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   OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16   

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https://dejure.org/2016,48937
OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16 (https://dejure.org/2016,48937)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.12.2016 - 4 U 976/16 (https://dejure.org/2016,48937)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 4 U 976/16 (https://dejure.org/2016,48937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 307 Abs. 1 S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Transparenz von Sonderbedingungen für die Krankentagegeldversicherung für Berufssportler

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; MBKT 09 § 4
    Intransparenz des Begriffs des "Nettoeinkommens" in § 4 MBKT 09 ohne nähere Erläuterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Transparenz von Sonderbedingungen für die Krankentagegeldversicherung für Berufssportler

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Transparenz von Sonderbedingungen für die Krankentagegeldversicherung für Berufssportler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • versr.de (Kurzinformation)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; MBKT 09 § 4
    Intransparenz des Begriffs des "Nettoeinkommens" in § 4 MBKT 09 ohne nähere Erläuterung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Intransparente Klauseln einer Krankentagegeldversicherung für Berufssportler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 413
  • VersR 2017, 542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind hiernach so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen kann (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2016 -IV ZR 44/15).

    (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2016 -IV ZR 44/15).

    § 4 Abs. 2 AVB ist daher bereits hinsichtlich der Bestimmung des Zeitraums des maßgeblichen Nettoverdienstes intransparent (vgl. hierzu, aber offen lassend: OLG Hamm, Urt. v. 03.11.1999 - 20 U 102/1999; vgl. hierzu auch, ebenfalls offen lassend: BGH, Urt. v. 06.07.2016 - IV ZR 44/15, Rn. 35).

    Der BGH hat sich bereits in der Entscheidung vom 6.7.2016 (IV ZR 44/15 - juris) mit der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 MB/KT befasst und insbesondere beanstandet, dass der Begriff des "Nettoeinkommens", der an den in verschiedenen Vorschriften verwendeten Einkommensbegriff (§§ 82 SGB XII, 115 ZPO, 2ff. EStG) anknüpft, je nach Rechtsgebiet unterschiedlich verstanden wird und daher für den Versicherungsnehmer in den Tarifbestimmungen erläuterungsbedürftig ist.

    Wie der BGH bereits im Urteil vom 6.7.2016 (IV ZR 44/15, dort Rz 47) ausgeführt hat, scheitert eine ergänzende Vertragsauslegung hier aber bereits daran, dass sich keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür finden lassen, welche Regelung die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der beanstandeten Klausel vereinbart hätten.

  • BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00

    Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    Die Krankentagegeldversicherung kann zwar sowohl als Summen- als auch als Schadensversicherung abgeschlossen werden (vgl. BGH, Urt. v. 04.07.2001 - IV ZR 307/00).

    Die für die Summenversicherung charakteristische abstrakte Bedarfsdeckung ist dann gegeben, wenn der Versicherte im Versicherungsfall eine im Voraus bestimmte Entschädigung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit erhält, ohne Rücksicht darauf, welchen Verdienstausfall er tatsächlich hat (so BGH, Urt. v. 04.07.2001 - IV ZR 307/00).

    Eine solche ist dann anzunehmen, wenn die Versicherung auf Deckung des konkreten Verdienstausfallschadens des Versicherten zielt und sich demgemäß die zu erbringende Versicherungsleistung den Einkommensschwankungen des Versicherten ständig und automatisch anpasst (so BGH, Urt. v. 04.07.2001 - IV ZR 307/00).

  • LG Dortmund, 19.02.2015 - 2 O 239/14

    Zulässigkeit der Anrechnung und Kürzung von Kranktagegeld einer privaten

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    aa) Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass § 4 Abs. 2, 2.1 AVB keine Anspruchsbeschränkung, sondern lediglich einen unverbindlichen Programmsatz formuliert (vgl. hierzu Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 5. Aufl., 2015, § 4 MB/KT Rn. 9; Landgericht Dortmund, Urt. v. 19.02.2015 - 2 O 239/14 (hier vorgelegt als Anlage K 10); vgl. OLG Hamm, Urt. v. 25.03.1994 - 20 U 263/93 - in R+S 1996, S. 282; a.A. OLG Celle, Urt. v. 10.06.2010 - 8 U 18/10).
  • OLG Celle, 10.06.2010 - 8 U 18/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Absendung und des Zugangs einer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    aa) Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass § 4 Abs. 2, 2.1 AVB keine Anspruchsbeschränkung, sondern lediglich einen unverbindlichen Programmsatz formuliert (vgl. hierzu Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 5. Aufl., 2015, § 4 MB/KT Rn. 9; Landgericht Dortmund, Urt. v. 19.02.2015 - 2 O 239/14 (hier vorgelegt als Anlage K 10); vgl. OLG Hamm, Urt. v. 25.03.1994 - 20 U 263/93 - in R+S 1996, S. 282; a.A. OLG Celle, Urt. v. 10.06.2010 - 8 U 18/10).
  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99

