, in den Fällen abgelehnt, in denen sie nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich beim Operationsverfahren um eine Neulandmethode handelt, bei der bislang unbekannte Risiken eintreten können, in denen ihnen aber das Risiko einer Nervschädigung bekannt war (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 18; OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2007, Rz. 28, 29, 4 U 601/06; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.08.2008, 4 O 13193/04, Rz. 67-69).

  • OLG Dresden, 18.12.2009 - 4 W 1282/09

    Arzthaftung; Sachverständiger; Befangeinheit; Abweichung vom Beweisbeschluss

    Allerdings kann nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt (BGH NJW 1981, 2009; Senat, Beschluss vom 7.5.2008 - 4 W 377/08; Beschluss vom 19.7.2007, 4 U 601/06).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19

    1. Bei einer Leistenbruchoperation ist die Patient darüber aufzuklären, dass

    Denn ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden besteht beim Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Aufklärung über dasjenige Risiko (hier: Rezidive) unterblieben ist, das schließlich zu einem Gesundheitsschaden - wie hier nicht - beim Patienten geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2006, Az.: VI ZR 323/04 - juris; OLG Bamberg, a.a.O.; Senat, Urteil vom 13.09.2007, Az.: 4 U 601/06 - juris).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12

    Computergestützte Implantation einer Hüftgelenkstotalendoprothese - CASPAR

    In Übereinstimmung hiermit ist die Anwendung des mit dem CASPAR-Verfahren vergleichbaren Robodoc-Verfahrens jedenfalls für die Zeit bis zum Jahr 2000 in der Rechtsprechung nicht als behandlungsfehlerhaft bewertet worden (BGH, NJW 2006, 2477 Rdn. 6; OLG Frankfurt am Main, 8. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 173, 174; OLG Dresden, Urteil vom 13. September 2007, 4 U 601/06, juris Rdn. 15).
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