Rechtsprechung
OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit und Streitwert einer Feststellungsklage hinsichtlich des Fortbestehens eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit und Streitwert einer Feststellungsklage hinsichtlich des Fortbestehens eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung
- rechtsportal.de
ZPO § 3 ; ZPO § 256 Abs. 1
Zulässigkeit und Streitwert einer Feststellungsklage hinsichtlich des Fortbestehens eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellungsinteresse für Klage auf Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages
Verfahrensgang
- LG Dresden, 24.05.2016 - 8 O 1009/15
- OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn eine Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, der Kläger in vollem Umfang Feststellung der Ersatzpflicht begehren kann (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW-RR 2016, 759; NJW 2003, 2827 unter II 1 mwN). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Tritt - wie hier - nachträglich ein erledigendes Ereignis ein, ist der Kläger unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zumindest in zweiter Instanz ebenfalls nicht gezwungen, zu einer bezifferten Leistungsklage über zu gehen (BGH NJW-RR 2004, 79;… Zöller-Greger, aaO. § 256 Rn 7c). - BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn eine Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, der Kläger in vollem Umfang Feststellung der Ersatzpflicht begehren kann (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW-RR 2016, 759; NJW 2003, 2827 unter II 1 mwN).
- BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …
Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH NJW 2011, 1213; NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, VersR 2008, 197). - OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06
Versicherungsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über früheren …
Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH NJW 2011, 1213; NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, VersR 2008, 197). - BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11
Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten …
Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Bei der Streitwertfestsetzung ist der Senat für den Feststellungsantrag zu 1) mit dem Landgericht vom Wert der 3, 5-fachen Jahresprämie abzüglich 20% ausgegangen (vgl. hierzu BGH MDR 2012, 26;… Zöller-Herget, aaO § 3 Rn 16 Stichwort "Versicherungsschutz"). - BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten
Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16
Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH NJW 2011, 1213; NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, VersR 2008, 197).