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   OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96   

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https://dejure.org/1997,4356
OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96 (https://dejure.org/1997,4356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.08.1997 - 7 U 361/96 (https://dejure.org/1997,4356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. August 1997 - 7 U 361/96 (https://dejure.org/1997,4356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrecht des nichtehelichen Kindes nach Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB-DDR); Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft im Rahmen einer Unterhaltsklage; Verkauf zum Nachlass gehörender Grundstücke nach der Wiedervereinigung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZGB -DDR § 365
    Erbrecht des nichtehelichen Kindes in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 406
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 25.02.1983 - 1 U 94/82

    Bauvertrag; Öffentlicher Auftraggeber ; Arbeitsgemeinschaft; Zufluß einer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1985, 1828 ) bejaht die volle Haftung jedes Gesellschafters, wenn alle oder einer für alle die zur Rückzahlung verpflichtende Leistung entgegengenommen haben; teilweise wird auch eine volle Haftung jedes Gesellschafters nach Auflösung und Verteilung des Gesellschaftsvermögens bejaht, wenn die Leistungen im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis oder in Erwartung eines später zustande gekommenen Vertrages erbracht worden sind (OLG Hamburg, BB 1984, 14 ).
  • BGH, 12.11.1984 - II ZR 96/84

    Bereicherungsanspruch wegen Nichterfüllung von Getränkeabnahmevertrag durch

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1985, 1828 ) bejaht die volle Haftung jedes Gesellschafters, wenn alle oder einer für alle die zur Rückzahlung verpflichtende Leistung entgegengenommen haben; teilweise wird auch eine volle Haftung jedes Gesellschafters nach Auflösung und Verteilung des Gesellschaftsvermögens bejaht, wenn die Leistungen im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis oder in Erwartung eines später zustande gekommenen Vertrages erbracht worden sind (OLG Hamburg, BB 1984, 14 ).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96
    Da der Anspruch der Erbengemeinschaft gegen die Beklagten ein bereichungsrechtlicher ist, haften diese nicht als Gesamtschuldner, jeder hat vielmehr das herauszugeben, was er erlangt hat (BGH NJW 1979, 2205, WM 1993, 251, 257).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96
    Da der Anspruch der Erbengemeinschaft gegen die Beklagten ein bereichungsrechtlicher ist, haften diese nicht als Gesamtschuldner, jeder hat vielmehr das herauszugeben, was er erlangt hat (BGH NJW 1979, 2205, WM 1993, 251, 257).
  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96
    Dies hat zur Folge, dass sich niemand vor der Vaterschaftsfeststellung auf die Vaterschaft berufen kann, insbesondere kann das nichteheliche Kind gegen den Vater nicht auf Unterhalt klagen und es kann auch keinen Pflichtteilsanspruch nach § 1934a BGB geltend machen (BGHZ 85, 274).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    e) Es kann offen bleiben, ob nach Art. 220 Abs. 1 EGBGB i.V.m. dem vor dem 1.9.1986 geltenden interlokalen Privatrecht für die Beurteilung der Abstammung der Beteiligten zu 1 nicht das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern das Recht der ehemaligen DDR anzuwenden ist (vgl. BGH FamRZ 1987, 583); denn nach dem Familiengesetzbuch der DDR vom 20.12.1965 (GB1 DDR 1966 I 1) galt nichts anderes (OLG Dresden VIZ 1998, 288).
  • LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05

    Aktivlegitimation bei Klageerhebung eines einzelnen Teilhabers einer

    Zwar ist bei einer vertraglichen Verpflichtung mehrerer Mieter eine gesamtschuldnerische Haftung auf Herausgabe des Mietgegenstandes allgemein anerkannt, bloßer Mitbesitz begründet jedoch keine Gesamtschuld zur Herausgabe (OLG Dresden, Urteil vom 14.08.1997, 7 U 361/96, Palandt-Bassenge, BGB, 67.Aufl., § 866 Rn. 7; MüKo-Schmidt, BGB, 2004, § 985 Rn. 12).
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