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   OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18   

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https://dejure.org/2018,11623
OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18 (https://dejure.org/2018,11623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.02.2018 - 4 U 82/18 (https://dejure.org/2018,11623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 4 U 82/18 (https://dejure.org/2018,11623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden; Pflicht zur Aufklärung über die Möglichkeit einer konservativen, rein abwartenden Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 4 O 1815/14
  • OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02

    Arzthaftung; Aufklärung; Assistenzarzt; Facharzt; Substantiierung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Spricht damit eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll aber dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v Senat, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).

    Dass er bei dieser Sachlage den ihm auch bei einer - unterstellten - Aufklärungspflichtverletzung obliegenden Kausalitätsnachweis zwischen der Operation und den nunmehr geltend gemachten Primär- und Sekundärschäden (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 11. Juli 2002 - - 4 U 574/02 - -, juris) wird führen können, hält der Senat für zweifelhaft.

  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Diese Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung ist in gleicher Weise Nebenpflicht des Behandlungsvertrags wie Ausfluss der Garantenstellung des Arztes (BGH aaO; VersR 1990, 1010; Senat, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).

    Spricht damit eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll aber dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v Senat, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Spricht damit eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll aber dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v Senat, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. nur BGH VersR 2005, 836; VersR 1988, 190).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. nur BGH VersR 2005, 836; VersR 1988, 190).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Dabei ist bei einer nur relativ indizierten Operation regelmäßig auch eine gleichzeitige Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder des Nichtstuns geboten (OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2017 - I-26 U 3/14 -, Rn. 31, juris vgl. Geis/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. Rdn. C9 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 179/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Arzthaftungsprozess: Abweichung des

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Um eine solche handelt es sich nur, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - VI ZR 179/10 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 14.07.2010 - 4 U 1834/09

    Arzthaftung; Aufklärung; Herzkatheteruntersuchung; Koronarfistel Coil Stent "off

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Wenn die Berufungsbegründung gegen das eine wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler erhobene Klage abweisende Urteil sich aber nur mit der Frage auseinandersetzt, ob eine wirksame Aufklärung vorliegt, ist der Streitgegenstand der Berufung auf diese Frage beschränkt (Senat, Urteil vom 14. Juli 2010 - 4 U 1834/09 -, juris).
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Diese Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung ist in gleicher Weise Nebenpflicht des Behandlungsvertrags wie Ausfluss der Garantenstellung des Arztes (BGH aaO; VersR 1990, 1010; Senat, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 95/06

    Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmethoden - Blasensprung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18
    Um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren, dem stets die Entscheidung darüber zusteht, ob und in welchem Umfang er einen ihm angeratenen ärztlichen Heileingriff mit den damit verbundenen Chancen und Risiken für seinen Körper und seine Gesundheit zustimmen will, muss der Arzt diesen zwar über alternativ zur Verfügung stehende Behandlungsmöglichkeiten aufklären, wozu auch die Möglichkeit gehört, von einer Operation zunächst abzusehen und die Entwicklung weiter zu beobachten (vgl. etwa OLG Naumburg, MDR 2008, 745).
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17

    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung vor einer relativ indizierten Operation

    Auch bei einer nur relativen Indikation setzt dies aber voraus, dass das Abwarten eine echte Wahlmöglichkeit darstellt (Senat, Beschluss vom 14.2.2018 - 4 U 82/18; Urteil vom 29.3.2012 - 4 U 1609/11 - juris).
  • OLG Dresden, 28.03.2018 - 4 U 23/18

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen

    In gleicher Weise stellt das bloße Abwarten eine echte Behandlungsalternative dar, über die aufgeklärt werden muss, wenn die Operation nicht dringlich ist und zumindest ähnliche Chancen in sich birgt (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2018 - 4 U 82/18; OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14, juris, Rz. 31 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch nach Bypass-Operation

    Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2018 - 4 U 82/18 - juris).
  • OLG Dresden, 03.09.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärung über Behandlungsalternativen - Nachweis einer ordnungsgemäßen

    Allerdings ist es zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geboten, ihn über die Alternative zwischen einer konservativen Behandlung und einer Operation aufzuklären, wenn konservative Methoden eine echte Wahlmöglichkeit darstellen, weil sie zumindest gleichwertige Chancen, aber unterschiedliche Risiken in sich bergen (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.02.2000, IV ZR 100/99; vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 4 U 23/18 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14.02.2018 - 4 U 82/18, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14, juris, Rz. 31 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.08.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärungspflicht des Arztes über Behandlungsalternativen

    Allerdings ist es zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geboten, ihn über die Alternative zwischen einer konservativen Behandlung und einer Operation aufzuklären, wenn konservative Methoden eine echte Wahlmöglichkeit darstellen, weil sie zumindest gleichwertige Chancen, aber unterschiedliche Risiken in sich bergen (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.02.2000, IV ZR 100/99; vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 4 U 23/18 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14.02.2018 - 4 U 82/18, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14, juris, Rz. 31 m.w.N.).
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