Rechtsprechung
OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Foren eines sozialen Netzwerks; Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine nicht vertragsstrafenbewehrte Erklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Foren eines sozialen Netzwerks; Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine nicht vertragsstrafenbewehrte Erklärung
- rechtsportal.de
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Foren eines sozialen Netzwerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Beleidigung in sozialen Netzwerken - Unterlassungsanspruch auch bei geschlossenem Forum
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unterlassungsanspruch: Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Versprechen des Unterlassens samt Bereitschaft zu Ordnungsgeld
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch, auch wenn Beleidigung im geschlossenen Internetforum erfolgt / Soziales Netzwerk
- loebisch.com (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen reicht nicht aus
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Beleidigungen auch in geschlossenen Gruppen verfolgbar
Verfahrensgang
- LG Dresden - 3 O 2446/16
- OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17
Papierfundstellen
- MMR 2017, 704
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen …
Der Verbotsbereich eines auf eine konkrete Verletzungsform bezogenen Unterlassungstitels erstreckt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch auf Abwandlungen der konkreten Verletzungsform, in denen das Charakteristische des titulierten Verbots zum Ausdruck kommt und die bereits Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen sind (…vgl. zuletzt BGH GRUR 2017, 208 Urteil vom 29.09.2016 - I ZB 34/15 Rn. 35 - juris; so auch Senat, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, juris).Das Landgericht hat übersehen, dass eine solche Ordnungsmittelandrohung in einem gerichtlich geschlossenen Vergleich ohnehin nicht hätte wirksam erfolgen können, so dass die Parteien eine solche Androhung auch nicht durch Vergleich ausschließen können (…BGH, Beschl. v. 2.2. 2012, GRUR 2012, S. 957 ff. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 7, juris).
- OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 993/21
Ungewollte Installation von Standort-Apps auf Smartphone rechtswidrig
Eine solche Wiederholungsgefahr ist die auf Tatsachen gegründete objektiv ernsthafte Besorgnis weiterer Störungen, wobei in der Regel die vorausgegangene, rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für eine solche Wiederholungsgefahr begründet, die nur dann widerlegt ist, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles sicher angenommen werden kann, dass es zukünftig nicht mehr zu einer kerngleichen Verletzungshandlung kommt (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 5, juris).Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (…BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
- OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
Sofortige Beschwerde gegen die Verneinung einer sachlichen Zuständigkeit; …
Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (…BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat…, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris). - OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21
Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal
Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (…BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat…, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).