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   OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19   

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https://dejure.org/2020,1077
OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19 (https://dejure.org/2020,1077)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.01.2020 - 4 U 1562/19 (https://dejure.org/2020,1077)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 4 U 1562/19 (https://dejure.org/2020,1077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • medizinrechtsiegen.de

    Behandlungsfehler - Entfernung/Neueinsetzung 2 Zahnimplantate - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; BGB § 249
    Schadensersatzansprüche aufgrund einer zahnmedizinischen Implantatbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • etl-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Behandlungsfehler durch einen Zahnarzt - Entfernung und Neueinsetzung von zwei Implantaten / Recht des Zahnarztes auf Nachbesserung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Steht dem Zahnarzt bei fehlerhafter Behandlung ein Recht zur Nachbesserung zu?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 294/16

    Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19
    Insbesondere mit Blick auf dieses Entzündungsrisiko war in der Gesamtabwägung von einer Unzumutbarkeit auszugehen; dem Patienten kann es nämlich regelmäßig nicht zugemutet werden, ein deutlich erhöhtes Entzündungsrisiko jahrelang hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2018, Az.: III ZR 294/16 - juris).
  • OLG Dresden, 05.06.2018 - 4 U 597/17

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19
    Das zuerkannte Schmerzensgeld ist auch im Vergleich zu anderen Entscheidungen (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 27.10.2010, Az. 5 U 90/07- juris), insbesondere aber der Entscheidung des Senats vom 05.06.2018 (Az.: 4 U 597/17 - juris), in der der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 EUR als gerechtfertigt angesehen hat, angemessen.
  • OLG Köln, 27.10.2010 - 5 U 90/07

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehlern und

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19
    Das zuerkannte Schmerzensgeld ist auch im Vergleich zu anderen Entscheidungen (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 27.10.2010, Az. 5 U 90/07- juris), insbesondere aber der Entscheidung des Senats vom 05.06.2018 (Az.: 4 U 597/17 - juris), in der der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 EUR als gerechtfertigt angesehen hat, angemessen.
  • OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16

    Ansprüche des Patienten bei Mängeln gelieferten Zahnersatzes und Austausch durch

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19
    Eine sofortige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Patienten gegenüber dem Zahnarzt ist dann nur möglich, wenn die Nachbesserung für den Patienten ausnahmsweise unzumutbar ist, der Zahnarzt die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert hat, wenn die Nacherfüllung den bereits eingetretenen materiellen oder immateriellen Schaden nicht beseitigen könnte oder wenn das Behandlungsverhältnis bereits beendet ist (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn R 18-22 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2018 - I-18 U 20/17 -, Rn. 27, juris; Senat, Beschluss vom 06. Dezember 2016 - 4 U 1119/16 -, juris ).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2018 - 18 U 20/17

    Anspruch des Patienten auf Rückzahlung gezahlten Arzthonorars

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19
    Eine sofortige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Patienten gegenüber dem Zahnarzt ist dann nur möglich, wenn die Nachbesserung für den Patienten ausnahmsweise unzumutbar ist, der Zahnarzt die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert hat, wenn die Nacherfüllung den bereits eingetretenen materiellen oder immateriellen Schaden nicht beseitigen könnte oder wenn das Behandlungsverhältnis bereits beendet ist (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn R 18-22 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2018 - I-18 U 20/17 -, Rn. 27, juris; Senat, Beschluss vom 06. Dezember 2016 - 4 U 1119/16 -, juris ).
  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21

    1. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von

    (Festhaltung Senat, Urteil vom 14. Januar 2020 - 4 U 1562/19-, juris).

    Weigert er sich, nach der Eingliederung von Zahnersatz zumutbare Nachbesserungsarbeiten wie etwa eine Korrektur der Bisslage hinzunehmen, kommen insoweit Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nicht in Betracht (Senatsurteil vom 14.01.2020, 4 U 1562/19 - nach juris, Rz. 23).

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