Rechtsprechung
OLG Dresden, 14.07.2010 - 12 U 357/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,47232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung einer Abmahnpauschale sowie vorprozessualer Anwaltskosten bei berechtigter Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung einer Abmahnpauschale sowie vorprozessualer Anwaltskosten bei berechtigter Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 04.02.2010 - 8 O 1799/09
- OLG Dresden, 14.07.2010 - 12 U 357/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach …
Auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" ist kein berechtigtes Interesse der Klägerin erkennbar, auf das Anwaltsschreiben der Beklagten hin einen Rechtsanwalt einzuschalten, der - anders als in dem vom OLG Dresden mit Urteil vom 14.7.2010, 12 U 357/10 (juris) entschiedenen Fall - nicht etwa die mit der Vorkorrespondenz begonnenen Verhandlungen über eine angemessene Lizenzgebühr fortsetzt, sondern lediglich die Forderungen des Schreibens vom 4.6.2010 wiederholt. - BSG, 02.03.2015 - B 2 U 283/14 B S 12 U 357/10 (SG Speyer).