    Anspruch des Versicherers auf Anpassung des Krankentagegeldes; maßgeblicher

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    § 4 Abs. 2 AVB ist daher bereits hinsichtlich der Bestimmung des Zeitraums des maßgeblichen Nettoverdienstes intransparent (vgl. hierzu, aber offen lassend: OLG Hamm, Urt. v. 03.11.1999 - 20 U 102/1999; vgl. hierzu auch, ebenfalls offen lassend: BGH, Urt. v. 06.07.2016 - IV ZR 44/15, Rn. 35).
  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 152/10

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    Die Klage kann im Wege der Anschlussberufung erweitert werden, auch wenn der Anschlussberufungskläger durch das erstinstanzliche Urteil nicht beschwert ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2011 - VI ZR 152/10 - zitiert nach juris, wie alle im Urteil zitierten Entscheidungen).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2002 - 5 U 816/01
    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    Nach seinem Wortlaut statuiert § 4 Abs. 2 MB/KT ein Verbot, bei dem offen ist, an wen es sich richtet (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.03.2002 - 5 U 816/01, für § 4 Abs. 2 MB/KT 94).
  • OLG Hamm, 25.03.1994 - 20 U 263/93

    Krankentagegeldversicherung; Summenversicherung; Verletztengeld

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16
    aa) Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass § 4 Abs. 2, 2.1 AVB keine Anspruchsbeschränkung, sondern lediglich einen unverbindlichen Programmsatz formuliert (vgl. hierzu Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 5. Aufl., 2015, § 4 MB/KT Rn. 9; Landgericht Dortmund, Urt. v. 19.02.2015 - 2 O 239/14 (hier vorgelegt als Anlage K 10); vgl. OLG Hamm, Urt. v. 25.03.1994 - 20 U 263/93 - in R+S 1996, S. 282; a.A. OLG Celle, Urt. v. 10.06.2010 - 8 U 18/10).
  • KG, 31.01.2017 - 6 U 138/16

    Wirksamkeit der Bedingungen zur Ermittlung des Krankentagegeldanspruchs

    Eine Regelung in den Tarifbestimmungen, wonach bei Berufsunfällen in Ergänzung zu § 4 Abs. 2 AVB das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft bei der Ermittlung des Krankentagegeldanspruchs angerechnet wird, "sofern" Krankentagegeld und Verletztengeld das Nettoeinkommen übersteigen, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Intransparenz unwirksam, da die Klausel offen lässt, ob das Verletztengeld in diesem Fall in voller Höhe (wenn "sofern" als "wenn" zu verstehen ist) oder nur zu dem Teil, um den die Summe das Nettoeinkommen übersteigt (wenn "sofern" als "soweit" zu verstehen wäre), angerechnet werden soll (vergleiche OLG Dresden vom 13. Dezember 2016, 4 U 976/16, VersR 2017, 542, Rn. 37; rkr. seit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde IV ZR 13/17 am 4. Juli 2018).(Rn.7).

    Soweit das Landgericht auf die im angefochtenen Urteil dargestellte herrschende Meinung - der auch der Senat folgt - verweist, wonach eine Kürzung des Krankentagegeldes durch Anrechnung des Verletztengeldes nicht auf die Regelung in § 4 Abs. 2 AVB gestützt werden kann, weil diese keine Anspruchsbeschränkung, sondern lediglich eine Ordnungsvorschrift im Sinne eines unverbindlichen Programmsatzes formuliert (so zuletzt: OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2016 zum Az. 4 U 976/16, zitiert nach juris, dort Rdz. 32 m.w.N.; vgl. auch OLG Saarbrücken ZfSch 2002, 445 - 446, zitiert nach juris, dort Rdz. 26 - 28; OLG Hamm VersR 2000, 750 - 752, zitiert nach juris, dort Rdz. 15) greift die Beklagte dies mit ihrer Berufung nicht an.

    Ob es sich dabei um einen einmaligen Bearbeitungsfehler eines einzelnen Sachbearbeiters handelte - wogegen bereits die Sachverhaltsdarstellungen in den Entscheidungen des Landgerichts Dresden (Az. 8 O 2575/15) und des OLG Dresden (Az. 4 U 976/16) sprechen - kann dahinstehen, denn bereits ein einmaliges (Miss-)Verständnis zumal eines versicherungsrechtlich versierten Mitarbeiters der Beklagten belegt jedenfalls, dass ein Verständnis der Klausel in diesem Sinne nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19

    Der Versicherer ist zur Ersetzung einer für unwirksam erklärten

    Ob dies im Allgemeinen gelungen ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden (zweifelnd Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl. 2018, MB/KT 2009 § 4 Rn. 20; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 4 U 976/16 -, Rn. 35, juris).
  • LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20

    Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam

    Soweit in Literatur und Rechtsprechung (Prölss/Martin/Voit, VVG, 30. Aufl., § 4 MB/KT 2009 Rz. 20; OLG Dresden , NJW-RR 2017, 413) vereinzelt Bedenken gegen die hinreichende Transparenz der Neufassung erhoben werden, sind diese jedenfalls im vorliegenden Fall nicht durchgreifend:.
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