Rechtsprechung
OLG Dresden, 13.11.2017 - 4 U 1121/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen Alkoholisierung des Versicherungsnehmers bei einem Unfallereignis
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Kürzung Versicherungsleistung bei BAK von mehr als zwei Promille
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen Alkoholisierung des Versicherungsnehmers bei einem Unfallereignis
- rechtsportal.de
Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen Alkoholisierung des Versicherungsnehmers bei einem Unfallereignis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Alkoholisierung des Versicherungsnehmers bei einem Unfallereignis: Versicherung wird ...
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 9 O 3203/13
- OLG Dresden, 13.11.2017 - 4 U 1121/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10
Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit …
Auszug aus OLG Dresden, 13.11.2017 - 4 U 1121/17
Der Senat geht dabei von folgenden Umständen und Indizien aus, die in der Gesamtschau belegen, dass der Beklagte zum Unfallzeitpunkt alkoholbedingt absolut fahruntüchtig war (vgl. zu den Anforderungen: BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10 -, BGHZ 190, 120-131, Rn. 8):.Dies kann etwa bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit, der bei Werten ab 1, 1 Promille anzunehmen ist, in Betracht kommen, da sich derartige Fälle in der Regel im Grenzgebiet zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz bewegen (vgl. BGH Urt. v. 22.06.2011, IV ZR 225/10, juris, mwN).
- BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87
Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus OLG Dresden, 13.11.2017 - 4 U 1121/17
Das Führen eines Kraftfahrzeuges im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit ist grundsätzlich als grob fahrlässig anzusehen (grundlegend BGH, Urt. v. 22.02.1989, IVa ZR 274/87, juris).