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   OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21   

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https://dejure.org/2022,36517
OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21 (https://dejure.org/2022,36517)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.12.2022 - Ausl 172/21 (https://dejure.org/2022,36517)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - Ausl 172/21 (https://dejure.org/2022,36517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Rechtsschutzbedürfnis der Bewilligungsbehörde auf Erlass einer gerichtlichen Entscheidung nach § 29 IRG. (Bestätigung Senat, Beschluss vom 26. April 2022 - OLG Ausl 51/22 -, juris).

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines ehemaligen Stasi-Offiziers an die Republik Polen wegen mutmaßlich heimtückischer Tötung eines polnischen Staatsangehörigen zur Verhinderung des Grenzübertritts zu Zeiten der ehemaligen DDR

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 26.04.2022 - Ausl 51/22

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Polen zur Strafvollstreckung;

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21
    (Bestätigung Senat, Beschluss vom 26. April 2022 - OLG Ausl 51/22 -, juris).

    Der Antrag ist zulässig; insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft für die beantragte gerichtliche Entscheidung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2022 - OLG Ausl 51/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 18. August 2022 - 4 ARs 13/21 -).

  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21
    Die angelastete Tat wird mit Blick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93 - (= BGHSt 39, 353 ff.) und vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94 - (= BGHSt 41, 72 ff.) aber als unverjährter Mord zu qualifizieren sein.
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21
    Der Antrag ist zulässig; insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft für die beantragte gerichtliche Entscheidung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2022 - OLG Ausl 51/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 18. August 2022 - 4 ARs 13/21 -).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21
    Die angelastete Tat wird mit Blick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93 - (= BGHSt 39, 353 ff.) und vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94 - (= BGHSt 41, 72 ff.) aber als unverjährter Mord zu qualifizieren sein.
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