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   OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07   

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https://dejure.org/2007,21549
OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07 (https://dejure.org/2007,21549)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.12.2007 - 12 U 1498/07 (https://dejure.org/2007,21549)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 12 U 1498/07 (https://dejure.org/2007,21549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam! (IBR 2008, 94)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 567
  • BauR 2008, 848
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    Der Gesetzgeber hat abweichend von dem ursprünglichen Gesetzentwurf die Erforderlichkeit einer "offensichtlichen" Unbegründetheit gerade nicht in das Gesetz übernommen und die Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (so bereits: OLG Celle, Beschluss vom 06.06.2002, NJW 2002, 2800).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    Für dieses Ergebnis spricht insbesondere auch, dass die Bürgschaft auf erstes Anfordern kein Sicherungsmittel eigener Art ist, sondern lediglich eine besondere Form der Bürgschaftsverpflichtung, die den Gläubiger privilegiert (vgl. nur: BGH, Urteil vom 10.04.2003, Az.: VII ZR 314/01, MDR 2003, 1388 ff., zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 04.07.2002, Az.: VII ZR 502/99, BGHZ 151, 229 ff., zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22.01.2004, VII ZR 419/02, BGHZ 157, 346 ff., zitiert nach Juris, Leitsatz sowie TZ 11) ist grundsätzlich jede inhaltliche Abweichung von der VOB/B als eine Störung des von ihr beabsichtigten Interessenausgleichs zu bewerten.
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    Für dieses Ergebnis spricht insbesondere auch, dass die Bürgschaft auf erstes Anfordern kein Sicherungsmittel eigener Art ist, sondern lediglich eine besondere Form der Bürgschaftsverpflichtung, die den Gläubiger privilegiert (vgl. nur: BGH, Urteil vom 10.04.2003, Az.: VII ZR 314/01, MDR 2003, 1388 ff., zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 04.07.2002, Az.: VII ZR 502/99, BGHZ 151, 229 ff., zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    Vielmehr setzt ein Vorgehen nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch nach der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses lediglich voraus, dass das Berufungsgericht auf Grund des Akteninhalts zu der Überzeugung gelangt, dass das Rechtsmittel unbegründet ist (vgl. hierzu auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05.08.2002, 2 BvR 1108/02, NJW 2003, 281, zitiert nach Juris, TZ 7).
  • LG Dresden, 08.08.2007 - 8 O 3971/06

    Verjährungsbeginn des Anspruchs aus der Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    Die Berufung der Kläger gegen das am 08.08.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dresden, Az.: 8 O 3971/06, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 170/06

    Erfallen der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    Der Senat ist daher auch nicht befugt, über eine nach seiner einstimmigen Überzeugung aussichtslose Berufung im Urteilsverfahren zu entscheiden, wodurch mittelbar auch die Anfechtbarkeit der Entscheidung gesteuert werden könnte (so auch: BGH, Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 170/06, NJW 2007, 2644 f., zitiert nach Juris, TZ 8).
  • KG, 02.11.2004 - 7 U 50/04

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung im

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07
    Es besteht lediglich ein Beurteilungsspielraum für die Frage, ob die Voraussetzungen für das Beschlussverfahren vorliegen und das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind (so: KG, Beschluss vom 02.11.2004, Az. 7 U 50/05, KGR Berlin 2005, 109 f., zitiert nach Juris, TZ 3, 4).
  • LG Lübeck, 10.11.2014 - 14 S 70/14

    Mängelansprüche verjährt: Auftraggeber muss Gewährleistungsbürgschaft

    Auf die Frage, ob § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle standhält (für Unwirksamkeit: OLG Dresden, 13.12.2007, 12 U 1498/07; Kleine-Möller, NZBau 2002, 585; May, BauR 2007, 187; Ripke, IBR 2005, 1323; ähnlich unter Heranziehung des Verbots rechtsmissbräuchlichen Verhaltens: LG Halle, 08.07.2005, 1 S 68/05; für Wirksamkeit hingegen: LG Berlin, 22.04.2009, 23 O 412/07 (aber einschränkende Auslegung); Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB 18. Aufl., § 17 Abs. 8 VOB/B Rn. 17), kam es demnach nicht an, da die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B vorliegend nicht gegeben sind.
  • KG, 15.04.2008 - 21 U 181/06

    Bürgschaft - Ausschluss von § 768 BGB: Wirksamkeit und Folgen

    Der Auffassung des OLG Dresden (IBR 2008, 94, Hinweisbeschluß vom 18. Okt.

    2007 und Beschluß nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 13. Dez. 2007 - GeschZ 12 U 1498/07), wonach bei nicht umfassender Vereinbarung der VOB/B - wie etwa bei Vereinbarung einer fünfjährigen Verjährungsfrist, was auch hier geschehen ist - deren § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B unwirksam sei, folgt der Senat nicht.

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 21 U 139/09

    Auslegung der Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Klauseln einer isolierten AGB-Betrachtung standhalten, die auch hinsichtlich § 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B 1992 angezeigt ist, weil die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist, sondern die einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichungen enthalten (zu § 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B siehe BauR 1993, 335 und 337; BGH BauR 2008, 510; OLG Dresden ibr 2008, 94 und BauR 2008, 848).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15

    Zurückhaltung der Sicherheit trotz Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    Soweit die Klägerin auf einen Beschluss des OLG Dresden vom 13.12.2007 (12 U 1498/07) verweist und meint, dass die Regelung des § 17 Nr. VOB/B a.F. einer isolierten Klauselkontrolle nicht standhalte, ist diese Entscheidung für das streitgegenständliche Verfahren ohne Aussagekraft.
  • LG Berlin, 22.04.2009 - 23 O 412/07

    Neue Verjährungsfristen durch Bürgschaftenaustausch?

    Zwar kann sich das Gericht der Rechtsauffassung des OLG Dresden, BauR 2008, 848, nicht anschließen, wonach eine isolierte Inhaltskontrolle des § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam ist, allerdings ist § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B zulasten des Auftraggebers dahingehend auszulegen, dass die Vorschrift nur Anwendung findet bis zur Rückgabe der ersten Gewährleistungsbürgschaft, es sei denn, mit dem Bürgen wird Gegenteiliges vereinbart.
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